# taz.de -- Reform des Abstammungsrechts: Lebensrealitäten sind schon weiter
       
       > Die Justizministerin will Regenbogeneltern gleichstellen. Kritik kommt
       > von Betroffenen, die Opposition sieht den Vorstoß als Zwischenschritt.
       
 (IMG) Bild: Ob zwei Väter, Mütter oder sogar drei Elternteile: Familie kann vielfältig sein
       
       Berlin taz | Im Konfettiregen feierte Ulle Schauws (Grüne) den
       [1][Beschluss der Ehe für alle im Bundestagsplenum.] Die Freude über diesen
       historischen Schritt für die Gleichstellung homosexueller Paare war riesig.
       Knapp zwei Jahre später allerdings überwiege unter vielen [2][lesbischen
       Paaren insbesondere mit Kindern die Ernüchterung], sagte Schauws der taz.
       Eigentlich hätte die Ehe für alle auch die Grundlage für eine
       Gleichstellung der Elternschaft sein sollen. „Die Ehe für alle ist eben
       immer noch nicht die Ehe für alle“, kritisiert die frauen- und
       queerpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion heute.
       
       Nun legte Bundesjustizministerin Katarina Barley vergangenen Mittwoch einen
       Entwurf zur Überarbeitung des Abstammungsrechts vor. Ziel sei die Anpassung
       des Rechts an „heutzutage gelebte Familienkonstellationen“ und neue
       Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin. Eine Arbeitsgruppe hatte rund zwei
       Jahre an dem Entwurf gefeilt. Mit der Union ist er noch nicht abgestimmt.
       
       Grundlegend für Barleys Vorhaben ist weiterhin die „genetisch-biologische
       Verwandtschaft“. Dennoch soll es beispielsweise lesbischen Paaren möglich
       sein, von Geburt an als rechtliche Eltern eines Kindes zu gelten. Notwendig
       sei eine „Dreier-Erklärung“, in der auch der betreffende Samenspender
       zustimmt. Mit dem „Zwei-Eltern-Prinzip“ wird Elternschaft auch weiterhin
       beschränkt. Somit müsse eine Entscheidung zwischen Samenspender und
       sogenannter „Mit-Mutter“ getroffen werden, beide können nicht die
       Elternschaft anerkennen. Als Mutter gilt uneingeschränkt diejenige Frau,
       die ein Kind gebärt. Schwule Eltern könnten weiterhin erst durch Adoption
       vollständig rechtlich Eltern werden.
       
       Auch Patchworkfamilien, in denen durch neue Partnerschaften oder
       Freund*innen mehr als nur zwei Personen Erziehungsarbeit übernehmen, bleibt
       die Möglichkeit rechtlich gebundener Verantwortung für das Kind verwehrt.
       Zwar räumt Barleys Entwurf ein, wie wichtig die „sozio-familiäre Beziehung“
       sei, behält jedoch starre Grenzen bei.
       
       ## Der Entwurf bilde nicht alle Lebensrealitäten ab
       
       „Längst überfällig und zu begrüßen“, findet Schauws den Entwurf. Dennoch
       müsse diesem Zwischenschritt noch sehr viel mehr folgen. Nicht alle
       Lebensrealitäten von Menschen in Regenbogen- und Patchworkfamilien würden
       abgebildet. Die Grünen-Fraktion hatte das Thema durch einen eigenen Entwurf
       schon 2018 auf die Tagesordnung gesetzt, der unter anderem die
       Gleichstellung lesbischer Eltern ermöglichen will.
       
       Auch die Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr (FDP) vermisst
       grundlegende Reformen und betitelt den Entwurf als
       „öffentlichkeitswirksamen Testballon“. Doris Achelwilm,
       Bundestagsabgeordnete für Die Linke, bemängelt eine zu kurz gegriffene
       Reform, begrüßt gegenüber der taz jedoch, „dass Familienmodelle im Gesetz
       vielschichtiger und realitätsgetreuer behandelt werden als bisher“.
       
       Deutliche Widersprüche birgt der Entwurf gegenüber trans Personen.
       Zweigeschlechtlichkeit bleibt zentral, die Rolle der Mutter wird strikt
       biologisch festgeschrieben. Auch eine dritte Geschlechtsoption wird nicht
       berücksichtigt. Zwar wird angekündigt, dass inter- und transsexuelle
       Menschen jede Rolle in der Elternschaft einnehmen könnten. Dies steht
       jedoch im Widerspruch zum biologischen Mutterschaftsbegriff. [3][So klagte
       ein Transmann 2017 gegen die Bezeichnung seiner Person als Mutter]. Der
       Mann war rechtlich als eben dieser anerkannt, konnte jedoch aufgrund nicht
       vollzogener chirurgischer Angleichung ein Kind gebären. Auch mit der
       angedachten Gesetzesänderung bliebe ihm nur die Zuschreibung als Mutter.
       
       ## Biologistische Definition von Mutterschaft
       
       „Die gesellschaftliche aber auch rechtliche Realität ist schon weiter“,
       kommentiert Petra Weitzel den Entwurf im Gespräch mit der taz. Die
       Vorsitzende der „Deutschen Gesellschaft für Transidentiät und
       Intersexualität“ (dgti) sieht „die Situation von trans*- und
       inter*geschlechtlichen Menschen in diesem Gesetz nicht berücksichtigt“. So
       stelle die biologistische Definition von Mutterschaft ein Problem dar.
       Gebärende Männer oder zeugende Frauen ebenso wie diejenigen Personen, die
       sich nicht einem binären Geschlecht zuordnen wollen, würden in ihrer
       geschlechtlichen Selbstbestimmung eingeschränkt. Statt „Mutter“ könne es in
       Gesetzestexten „Elternteil“ heißen, in Geburtsurkunden könnte die Angabe
       Mutter oder Vater entfallen, um nichtbinäre Menschen zu berücksichtigen und
       vor Zwangsouting zu schützen. „Es muss das gleiche Recht für alle gelten“,
       so Weitzel.
       
       Darüber hinaus plant Barleys Entwurf auch einen rechtlichen Anspruch von
       Kindern auf die Klärung, wer die eigenen biologischen Eltern sind. Zwar
       steht Menschen bisher eine Überprüfung der rechtlichen Eltern auf
       biologische Verwandtschaft zu, gegenüber Dritten gilt dies jedoch nicht.
       Das soll sich nun ändern. Vermutet ein Kind ab 16 Jahren also, dass eine
       dritte Person die biologische Mutter oder Vater ist, soll die Klärung
       möglich sein. Die soll auch Männern zustehen, wenn sie eine Vaterschaft
       vermuten.
       
       Als „sehr elternzentrierten Entwurf“ kritisiert Anne Meier-Credner vom
       Verein Spenderkinder den Vorstoß. Zwar sei das Recht auf Klärung der
       biologischen Verwandtschaft Dritter zu begrüßen, dies müsse jedoch im
       Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens umgesetzt werden. „Spenderkinder
       haben ein Recht darauf, ihre Abstammung auch öffentlich feststellen zu
       lassen“, betont Meier-Credner.
       
       19 Mar 2019
       
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