# taz.de -- Hamburger Wohnraumschutzgesetz: Weniger Reibach mit Airbnb
       
       > Ab April greift in Hamburg das Wohnraumschutzgesetz. Wer untervermieten
       > möchte, muss sich registrieren und kann kontrolliert werden.
       
 (IMG) Bild: Gast oder Bewohner? In Szenevierteln ist das eine berechtigte Frage
       
       Hamburg taz | Der rot-grüne Senat schiebt dem Missbrauch von Wohnraum als
       Touristenunterkunft einen Riegel vor. Ab dem 1. April muss sich
       registrieren, wer einen Teil seiner Wohnung tage- oder wochenweise
       untervermieten möchte. Dann endet eine seit dem 1. Januar geltende
       Übergangsfrist. Die Registrierung läuft unter [1][serviceportal.
       hamburg.de] und soll maximal 15 Minuten in Anspruch nehmen – „ein
       schlankes, schnelles und gebührenfreis Verfahren“, wie
       Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) am Donnerstag
       betonte.
       
       Senat und Bürgerschaft reagieren damit auf die vielfältigen Klagen über die
       Untervermietung von Wohnungen an Touristen. Nachbarn fühlten sich durch
       häufige Vermietung gestört, die Lebensqualität in den beliebten Stadtteilen
       drohe zu leiden. Und nicht zuletzt sei das Gesetz „ein Baustein, um
       bezahlbaren Wohnraum möglich zu machen“, sagte Stapelfeldt.
       
       Künftig muss sich jeder, der seine Wohnung – oder einen Teil davon –
       zeitweilig untervermieten möchte, eine sogenannte Wohnraumschutznummer für
       die betreffende Wohnung zuweisen lassen. Dabei wird die Adresse und die
       genaue Lage registriert. Wird die Wohnung länger als acht Wochen oder
       mindestens zur Hälfte untervermietet, muss das außerdem genehmigt werden.
       
       Die Wohnraumschutznummer muss bei der Werbung für die Untervermietung
       angegeben werden. Vermieter müssen zudem einen Belegungskalender erstellen,
       sodass Mitarbeiter der Bezirksämter die Belegung kontrollieren können. Bei
       Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.
       
       Die bisher 21 Stellen in den Bezirksämtern, die sich um die Einhaltung der
       Regeln kümmern, werden um acht aufgestockt. Dazu kommen drei Mitarbeiter,
       die sich in den Rechtsämtern um die Durchsetzung kümmern. Dem stehen allein
       bei dem bekanntesten Vermittlungsportal Airbnb 9.000 Anbieter gegenüber.
       Bisher haben sich knapp 2.500 Anbieter registriert. „Das ist ein großer
       Erfolg für das Wohnraumschutzgesetz mit seinen Änderungen“, findet
       Stapelfeldt.
       
       Die Mitarbeiter im Wohnraumschutz gleichen die Belegungskalender mit den
       Angeboten und Rezensionen im Internet ab. Sie spüren gefälschte
       Registrierungsnummern und nicht registrierte Angebote auf. Für geplagte
       Nachbarn wird es einfacher, sich zu wehren. Die Daten werden weitergegeben
       an das Finanzamt, sodass mit den Untervermietungen künftig kein
       steuerfreier Reibach mehr gemacht werden kann.
       
       Altonas Bezirksamtsleiterin Liane Melzer (SPD) geht davon aus, mit der
       Neuregelung ein wirksames Instrument in die Hand zu bekommen. „Wir wussten,
       das es diese Ferienwohnung gibt, aber es war sehr schwer dagegen
       vorzugehen“, sagte Melzer, deren Bezirk zu den besonders beliebten Zielen
       der Touristen gehört.
       
       „Ich sag’ es mal etwas flapsig“, ergänzte ihr Mitarbeiter Jens Ehrling.
       „Genervte Nachbarn waren unsere stärksten Verbündeten.“ Ehrling wies darauf
       hin, dass das Gesetz nicht für auf Dauer angelegte Untervermietungen gelte.
       
       ## Mieterverein begrüßt Neuregelung
       
       Der Mieterverein zu Hamburg begrüßte die Neuregelung. „Nun liege es an der
       Stadt zu zeigen, dass der Kampf gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum
       ernst gemeint ist“, sagte dessen Vorsitzender Siegmund Chychla. Unerlaubte
       gewerbliche Nutzung müsse mit allen Mitteln geahndet werden. Dazu werde der
       Mieterverein gerne beitragen. Im Übrigen sei für eine Untervermietung auch
       die Erlaubnis des Vermieters nötig. Andernfalls drohe eine fristlose
       Kündigung.
       
       Auch Franz Klein, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga in
       Hamburg macht sich Hoffnungen. „Wenn die Einhaltung des neuen
       Wohnraumschutzgesetzes von den Behörden angemessen überwacht wird, ist es
       ein wirksamer Schutz gegen den Missbrauch von Wohnraum und beseitigt
       Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der Hotellerie“, sagte er. Allerdings
       boomt das Gastgewerbe sowieso: Im Zehnjahreszeitraum 2009 bis 2018 stieg
       die Zahl der Übernachtungen in der Hotellerie von 7,7 auf 14,5 Millionen.
       
       22 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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