# taz.de -- SPD will Hartz IV reformieren: Gegen die Absturzangst
       
       > Die SPD versucht in ihrem Sozialstaatspapier eine Revision von Hartz IV.
       > Und sie will der Mittelschicht die Sorgen nehmen. Eine Analyse.
       
 (IMG) Bild: Schon im Herbst hatte Andrea Nahles gesagt: „Wir werden Hartz IV hinter uns lassen“
       
       Berlin taz | Es gilt als historischer „Verrat“ der SPD an der arbeitenden
       Mittelschicht: Die Einführung von Hartz IV im Jahr 2005, die zum
       millionenfachen Stimmenverlust der Sozialdemokraten, zu ihrem Abstieg in
       der WählerInnengunst beitrug. Nun wagt die Partei eine Revision, mit einem
       17-seitigen Papier [1][„Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit“], das der
       SPD-Vorstand am Sonntag beschließen soll. „Wir werden Hartz IV hinter uns
       lassen“, hatte SPD-Chefin [2][Andrea Nahles im vergangenen Herbst
       versprochen]. Doch was wird davon in dem Papier umgesetzt?
       
       Die wichtigste Änderung, welche die Absturzangst der Mittelschichten bannen
       soll, ist der verlängerte Bezug von Arbeitslosengeld I und der Vermögens-
       und Wohnungsschutz für die ersten zwei Jahre in Hartz IV, das in Zukunft
       laut SPD-Papier [3][in „Bürgergeld“ umgetauft] werden soll.
       
       Bisher wird Arbeitslosengeld I abhängig von Beschäftigungsdauer und
       Lebensalter gezahlt, bei mindestens 58-Jährigen bis zu einer Dauer von 24
       Monaten. Danach rutschen die Erwerbslosen in den Hartz IV-Bezug, der eine
       Bedürftigkeitsprüfung verlangt. Wer also etwas Vermögen besitzt, bekommt
       erstmal nichts. Denn das Ersparte muss bis auf einen Freibetrag für den
       Lebensunterhalt aufgebraucht werden, bevor man überhaupt Hartz IV erhält.
       Ältere Langzeitarbeitslose ohne Aussicht auf einen neuen Job können auf
       diese Weise innerhalb kurzer Zeit ihr Erspartes verlieren, bevor sie dann
       Hartz IV in Höhe der Sozialhilfe kriegen. Die Angst vor diesem Absturz hat
       die SPD nach der Einführung von Hartz IV Millionen Stimmen gekostet.
       
       Das neue Papier hält nun dagegen: Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes
       soll auf bis zu 33 Monate verlängert werden, hinzu kommen
       Weiterbildungszeiten. „Eine maximale Bezugsdauer von 36 Monaten“ soll
       möglich sein, steht in dem Papier. Das heißt, ein älterer Arbeitsloser oder
       eine ältere Arbeitslose wären zunächst für drei Jahre durch die
       Sozialleistungen abgesichert, ohne dass das Vermögen angetastet, die
       Angemessenheit der Wohnung in Frage gestellt oder nach dem Einkommen des
       Partners gefragt wird.
       
       ## Harte Abstürze vermeiden
       
       Auch danach soll ein harter Absturz vermieden werden. Bei wem das
       Arbeitslosengeld I ausgelaufen ist und wer nun Hartz IV beantragen muss,
       bei dem will die SPD laut Papier „für zwei Jahre Vermögen und die
       Wohnungsgröße nicht überprüfen“. Hartz IV soll dabei in „Bürgergeld“
       umbenannt werden.
       
       Die neuen Regelungen würden dazu führen, dass etwa ein 58-jähriger,
       langjährig Beschäftigter ohne Job möglicherweise künftig fünf Jahre lang
       erst Arbeitslosengeld I und Weiterbildungsgeld (ALG Q), danach dann
       „Bürgergeld“ bekäme, ohne dass er sein Vermögen für den eigenen
       Lebensunterhalt verbrauchen müsste. Nach fünf Jahren Bezugszeit, mit 63
       Jahren wäre möglicherweise ein vorgezogener Rentenbezug mit Abschlägen
       möglich. Der Superabsturz in eine Sozialleistung mit vollständiger
       Bedürftigkeitsprüfung wie es heute bei Hartz IV der Fall ist, wäre damit
       vermieden.
       
       Nicht geschützt wären allerdings kleine Selbständige, die etwa nach einer
       Firmenpleite direkt in den Hartz-IV-Bezug rutschen, ohne eine vorhergehende
       Phase von Arbeitslosengeld I. Für sie gelte dann wie auch heute schon von
       Beginn an eine Bedürftigkeitsprüfung, sie müssten ihr Erspartes bis auf
       einen Freibetrag erst aufbrauchen.
       
       ## Früher Ruhestand auf Kosten der Sozialkassen?
       
       Fraglich ist zudem, ob Arbeitgeber die längeren Bezugsdauern nicht dazu
       nützen könnten, ihre Beschäftigten auf Kosten der Sozialkassen in eine Art
       frühen Ruhestand zu schicken, so wie dies in den 90er Jahren millionenfach
       der Fall war. Um dem zuvorzukommen, sollen gewährte Abfindungen auf die
       Sozialleistungen angerechnet werden, heißt es in dem SPD-Papier.
       
