# taz.de -- Paragraf 219a vorm Verfassungsgericht: Opposition will klagen
       
       > Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: Linke, Grüne und FDP prüfen,
       > ob eine Klage in Karlsruhe Erfolgsaussichten hätte.
       
 (IMG) Bild: Ob verfassungsgemäß oder nicht: Die Neuregelung des 219a trifft auf viel Kritik
       
       Berlin/Hannover epd | FDP, Linke und Grüne erwägen einem Bericht zufolge
       eine gemeinsame Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen den neuen
       Paragrafen 219a Strafgesetzbuch. Unter Federführung der FDP wollen die
       Fraktionen zunächst ein Gutachten erstellen lassen, wie der
       stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae,
       dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ sagte.
       
       Vom Inhalt des Gutachtens hänge die endgültige Entscheidung ab. „Wir wollen
       schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen“, betonte Thomae. Die
       Novelle des Paragrafen 219a war in der vergangenen Woche vom Bundestag
       verabschiedet worden und regelt, in welcher Form künftig über Abtreibungen
       informiert werden darf.
       
       Die Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, betonte, die Prüfung sei im
       Gange. „Es sieht so aus, als ob das tatsächlich gute Chancen hätte“, sagte
       sie den Zeitungen. Derzeit liefen die Verhandlungen mit FDP und Grünen. Für
       eine Normenkontrollklage des Bundestages sind 25 Prozent der Abgeordneten
       erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.
       
       Als Gutachter sei der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im
       Gespräch, hieß es weiter. In Gießen ist auch die Ärztin Kristina Hänel zu
       Hause, die wegen „Werbung“ für Abtreibungen verurteilt worden war, was die
       Lockerung des Paragrafen 219a letztlich ausgelöst hatte. Kreuzer sagte den
       Zeitungen: „Ich halte eine Klage für aussichtsreich. Das Gesetz erscheint
       mir verfassungsrechtlich nicht haltbar.“
       
       1 Mar 2019
       
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