# taz.de -- EuGH zum Unkrautvernichter: Glyphosat-Zulassung in der EU okay
       
       > Aktionen gegen Pflanzenschutzmittel sind nicht gerechtfertigt. Die
       > EuGH-Generalanwältin hält das Zulassungssystem für sicher.
       
 (IMG) Bild: Am Zulassungsverfahren ist wenig auszusetzen, meint die Generalanwältin im EuGH-Verfahren
       
       Luxemburg taz Das europäische Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel ist
       ausreichend sicher. Zu diesem Schluss kam in einem Verfahren am
       Europäischen Gerichtshof (EuGH) jetzt die unabhängige Generalanwältin
       Eleanor Sharpston. Ausgangspunkt des Rechtsstreits waren Aktionen von
       französischen Umweltaktivisten. In den okzitanischen Städten Foix und
       Palmiers gingen sie 2016 in Geschäfte und beschmierten Kanister mit dem
       glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Round up, um „ein Zeichen zu
       setzen“.
       
       Die [1][Aktivisten] wurden daraufhin wegen Sachbeschädigung angeklagt. Doch
       das Strafgericht von Foix legte dem EuGH Fragen zur Sicherheit der
       Pflanzenschutzmittelzulassung in Europa vor. Sollte sich erweisen, dass die
       Zulassung etwa von Glyphosat zu Risiken für Gesundheit und Umwelt führt,
       müssten die Aktivisten eventuell freigesprochen werden.
       
       Das Urteil des EuGH wird durch ein Gutachten der Generalanwältin Sharpston
       vorbereitet. Sie hält das System, das durch die
       Pflanzenschutzmittelverordnung der EU von 2009 eingeführt wurde, für
       „solide“. Es beruhe auf dem Vorsorgeprinzip.
       
       An der Genehmigung wirkten mehrere unabhängige Behörden mit. Auf EU-Ebene
       müssten zunächst Wirkstoffe wie Glyphosat durch die Europäische Behörde für
       Lebensmittelsicherheit (EFSA) in eine Positivliste aufgenommen werden.
       
       ## Cocktail-Effekte werden berücksichtigt
       
       Die Genehmigung der konkreten Spritzmittel wie Round Up erfolge dann auf
       Ebene der EU-Staaten, in Deutschland zum Beispiel durch das Bundesamt für
       Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Bei
       neuen Erkenntnissen seien nachträgliche Korrekturen möglich.
       
       Auch so genannte Cocktail-Effekte, also Wechselwirkungen zwischen
       verschiedenen Wirkstoffen, würden berücksichtigt. Bei unklaren
       Langfristrisiken könne die Zulassung verweigert werden. Es sei jedoch nicht
       zwingend, erst die Wirkung eines Mittels in Langfristtests zu erproben,
       schließlich hätten die Bauern auch ein Interesse an baldiger Steigerung der
       landwirtschaftlichen Produktivität. Dass das EU-Parlament 2018 eine
       Verbesserung der Verordnung forderte, heißt für Sharpston nicht, dass das
       derzeitige System mangelhaft sei.
       
       12 Mar 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ladepeche.fr/article/2018/08/15/2851759-druelle-nouvelle-operation-des-faucheurs-volontaires.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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