# taz.de -- Spendenaffäre der AfD: Schatzmeister belastet Kreisverband
       
       > Der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg belastet die Schatzmeisterin
       > des Kreisverbands Bodensee. Sie sei früher über die Schweizer Spenden
       > informiert gewesen.
       
 (IMG) Bild: AfD-Landesschatzmeister Frank Kral äußerte sich zur Spendenaffäre – mit belastenden Informationen
       
       Berlin afp/dpa | Die AfD-Bundesgeschäftsführung hat in der Schweizer
       Spendenaffäre einem Bericht zufolge irreführende Angaben gegenüber der
       Bundestagsverwaltung gemacht. [1][Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
       zitierte am Mittwoch] aus einem Brief vom Dezember, in dem die AfD-Spitze
       argumentiert habe, der Schatzmeisterin des Kreisverbands Bodensee, Brigitte
       Hinger, seien am 21. Januar 2018 „erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der
       Spenden aus der Schweiz“ gekommen. Dem widersprach jetzt der
       AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral.
       
       Kral sagte der Zeitung, er habe Hinger schon am 14. August 2017 telefonisch
       über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz“ aufgeklärt.
       Er habe gesagt, „dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem
       Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen“.
       
       Hinger bestreitet dem Bericht zufolge das Telefonat. Sie habe am 14. August
       2017 „mit Sicherheit nicht“ mit Kral zu dem Thema telefoniert, er habe sie
       „nie“ zu dem Spendenthema angerufen. In einem von Hinger angefertigten
       „Verlaufsprotokoll“ der Affäre, das der FAZ vorliegt, werde auch kein
       Telefonat mit Kral am 14. August erwähnt. Die Zeitung zitierte aber aus
       einer E-Mail Hingers vom selben Tag, in der sie Kral bittet, „mich
       zurückzurufen“, sie habe ihm zum Spendenthema „schon auf Band gesprochen“.
       
       Für den nächsten Tag protokollierte Hinger demnach eine E-Mail von Kral, in
       der dieser schrieb, er habe ihre Fragen zu den Spenden „schon beantwortet“,
       was aus Krals Sicht ein Hinweis auf ein doch stattgefundenes Telefonat sei.
       
       ## Wann erkannte Hinger die Illegalität?
       
       In der Spendenaffäre geht es um Zuwendungen an den AfD-Kreisverband
       Bodensee. NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung hatten im November enthüllt,
       dass dieser vor der Bundestagswahl 2017 umgerechnet [2][mehr als 132.000
       Euro von einer Schweizer Firma erhalten] hatte. Parteispenden von über
       1.000 Euro aus Nicht-EU-Staaten sind illegal, die Staatsanwaltschaft
       Konstanz leitete daher Ermittlungen ein. Der Kreisverband Bodensee hatte
       das Geld zurückgezahlt, allerdings erst Monate nach dem Eingang auf das
       Konto.
       
       Der Zeitpunkt, an dem Hinger die Illegalität der Spende erkannte, ist von
       zentraler Bedeutung. Die AfD baut darauf ihre Verteidigung auf. Es habe
       kein „schuldhaftes Zögern“ bei der Rücküberweisung der illegalen Spenden
       gegeben, weil der Partei nach dem Eingang einer Spende ein Prüfzeitraum von
       „zwei bis drei Monaten“ zustehe, argumentiert die Parteispitze. Laut AfD
       kann diese Frist erst vom Januar 2018 an laufen, als der
       Kreisschatzmeisterin angeblich „erstmals Zweifel“ kamen.
       
       Durch ein aufklärendes Telefonat im August 2017 hingegen wäre die von der
       AfD selbst gesetzte Frist von drei Monaten weit überschritten. Sollte
       Hinger schon da über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der
       Schweiz“ aufgeklärt worden sein, dann wären bis zur Rückzahlung des Geldes
       am 13. April 2018 acht Monate vergangen.
       
       ## Sehr hohe Strafzahlungen drohen
       
       Sollte die AfD damit gegen das Parteiengesetz verstoßen haben, muss die
       Partei gegebenenfalls einen Betrag in dreifacher Höhe der unzulässigen
       Spendensumme bezahlen. Falls sie nur gegen Veröffentlichungspflichten
       verstoßen haben sollte, wäre das Zweifache der Spendensumme von insgesamt
       132.005,52 Euro fällig. In beiden Fällen würde die Partei damit auf der
       Liste der höchsten Strafzahlungen den dritten Platz belegen. Seit der
       Änderung des Parteiengesetzes von 2003 gab es zwei Fälle, in denen noch
       deutlich mehr bezahlt werden musste.
       
       Die FDP musste 2009 wegen rechtswidriger Spenden des damaligen
       nordrhein-westfälischen FDP-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann rund 3,45
       Millionen Euro zahlen. Die CDU wurde 2010 dazu verdonnert, rund 1,2
       Millionen Euro an den Bundestag zu zahlen, nachdem herausgekommen war, dass
       die Partei in Rheinland-Pfalz Fraktionsgelder für den Landtagswahlkampf
       zweckentfremdet hatte.
       
       Der Bundestag wird in Sachen AfD-Spenden vermutlich keine Entscheidung
       treffen, bevor die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Konstanz
       abgeschlossen sind. Diese ermittelt gegen Weidel und drei weitere
       Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines
       Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an
       deutsche Parteien sind illegal. Zuwendungen einzelner Spender von mehr als
       10.000 Euro pro Jahr müssen zudem mit dem Namen des Gönners veröffentlicht
       werden.
       
       6 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/f-a-z-exklusiv-schatzmeister-belastet-afd-in-spendenaffaere-16073843.html
 (DIR) [2] /Spendenaffaere-bei-der-AfD/!5550595
       
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