# taz.de -- Kommentar Bluttest auf Down-Syndrom: Entscheidungsfreiheit zählt
       
       > Es ist in Ordnung, wenn der Bluttest in Einzelfällen zur Kassenleistung
       > wird. Aber wir müssen über den Umgang mit Behinderungen reden.
       
 (IMG) Bild: Der „Praena-Test“ auf Trisomie 21
       
       Es ist verrückt: Da können Schwangere schon seit einigen Jahren ihr Blut
       testen lassen, ob sie womöglich ein Kind mit Down-Syndrom erwarten oder
       nicht, der privat zu zahlende Test kostet ab 130 Euro aufwärts, also nicht
       die Welt. Aber erst jetzt, wo die Krankenkassen in bestimmten Fällen
       [1][die Kosten für diesen Test übernehmen werden], toben die Protestwellen
       durch das Land: „Diskriminierung, Selektion!“ heißt es.
       
       Behindertenverbände befürchten ein „Screening“ des mütterlichen Blutes
       aller Schwangeren per Krankenkasse, mit dessen Hilfe bestimmte Menschen mit
       Behinderungen quasi schon im Vorfeld „aussortiert“ werden. Die Welt soll
       angeblich hässlicher, unmenschlicher werden, als sie jetzt schon ist, nur
       weil die Kasse die Kosten für den Bluttest übernimmt.
       
       Das ist übertrieben, nicht nur, weil der [2][Gemeinsame Bundesausschuss]
       aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen am Freitag entschieden hat, dass
       die Kassenleistung künftig ausdrücklich nur für Risikoschwangere gelten
       soll, und darunter auch nicht automatisch für die älteren werdenden Mütter
       über 35, es muss schon ein nachweisbares individuelles „Risiko“ vorliegen.
       
       Es muss sich also um werdende Mütter handeln, die, gäbe es den Bluttest
       nicht, womöglich die für den Fötus viel riskantere Fruchtwasseruntersuchung
       gemacht hätten. Der Beschluss des Bundesausschusses für eine
       Kassenfinanzierung in Einzelfällen ist, so gesehen, in Ordnung. Doch der
       Protest und die Debatte um den Test hat auch etwas in Bewegung gesetzt, und
       das ist zu begrüßen.
       
       [3][Behindertenverbände] beklagen den „Rechtfertigungsdruck“ auf Eltern mit
       einem behinderten Kind, der sich verstärken könnte, sollten
       Reihenuntersuchungen auf chromosomale Abweichungen tatsächlich Schule
       machen. So nach dem Motto: „Wer heute noch ein behindertes Kind bekommt,
       ist doch selbst dran schuld.“
       
       An dieser Befürchtung der Verbände ist was dran. Die Schuldzuweisung an
       Familien mit einem Kind mit Behinderung ist historisch betrachtet schon
       immer eine Methode für Nicht-Betroffene gewesen, das Thema Behinderung,
       überhaupt Abweichung von der Norm, weit von sich zu weisen.
       
       ## Der Blick in den Spiegel
       
       Dabei ist dies ein fruchtloser Versuch: In Wirklichkeit macht eine alternde
       Gesellschaft inzwischen in jedem Leben, in jeder Familie, die Erfahrung,
       was ein Leben mit Einschränkungen, mit Behinderung bedeutet.
       
       Anstatt die Behinderung, die Abweichung, abzulehnen, sollten wir uns damit
       beschäftigen: Zur sozialen Kompetenz heute müsste es gehören, wie man mit
       einem Menschen mit Demenz, mit Sehbehinderung, mit Taubheit, im Rollstuhl
       umgeht. Denn genau diesem Menschen werden wir wahrscheinlich in unserer
       Familie oder im Freundeskreis begegnen. Und vielleicht auch dann, wenn wir
       uns irgendwann mal im Spiegel betrachten.
       
       Der Umgang mit Behinderungen, mit Abweichungen von irgendwelchen Normen ist
       das eine. Nur sollte man die notwendige Inklusion eben trennen von der
       Freiheit zum Wissen und zur Entscheidung und von der Verantwortung und
       Belastung der Mütter und Väter.
       
       Eine Schwangerschaft abzubrechen, weil der Fötus eine Abweichung aufweist,
       der man sich nicht gewachsen fühlt, bedeutet nicht, dass man grundsätzlich
       gegen Inklusion ist oder Behinderte diskriminiert. Genauso wenig, wie man
       Menschen mit Behinderungen und deren Familien diskriminieren darf, sollte
       man Mütter herabsetzen, die sich für einen Bluttest und im Falle eines
       positiven Ergebnisses für den Schwangerschaftsabbruch entscheiden.
       
       Das dürfte meist ein Trauma sein, eine schwere Entscheidung und kein
       schmerzloses „Aussortieren“ oder „Selektieren“ – Behindertenvertreter sind
       da mitunter auch etwas leichtfertig in ihrer Terminologie.
       
       Es kann nicht darum gehen, Gräben aufzureißen. Stattdessen muss alles
       möglich und akzeptiert sein: Eltern, die erst gar keine Tests machen;
       Eltern, die mit einem Kind mit Behinderung ein glückliches Familienleben
       haben; Eltern, die sich für einen Test entscheiden und sich mit den
       Konsequenzen auseinandersetzen müssen. Das Unglück kann überall wohnen. Und
       das Glück auch.
       
       23 Mar 2019
       
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