# taz.de -- Prozess gegen katalanische Politiker: Erst Madrid, dann Straßburg?
       
       > Wenn Spaniens Justiz die angeklagten katalanischen Politiker verurteilt,
       > wollen diese wohl vor das Europäische Menschenrechtsgericht.
       
 (IMG) Bild: Hinter Gittern: Protest in Barcelona
       
       Madrid taz | Die ersten Protestierenden standen früh auf. Mitten in der
       Nacht projektierten sie trotz starker Sicherheitsvorkehrungen ein Video auf
       die Fassade des Obersten Gerichtshofs in Madrid. Es zeigte die brutalen
       Polizeieinsätze gegen Wahllokale und Bürger bei dem
       Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober 2017 in Katalonien, bei denen knapp
       1.000 Verletzte zu beklagen waren. Derweil bereiteten sich in Katalonien
       Gruppen darauf vor, wichtige Straßen zu blockieren. Für den Abend waren in
       der gesamten Region Kundgebungen gegen die spanische Justiz angekündigt.
       
       Denn vor dem Obersten Gericht Spaniens müssen sich seit Dienstagmorgen
       zwölf Angeklagte wegen des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums
       verantworten. Die Gruppe besteht aus dem ehemaligen Vizepräsidenten der
       katalanischen Regierung, Oriol Junqueras, einem Großteil seiner Minister,
       der ehemaligen Präsidentin des Autonomieparlaments, Carme Forcadell, sowie
       den beiden Aktivisten Jordi Sánchez und Jordi Cuixart von der Katalanischen
       Nationalversammlung und dem Kulturverein Òmnium.
       
       Ihnen allen wird „Rebellion“, „Aufstand“ und „Veruntreuung öffentlicher
       Gelder“ vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert zwischen 17 und 25
       Jahre Haft in dem Mammutverfahren mit über 500 Zeugen, das mindestens drei
       Monate dauern soll. Die rechtsextreme Partei VOX, die als Nebenklägerin
       auftritt, bis zu 74 Jahre. Das Referendum sei „das schlimmste Vergehen
       gegen die Verfassung seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1978“, erklärte deren
       Parteisprecher Espinosa de los Monteros sogar – und vergaß dabei
       geflissentlich den gescheiterten Militärputsch in Spanien am 23. Februar
       1981.
       
       Vor dem weiträumig abgesperrten Gerichtsgebäude im Zentrum Madrids
       versammelten sich zum Auftakt mehrere Hundert Menschen, um gegen das
       Verfahren zu demonstrieren. In einer langen Schlange drängten sich Menschen
       vor dem Eingang, um einen der 100 Zuhörerplätze zu ergattern.
       
       ## Verfechter der spanischen Einheit fordern Haft
       
       „Strafrechtlich gesehen macht das alles keinen Sinn“, beschwerte sich der
       aktuelle katalanische Parlamentspräsident Roger Torrent, der sich neben
       weiteren katalanischen und baskische Abgeordneten in Madrid eingefunden
       hatte. Die Bewegung vor dem Referendum und am Tag der Abstimmung selbst sei
       friedlich gewesen, so Torrent. „Rebellion“ oder „Aufstand“ sei deshalb
       nicht gegeben. Er nahm ebenso wie der katalanische Regierungschef Quim
       Torra anschließend auf den Zuschauerbänken des Gerichtssaals Platz.
       
       Aber auch Gruppen von Verfechtern der spanischen Einheit zogen mit Fahnen
       durch die Seitenstraßen rund um das Gerichtsgebäude. Sie forderten Haft für
       den einstigen katalanischen Regierungschef Carles Puigdemont. Dazu aber
       wird es nicht kommen: Er befindet sich in Belgien auf freiem Fuß, nachdem
       das Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein seine Auslieferung wegen
       „Rebellion“ verweigert hat. Die Richter sahen keine Gewalt gegeben, die das
       gerechtfertigt hätte.
       
       Im Gerichtssaal ergriff dann Andreu Van Den Eynde, Verteidiger von
       Vizeregierungschef Junqueras, als erster Anwalt das Wort. „Dieses Verfahren
       verletzt das Recht, frei zu protestieren“, beschwerte er sich. Die
       spanische Justiz habe „alle verfassungsgemäßen Freiheiten verletzt“, sie
       verfolge „Dissidenten“.
       
       In seiner langen Ausführung zitierte Van Den Eynde immer wieder Urteile des
       Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Alle Proteste, die in Katalonien
       stattgefunden haben, seien von dieser Rechtsprechung geschützt. Der Hinweis
       an die Richter ist klar. Sollten die zwölf Angeklagten wegen „Rebellion“
       und „Aufstand“ verurteilt werden, ziehen sie nach Straßburg. Das
       Verteidigerteam rechnet sich dort gute Chancen aus.
       
       12 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reiner Wandler
       
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