# taz.de -- Wahlkampf in Spanien: Wahlbehörde zensiert Lokal-TV
       
       > Ein TV-Sender in Barcelona darf inhaftierte katalanische Separatisten
       > nicht als „politische Gefangene“ bezeichnen. Auch andere Sender haben
       > Probleme.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen die Inhaftierung der katalanischen Seperatistenführer
       
       Madrid taz | Die Wahlbehörde für Barcelona greift in die Programmgestaltung
       des Fernsehsenders Betevé ein. Der Sender der Stadtverwaltung unter
       Bürgermeisterin Ada Colau darf im Wahlkampf für die spanischen
       Parlamentswahlen am 28. April sowie für die Kommunal- und Europawahlen am
       26. Mai das Schlagwort „politische Gefangene“ weder in Sendungen noch auf
       der Internetseite benutzen. Bisher hatte Betevé bei der Berichterstattung
       über das Verfahren gegen zwölf Politiker und Aktivisten der katalanischen
       Unabhängigkeitsbewegung von einem „Prozess gegen politische Gefangene“
       gesprochen. Das Verfahren wird momentan vor dem Obersten Gericht in Madrid
       verhandelt.
       
       [1][Die Zwölf, die seit über einem Jahr in Untersuchungshaft sitzen,]
       „politische Gefangene“ zu nennen, verletze „die Informationsneutralität,
       die das Medium in einer Wahlperiode einhalten muss“, heißt es aus der
       Wahlbehörde. Der Ausdruck komme damit einer Unterstützung der
       Unabhängigkeitsparteien im Wahlkampf gleich. Der Wahlleiter gibt damit
       einer Beschwerde des Stadtrats der konservativen Partido Popular (PP),
       Alberto Fernández, statt.
       
       Im offiziellen spanischen Sprachgebrauch handelt es sich nicht um
       „politische Gefangene“, sondern um „inhaftierte Politiker“. Sie sollen sich
       mit der Vorbereitung und Durchführung eines Unabhängigkeitsreferendums am
       1. Oktober 2017 [2][der „Rebellion“ und des „Aufstands“ schuldig gemacht
       haben,] obwohl es nicht zu Gewalt kam. Den Angeklagten drohen bis zu 25
       Jahre Haft.
       
       Die örtliche Wahlbehörde beruft sich auf eine Anordnung der staatlichen
       Wahlbehörde in Madrid, die der katalanischen Regierung verboten hat, gelbe
       Schleifen – das Zeichen der Solidarität mit eben jenen Gefangenen – an
       öffentlichen Gebäuden aufzuhängen. Der katalanische Regierungschef Quim
       Torra weigerte sich zuerst, dem Folge zu leisten.
       
       ## Wahlwerbung als Vergehen
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt wegen „Ungehorsam“ gegen ihn. Sollte
       sich ein Gericht finden, das Torra deshalb verurteilt, drohen ihm nicht nur
       3.000 Euro Bußgeld, sondern bis zu zwei Jahre Aberkennung des Rechtes,
       öffentliche Ämter zu bekleiden. In diesem Falle erstattete die
       rechtsliberale Partei Ciudadanos Anzeige.
       
       Betevé ist nicht der einzige Sender, der rechtliche Probleme hat.
       Funktionäre zweier katalanischer Fernseh- und Radiosender werden des
       „Ungehorsams“ beschuldigt. Sie hatten Wahlwerbung der Regionalregierung
       ausgestrahlt.
       
       28 Mar 2019
       
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