# taz.de -- Pestizide in Deutschland: Im Namen der Bienen und Käfer
       
       > Der Ökoverband BUND legt Widerspruch gegen Pestizidzulassungen ein. Die
       > zuständigen Behörden sind im Rechtsstreit.
       
 (IMG) Bild: Ein Traktor in Brandenburg spritzt Pestizide. Geht Landwirtschaft auch ohne Chemie?
       
       BERLIN taz | Landwirte sollen nur dann Insekten gefährdende Chemikalien auf
       ihre Flächen spritzen dürfen, wenn sie dafür ab dem nächsten Jahr auf zehn
       Prozent ihrer Flächen gar keine Pestizide ausbringen. So will es das
       Umweltbundesamt (UBA), das Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD)
       untersteht. Aber ist das rechtens?
       
       Um diese Frage dreht sich der Streit um die Zulassungen, die vor Kurzem 18
       Unkraut- und Insektengifte erhalten haben. Denn das Bundesamt für
       Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), für das
       Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zuständig ist, erteilte sie
       Ende Februar – ohne die UBA-Auflage. Seither giften sich Schulze und
       Klöckner gegenseitig an. Sprach Schulze in der taz von „einen klaren
       Verstoß gegen die Regeln“, twitterte Klöckner, es liege „kein Rechtsbruch“
       vor und verwies auf „Fakten“.
       
       Am Mittwoch hat sich der Umweltverband BUND eingeschaltet und beispielhaft
       Widerspruch gegen die Genehmigung von zwei Mitteln eingelegt. Die
       Umweltschützer fordern das BVL auf, bis Ende April die beiden Insektizide
       Fasthrin 10 EC und Alafatac 10 EC vom Markt zu nehmen. „Beide enthalten ein
       Nervengift aus der Gruppe der Pyrethroide, die Insekten krampfen, bekommen
       Koordinationsstörungen und sterben“, so BUND-Expertin Silvia Bender.
       „Reagiert die Behörde nicht, werden wir in einem Eilverfahren vor Gericht
       ziehen.“
       
       Das BVL darf Pestizide nur mit Einwilligung des UBA zulassen. „Keinesfalls“
       jedoch, so schrieb dessen Chefin Maria Krautzberger bereits Mitte März in
       einem Brief an das BVL, habe die vorgesehene Übergangsfrist gestattet,
       „dass das BVL eine befristete Zulassung ohne die Anwendungsbestimmung
       erteilt.“
       
       ## Welche Behörde ist im Recht?
       
       Das BVL hält dagegen. Erst vor wenigen Tagen erklärte es auf seiner
       Webseite, die für 2019 geforderten Auflagen seien berücksichtigt worden.
       Damit stünden die befristeten Zulassungen „im Einklang mit dem geltenden
       Pflanzenschutzrecht“. Indes stellten die ab 2020 vom UBA geforderten
       Auflagen einen „gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der
       Landwirte“ dar und seien „rechtlich nicht umsetzbar“.
       
       Der Widerspruch bewirkt nun, dass schnell geklärt werden muss, ob Schulzes
       oder Klöckners Behörde im Recht ist. „Das BVL argumentiert, als sei keine
       Landwirtschaft zu machen ohne Chemie, das sehen wir anders“, so Bender vom
       BUND.
       
       10 Apr 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanna Gersmann
       
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