# taz.de -- Berliner Verfassungsgerichtsentscheid: AfD verliert gegen Michael Müller
       
       > Berlins Verfassungsgericht weist eine AfD-Klage gegen den Regierenden
       > Bürgermeister zurück. Müller habe das Neutralitätsgebot nicht verletzt.
       
 (IMG) Bild: Demo gegen die AfD am 27. Mai 2018 in Berlin
       
       Die Twitternachricht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin verstößt
       nicht gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit. Mit dieser Begründung
       hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch eine Klage der AfD
       zurückgewiesen. Michael Müller kommentierte das Urteil als ein wichtiges
       Signal, dass es auch als Regierender möglich sei, sich zum politischen
       Geschehen zu äußern.
       
       Den Tweet, um den es geht, hatte Müller (SPD) am 27. Mai 2018 von seinem
       offiziellem Account abgesetzt. Das war der Tag, an dem gefühlt halb Berlin
       gegen die AfD auf die Straße gegangen war. Riesig, laut und bunt waren die
       Protestzüge. Auch die Clubszene hatte sich beteiligt. Selbst mit Schiffen
       auf der Spree wurde demonstriert. Anlass war die zeitgleich stattfindende
       Versammlung der AfD zum Thema „Zukunft Deutschland“.
       
       Die Demonstration mit rund 5.000 Anhängern war um 15.16 Uhr beendet. Müller
       hatte seinen Tweet um 17.30 abgesetzt: „Zehntausende in Berlin heute auf
       der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein
       eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und
       menschenfeindliche Hetze.“
       
       Die AfD machte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend, Müller habe mit
       dieser Nachricht ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien im
       politischen Wettbewerb verletzt. Wenn sie sich in amtlicher Funktion
       äußerten, seien Inhaber von Regierungsämtern laut Artikel 21 des
       Grundgesetzes zur Neutralität verpflichtet. Sie dürften nicht
       parteiergreifend zu Lasten einzelner Parteien Stellung nehmen. Der Tweet
       verstoße gegen das Gebot, weil er die Gegendemonstrationen positiv bewerte.
       Damit werde zugleich die AfD kritisiert.
       
       ## „Wertebezogene Äußerung“
       
       Formal sei der Antrag zulässig, erklärte Sabine Schudoma, Präsidentin des
       neunköpfigen Verfassungsgerichtshofs, als sie am Mittwoch die Entscheidung
       verkündete. Inhaltlich sei der Gerichtshof der Argumentation der AfD aber
       nicht gefolgt. Zwar habe Müller, indem er den Tweet über seinen
       Bürgermeister-Account verbreitete, in amtlicher Funktion gehandelt. „Er war
       damit dem Neutralitätsgebot unterworfen“, so Schudoma. Aus dem Wortlaut
       ergebe sich aber nichts, was auf die AfD als Bezugspunkt der Nachricht
       hindeutete.
       
       Weder enthalte die Nachricht eine Kollektivbezeichnung, die für die AfD
       stehen könne, noch sonst irgendeine sprachliche Anspielung auf diese. Auch
       aus dem Kontext des Demonstrationsgeschehen habe sich dieser Bezug nicht
       ergeben. Die Motive der Menschen, an diesem Tag zu protestieren, seien
       vielfältig gewesen. Die Zehntausenden hätten sich keiner bestimmten Partei
       zuordnen lassen. „Die Nachricht ist als rein wertebezogene Äußerung zu
       verstehen“, sagte Schudoma.
       
       In dem Tweet habe sich der Regierende Bürgermeister nicht nur mit den
       allgemeinen Wertebekenntnissen der Demonstranten solidarisiert. Gegen
       Rassismus zu sein und gegen menschenfeindliche Hetze sei wesentlicher Teil
       von Grundrechten und Verfassung und dem Parteienstreit damit entzogen. Weil
       der Tweet nach Ende der AFD-Versammlung abgesetzt wurde, sei damit auch
       niemand von der Teilnahme abgehalten worden.
       
       Der Schatzmeister des Berliner AfD-Landesverbands, Frank-Christian Hansel,
       sagte nach der Verkündung zu taz, er halte die Begründung des Gerichtshofs
       für „konstruiert“. Ohne die AfD-Demonstration hätte Müller den Tweet an
       diesem Tag nie abgesetzt. Ob die AfD auch den Inhalt des Tweets auf sich
       bezogen habe? Hansel wies das zurück. „Wir sind natürlich gegen Rassismus
       und Menschenfeindlichkeit.“
       
       Die mündliche Verhandlung hatte im Januar stattgefunden. Müller hatte sich
       durch seinen Anwalt sowie den Leiter der Senatskanzlei und seine
       Pressesprecherin vertreten lassen.
       
       20 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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