# taz.de -- FDP-Fraktionsvize über Paragraf 219a: „Dieses Missverhältnis ist grotesk“
       
       > Die Reform des Paragrafen 219a sei unzureichend, sagt Stephan Thomae. Die
       > FDP erwägt den Gang zum Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Namentliche Abstimmung über den Paragrafen 219a am Donnerstag im Bundestag
       
       taz: Herr Thomae, am Donnerstag hat der Bundestag die [1][Reform von
       Paragraf 219a beschlossen]. Die FDP erwägt, diese vom
       Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Warum? 
       
       Stephan Thomae: Wir prüfen das im Augenblick sehr ernsthaft. Grundsätzlich
       gilt: Wenn der Staat eine Tat seines Bürgers mit dem schärfsten Mittel
       ahnden will, das er hat, also mit dem Strafrecht, dann muss schon
       strafbares Unrecht geschehen sein. Ich frage mich: Wo liegt das in diesem
       Fall? Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche
       Aufklärung erhalten geradezu den gesetzlichen Auftrag, sachliche
       Information für ungewollt schwangere Frauen und Mädchen zu veröffentlichen
       – und die gleiche Information auf der [2][Webseite eines Arztes soll
       strafbares Unrecht sein]? Dieses Missverhältnis ist so grotesk, dass sich
       die Frage stellt, ob das nicht auch verfassungsrechtlich bedenklich ist.
       
       Die FDP hat selbst zunächst für eine Reform plädiert. Jetzt fordert Ihre
       Fraktion entschieden die Abschaffung. Woher diese Radikalität? 
       
       Wir haben sehr lange und intensiv [3][für unseren vermittelnden Vorschlag
       geworben], in der Hoffnung, eine breite parlamentarische und auch
       gesellschaftliche Mehrheit zu erreichen. Dafür wollten wir in den
       Paragrafen nur maßvoll eingreifen, also das Verbot grob anstößiger Werbung
       stehen lassen und nur die sachliche Information straffrei stellen. Wir
       haben aber auch immer gesagt: Wenn es diese Mehrheit für unseren Vorschlag
       nicht gibt, dann sind wir bereit, an jeder anderen Verbesserung der
       Rechtslage mitzuwirken.
       
       [4][Das, was jetzt beschlossen wurde], könnte man ja auch als „maßvollen
       Eingriff“ beschreiben. Der stellt Sie aber nicht zufrieden? 
       
       Nein. Um eine Verbesserung der Situation zu erreichen müsste
       vollumfängliche sachliche Information straffrei möglich sein. Zum Beispiel
       das, was die verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel auf ihrer Webseite
       beschreibt: Was mit dem Eingriff verbunden ist, worauf die Frau sich
       einstellen muss. Genau das kommt jetzt nicht. Sie und ich, wir könnten über
       Abbrüche informieren, und jeder andere auch – nur der Arzt, der die
       Abbrüche durchführt, der darf es nicht. Das ist eine befremdliche
       Konstellation.
       
       Warum? Ist nicht das wichtigste, dass die Information in der Welt ist? 
       
       Es ist doch ganz klar: Eine Frau möchte in einem solchen Fall von jemandem
       informiert werden, der sich mit der Materie auskennt. Und wer kennt sich
       besser aus mit den sich immer wieder stellenden Fragen und Nöten von
       Patientinnen als der Arzt, der diesen Eingriff regelmäßig durchführt? Da
       kann es ja um ganz triviale Fragen gehen; wie lange dauert der Eingriff,
       kann ich am selben Tag wieder Auto fahren? Deswegen wäre es richtig, dass
       genau die informieren dürfen, die den Schwangerschaftsabbruch auch
       vornehmen.
       
       22 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Abstimmung-im-Bundestag/!5575168
 (DIR) [2] /Kompromissvorschlag-zu--219a/!5568629
 (DIR) [3] /Bundestagsdebatte-um-Paragraf-219a/!5544285
 (DIR) [4] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/076/1907693.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) FDP
 (DIR) Bundestag
 (DIR) Schwerpunkt Abtreibung
 (DIR) German Angst
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Lesestück Meinung und Analyse
 (DIR) Schwerpunkt Paragraf 219a
 (DIR) Kristina Hänel
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kolumne German Angst: Das Ideal der passiven Frau
       
       Der Kompromiss zum Paragrafen 219a spricht Frauen die Selbstbestimmung ab.
       Drei, die dagegen kämpfen, wurden mit einem Preis geehrt.
       
 (DIR) Paragraf 219a vorm Verfassungsgericht: Opposition will klagen
       
       Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: Linke, Grüne und FDP prüfen, ob
       eine Klage in Karlsruhe Erfolgsaussichten hätte.
       
 (DIR) Kommentar Kompromiss zu 219a: Die Kriminalisierung bleibt
       
       Der Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen ist unzureichend. Wenn es
       um Grundrechte geht, sind Tippelschritte nicht akzeptabel.
       
 (DIR) Abstimmung im Bundestag: 371 für Paragraf 219a
       
       Nach langem Streit: Die Reform des Paragrafen, der die Information über
       Schwangerschaftsabbrüche regelt, ist beschlossen.
       
 (DIR) Kompromissvorschlag zu § 219a: Ein kleines bisschen Information
       
       Das Kabinett billigt den Entwurf zur Reform von § 219a. Kritik kommt aus
       der Opposition, aber auch vom Berufsverband der Frauenärzte.