# taz.de -- Fake-News in Russland: Es drohen satte Geldbußen
       
       > Das russische Parlament verabschiedet ein Gesetz, das falsche Nachrichten
       > ahndet. Das betreffe nicht die Informationsfreiheit, heißt es offiziell.
       
 (IMG) Bild: Angehörige von Opfern des Unglücks von Magnitogorsk bei einer Gedenkfeier am 4. Januar
       
       Moskau taz | Der Auslöser soll eine Gasexplosion gewesen sein. Das
       behauptet zumindest der Initiator des Gesetzentwurfs, der sich wissentlich
       verbreiteter Falschnachrichten annimmt. Das Fake-News-Gesetz lag der Duma,
       dem Unterhaus des russischen Parlaments, zur dritten und letzten Lesung
       vor.
       
       Autor ist Andrei Klischas. Er sitzt als Senator der Kremlpartei Einiges
       Russland im Föderationsrat des Parlaments. In der Neujahrsnacht waren bei
       einer Explosion in der Industriestadt Magnitogorsk im Ural 38 Menschen ums
       Leben gekommen. Offiziell wurde eine defekte Gasleitung als Unfallursache
       angegeben. In verschiedenen Internetmedien kursierten Gerüchte, ein
       Terrorakt habe die Katastrophe ausgelöst.
       
       Auf die Verunsicherung der Bevölkerung in der einstigen Vorzeigestadt des
       Kommunismus reagierte Andrei Klischas mit einem Entwurf, der das bewusste
       Verbreiten von falschen Nachrichten mit höheren Strafen ahnden will. Das
       Gesetz richtet sich vor allem gegen Internetplattformen. Fallabhängig
       sollen Strafen von 30.000 Rubel (400 Euro) bis 1,5 Millionen Rubel (20.000
       Euro) verhängt werden können.
       
       Offiziell verfolgt das Gesetz den „Missbrauch“ von Massenmedien, die die
       Öffentlichkeit gezielt in die Irre führen. Mit einem Eingriff in die
       Informationsfreiheit habe das Gesetz nichts zu tun, beteuerten die
       Abgeordneten. Lediglich um die Wahrung öffentlicher Sicherheit gehe es.
       Meinungsfreiheit sei auch weiterhin erlaubt.
       
       ## Repressiver Motor
       
       Viele Beobachter sehen das skeptischer. Wie meist in Russland werden
       entscheidende Teile des Gesetzes offengelassen. Nicht geklärt ist, wer
       darüber zu befinden hat, was an einem Berichtsfall falsch oder richtig ist.
       Die juristische Beliebigkeit dient als repressiver Motor, der sich
       jederzeit anwerfen lässt.
       
       Russische Behörden sollen laut dem neuen Gesetzes Onlinemedien sperren
       dürfen, wenn diese vermeintliche Falschmeldungen verbreiten. Aber wer soll
       darüber entscheiden? Der Staatsanwalt? In den sozialen Medien und im
       kremlkritischen Radiosender Echo Moskwy fragten Nutzer, wer denn gegen
       Falschnachrichten der staatlichen TV-Sender und des russischen
       Propagandaorgans RT, früher Russia Today, vorgehe.
       
       Das Boulevardblatt Moskowskij Komsomolez verglich den Strafkatalog für
       „Hooliganismus“ an öffentlichen Plätzen mit den neuen Sätzen für
       Internetvergehen. „Rauditum“ an öffentlichen Plätzen wird beim ersten Mal
       mit 2.500 Rubel (umgerechnet 35 Euro) geahndet.
       
       Wer jedoch im Netz randaliert, muss mit einer Einstiegsstrafe von 30.000
       bis 100.000 Rubel (450 bis 1.450 Euro) rechnen. Die Furcht vor den
       virtuellen Störern im Netz ist größer als die Angst vor Demonstranten auf
       der Straße.
       
       ## Schutz der Gesellschaft
       
       Neben dem Fake-News-Gesetz brachte die Duma noch ein Gesetz auf den Weg,
       das Vertreter in Staatsämtern, staatliche Insignien, Symbole, aber auch
       „die Gesellschaft“ vor „offenkundiger Respektlosigkeit“ schützen soll. Die
       staatliche Zensurbehörde Roskomnadsor hat darüber zu wachen.
       
       Über all diesen kleineren Initiativen schwebt noch das umfassende
       gesetzliche Regelwerk, das die Unabhängigkeit des Internets gegenüber
       ausländischen Einflüssen garantieren soll und einen Ausstieg aus dem
       weltweiten Netz nicht mehr ausschließt. Mit der Verabschiedung ist in den
       kommenden Wochen zu rechnen.
       
       7 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Helge Donath
       
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