# taz.de -- Prozesse wegen Krebs durch Glyphosat: US-Richter drängt Bayer zu Vergleich
       
       > Bereits nach dem ersten Schuldspruch unter seiner Leitung: Richter
       > Chhabria ordnet Gespräche über eine gütliche Einigung an.
       
 (IMG) Bild: Enthält den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat: der Unkrautvernichter „Roundup“ von Monsanto
       
       Berlin taz | Im US-Rechtsstreit über Krebserkrankungen durch Glyphosat hat
       ein für Hunderte Klagen zuständiger Richter Monsanto/Bayer
       [1][aufgefordert], über einen möglichen Vergleich zu verhandeln. Vince
       Chhabria ordnete am Donnerstag in San Francisco an, dass der Chemiekonzern
       und die klagenden Landwirte, Gärtner und Verbraucher „eine vertrauliche
       Mediation“ beginnen. Sollten sich beide Seiten nicht auf einen Vermittler
       einigen können, werde das Gericht einen bestellen. In diesem Zusammengang
       strich Chhabria einen für Mitte Mai angesetzten Prozess vorerst.
       
       Glyphosat ist der weltweit meistverkaufte Pestizidwirkstoff und ein Symbol
       für die chemiegetriebene Landwirtschaft. Zwei US-Gerichte haben ihn für
       Krebserkrankungen verantwortlich gemacht und der Bayer-Tochterfirma
       Monsanto zu jeweils rund 80 Millionen Euro verurteilt. Daraufhin brach der
       Aktienkurs des Konzerns um rund 40 Prozent ein. Auch in Europa wird
       diskutiert, Glyphosat zu verbieten. Das Gift tötet so gut wie alle nicht
       gentechnisch veränderten Pflanzen und damit auch Nahrung für Vögel und
       Insekten.
       
       Die Anordnung zu Vergleichsverhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt überrascht,
       weil Richter Chhabria eigentlich erst [2][drei Musterverfahren] abwarten
       wollte. Offenbar scheint ihm die Sache aber bereits nach dem ersten
       Schuldspruch Monsantos unter seiner Leitung so klar, dass er einen
       Vergleich für angemessen hält. Anfragen der taz ließ er bis
       Redaktionsschluss unbeantwortet.
       
       „Wir werden selbstverständlich dem Beschluss des Gerichts hinsichtlich des
       Eintritts in eine Mediation Folge leisten“, sagte Bayer-Sprecher Rolf
       Ackermann. Allerdings befinde sich der Verfahrenskomplex nach erst zwei
       Jury-Urteilen noch in einer frühen Phase, zumal in noch keinem Fall die
       Berufung durchlaufen worden sei. Bayer konzentriere sich daher weiterhin
       darauf, seine glyphosatbasierten Unkrautvernichtungsmittel und deren
       Sicherheit vor Gericht zu verteidigen.
       
       ## Einigung zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich
       
       Bayer hatte Ende März einen richtungweisenden Fall am Bundesbezirksgericht
       in San Francisco unter Vorsitz von Chhabria verloren. Die Geschworenen-Jury
       urteilte, dass Monsanto für Krebsrisiken des Unkrautvernichters Roundup mit
       dem Wirkstoff Glyphosat haftbar ist und dem 70-jährigen Kläger Edwin
       Hardeman Schadenersatz in Gesamthöhe von 80,3 Millionen Dollar (71,4 Mio
       Euro) zahlen muss. Bereits im letzten Jahr hatte eine Jury an einem anderen
       Gericht Monsanto in einem weiteren Fall zu einer Millionenzahlung
       verdonnert.
       
       Ende Januar lagen Bayer bereits Klagen von 11.200 Klägern vor. Analyst
       Richard Vosser von der US-Bank JPMorgan geht davon aus, dass die Zahl auf
       mindestens 15.000 steigen wird. Er rechnet mit Belastungen für Bayer in
       Höhe von 5 Milliarden Euro.
       
       Analyst Daniel Wendorff von der Commerzbank bezweifelt angesichts der
       vielen Klagen, dass Bayer sich schon jetzt auf einen Vergleich einlassen
       werde, da sonst ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte. Daher werde
       eine Mediation vermutlich nicht zu einem für alle Beteiligten akzeptablen
       Ergebnis führen.
       
       ## Schuldspruch auch in Frankreich
       
       Bayer war auch am Donnerstag unter den größten Verlierer in Deutschen
       Aktienindex (Dax) mit einem Minus von 1,1 Prozent. Bayer-Chef Werner
       Baumann hatte eingeräumt, dass die Übernahme des Glyphosat-Herstellers
       Monsanto die Reputation des Unternehmens beschädigt habe. Zudem urteilte
       das Berufungsgericht im französischen Lyon, dass ein weiteres
       Monsanto-Pestizid verantwortlich für die Gesundheitsprobleme eines
       Landwirts ist.
       
       Dabei geht es um den Unkrautvernichter „Lasso“ mit dem Wirkstoff Alachlor.
       Kläger ist der heutige Biobauer Paul François, der mit dem inzwischen
       verbotenen Mittel früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an,
       unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des
       Herbizids einatmete.
       
       In erster Instanz 2012 und im Berufungsverfahren 2015 gaben französische
       Gerichte François Recht, Monsanto legte jedoch Rechtsmittel ein. François
       will mehr als eine Million Euro Schadenersatz von dem Unternehmen
       erstreiten.
       
       Das Lyoner Gericht hat laut Bayer nicht entschieden über eine mögliche
       Entschädigung für den Landwirt. Darum gehe es in einem separaten Verfahren.
       Monsanto solle aber 50.000 Euro für den Anwalt des Klägers zahlen. Lasso
       ist seit 2007 in Frankreich verboten, [3][in Deutschland seit 1992].
       
       ## Neuer Beleg für Krebs durch Glyphosat?
       
       Unterdessen hat ein [4][Berichtsentwurf der US-Behörde für giftige
       Substanzen und das Seuchenregister (ATSDR)] einen Zusammenhang zwischen
       Glyphosat und Krebs bestätigt. „Zahlreiche Studien berichten von einem
       relativen Risiko größer als 1 für Zusammenhänge zwischen
       Glyphosat-Exposition und dem Risiko von Non-Hodgkin-Lymphomen oder
       myeloischer Leukämie“, heißt es in dem Papier, das die Behörde nun zur
       öffentlichen Diskussion gestellt hat. „Größer als 1“ bedeutet ein erhöhtes
       Risiko für diese Krebsarten.
       
       Zwar ergänzte das Amt, dass die Verbindungen „nur in wenigen Studien“
       statistisch signifikant seien. Aber das heißt, dass es sehr wohl
       aussagekräftige Belege gibt. (mit dpa/afp)
       
       12 Apr 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://cand.uscourts.gov/filelibrary/3684/PTO141.pdf
 (DIR) [2] https://cand.uscourts.gov/filelibrary/3518/Roundup_PTO-56.pdf
 (DIR) [3] https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Beendete_PSM.xls?__blob=publicationFile&v=13
 (DIR) [4] https://www.atsdr.cdc.gov/toxprofiles/tp214.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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