# taz.de -- Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts: Auch Katholiken haben Rechte
       
       > Eine Klinik durfte einem Chefarzt nicht wegen seiner zweiten Heirat
       > kündigen. Das Bundesarbeitsgericht beanstandet diese Benachteiligung.
       
 (IMG) Bild: Manchmal liegen Einrichtungen der katholischen Kirche mit dem Rechtsstaat über Kreuz
       
       Ein katholisches Krankenhaus darf einen katholischen Arzt nicht zur
       Beachtung des strengen katholischen Eheverständnisses zwingen, wenn dies
       von evangelischen oder konfessionslosen Ärzten nicht verlangt wird. Dies
       entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Damit hatte die Klage eines
       Chefarztes aus Düsseldorf Erfolg, der sich gegen seine Kündigung gewehrt
       hatte (Az.: 2 AZR 746/14).
       
       Der Mediziner arbeitet als Chefarzt am katholischen Vinzenz-Krankenhaus in
       Düsseldorf. Nachdem sich seine erste Ehefrau 2005 von ihm getrennt hatte,
       heiratete er 2008 eine Assistenzärztin. Daraufhin kündigte ihm die Klinik.
       Das Eingehen einer – nach katholischem Verständnis ungültigen – zweiten Ehe
       sei ein schwerwiegender Loyalitätsverstoß. Für die Kirche sei die Ehe
       heilig und unauflöslich. Doch nur katholische Ärzte hatten solche Klauseln
       in ihrem Arbeitsvertrag.
       
       Der Chefarzt klagte gegen die Kündigung und hatte zunächst Erfolg. 2011
       entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Entlassung rechtswidrig
       war. Allerdings hob das Bundesverfassungsgericht 2014 das BAG-Urteil wieder
       auf. Die Arbeitsrichter hätten das Selbstbestimmungsrecht der katholischen
       Kirche nicht genug beachtet.
       
       Das BAG legte den Fall anschließend dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
       vor. Im September 2018 entschied der EuGH, dass kirchliche
       Sozialeinrichtungen nur dann von ihren Beschäftigten verlangen können,
       dass sie sich „loyal“ im Sinne des „Ethos“ der Kirche verhalten, wenn es
       sich um „wesentliche“ berufliche Anforderungen handelt.
       
       ## „Überfällig und wegweisend“
       
       In der neuen BAG-Verhandlung argumentierte jetzt der Anwalt des
       Krankenhauses, Burkhard Göpfert, dass ein Arzt mit den Patienten täglich
       „Gespräche über Leben und Tod“ führe; dies sei eng mit dem katholischen
       Ethos verbunden. Norbert H. Müller, der Anwalt des Klägers, widersprach.
       „Ein Chefarzt hat vor allem Leitungsaufgaben. Die Behandlung von Patienten
       ist nur eine von 27 Aufgaben.“
       
       Das BAG entschied nun, dass jedenfalls die Vermeidung einer zweiten Heirat
       keine wesentliche berufliche Anforderung an einen Chefarzt darstelle. Von
       einem katholischen Chefarzt durften in diesem Punkt keine anderen
       Loyalitätspflichten im Privatleben verlangt werden als von evangelischen
       oder konfessionslosen Ärzten. Im konkreten Fall lag also kein wirksamer
       Kündigungsgrund vor, so das BAG.
       
       Das zuständige Erzbistum Köln will zunächst das schriftliche Urteil
       abwarten. Die Gewerkschaft Verdi lobte die Entscheidung dagegen sofort als
       „überfällig und wegweisend“.
       
       Der Chefarzt kann am Vinzenz-Krankenhaus weiterarbeiten. Das Krankenhaus
       kann noch Verfassungsbeschwerde einlegen, müsste dann aber geltend machen,
       dass der EuGH mit seinem Eingriff in die Selbstbestimmung der Kirchen den
       unantastbaren Kerngehalt des Grundgesetzes verletzt hat. Das wäre wohl
       aussichtslos.
       
       20 Feb 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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