       Die Hartz-IV-Sätze, also die künftigen Bürgergeld-Sätze selbst sollen nicht
       erhöht werden. Sanktionen etwa bei mangelnder Kooperation mit dem Jobcenter
       sollen aber künftig abgemildert werden, man wolle „die Kürzung der
       Wohnkosten abschaffen“, heißt es in dem Papier. Die Übernahme der
       Mietkosten durch die Jobcenter bleibt also in jedem Fall gesichert, auch
       bei Sanktionierung.
       
       Viele Hartz-IV-EmpfängerInnen in den Metropolen haben allerdings das
       Problem, das gestiegene Mieten auch für bescheidene Wohnungen nicht
       übernommen werden, weil sie die Angemessenheitsgrenzen überschreiten. Es
       gibt EmpfängerInnen, die den überschießenden Betrag dann sogar aus dem
       mageren Regelsatz bezahlen müssen. Zu dieser Problematik findet sich nichts
       in dem SPD-Papier.
       
       ## Kaputte Waschmaschinen und alte Winterjacken
       
       „Speziellen Bedarfen und Härten“ solle das Jobcenter künftig aber eher
       begegnen. Zum Beispiel, wenn „plötzlich die Waschmaschine kaputtgeht und
       gleichzeitig die alte Winterjacke aufgetragen ist“, heißt es in dem Papier.
       Wenn damit gemeint ist, dass man erst eine aufgetragene alte Winterjacke
       vorweisen muss, um das Geld für die Reparatur einer Waschmaschine zu
       bekommen, wäre dies etwas merkwürdig. Wenn die Passage aber bedeutet, dass
       die früheren „einmaligen Leistungen“ bei besonderen Notsituationen
       teilweise wieder eingeführt werden, wäre damit einer langjährigen Forderung
       der Wohlfahrtsverbände nachgegeben.
       
       Bisher müssen Hartz-IV-BezieherInnen Kredite beim Jobcenter aufnehmen, wenn
       etwa Geld für die Reparatur eines Haushaltsgeräts gebraucht wird. Diese
       Kredite werden dann vom ohnehin mageren Regelsatz mühsam abgestottert.
       
       Hartz-IV-BezieherInnen, also künftige „Bürgergeld-EmpfängerInnen“ sollen
       laut dem SPD-Papier auch ein „Recht auf Arbeit“ bekommen, also ein
       „passgenaues Angebot auf Weiterbildung/Qualifizierung oder auch ein Angebot
       auf Arbeit“. Das Recht auf Förderung eines Berufsabschlusses soll dabei
       auch mehr als zweijährige Förderungsdauern beinhalten. Dies könnte eine
       wirkliche Verbesserung sein, denn Jobcenter verweigern oft Wünsche nach
       bestimmten Ausbildungen, die Leistungsempfänger äußern.
       
       ## Kindergrundsicherung für alle
       
       Familien sollen durch eine „Kindergrundsicherung“ besser gestützt werden,
       sieht das SPD-Papier vor. Einzelne bisher schon existierende Leistungen wie
       Kindergeld (für alle Eltern), steuerlicher Kinderfreibetrag (lohnt sich nur
       für GutverdienerInnen), Kinderzuschlag (gibt es derzeit für gering
       verdienende Eltern) und Hartz-IV-Leistungen für Kinder will die SPD
       „zusammenführen“ und „vereinfachen“.
       
       Das Existenzminimum für ein Kind wird dabei im SPD-Papier mit 408 Euro im
       Monat angesetzt. Ob Familien im Hartz-IV-Bezug dann aber für ihre Kinder
       tatsächlich mehr Geld bekommen, bleibt unklar.
       
       Bisher gilt für ein Schulkind bis zum Alter von 14 Jahren beispielsweise
       ein Hartz-IV-Regelsatz von 302 Euro. Hinzu kommt noch ein Mietkostenanteil
       für das Kind, der in Berlin etwa für eine Alleinerziehende bei rund 90 Euro
       liegt. Rechnet man noch andere Subventionen für Kinder im Hartz-IV-Bezug
       dazu, käme man heute schon auf ein rechnerisches Existenzminimum durch
       Sozialleistungen vom Jobcenter. Nur hießen diese Leistungen dann eben
       „Kindergrundsicherung“ und nicht mehr „Hartz IV“.
       
       Bei der Kindergrundsicherung soll aber das „Einkommen der Eltern“ die
       „Orientierung“ bleiben, heißt es in dem Papier. Mittelschichtsfamilien
       dürften also möglicherweise nicht mehr Geld bekommen als jetzt schon durch
       das Kindergeld, außer dass die Leistung dann eben auch
       „Kindergrundsicherung“ hieße.
       
       ## Vorschläge, die billig sind
       
       Die SPD will sich, so das Papier, dafür einsetzen, dass der Mindestlohn
       „perspektivisch“ auf 12 Euro – von bisher 9,19 Euro – angehoben wird.
       Tarifgebundene Unternehmen sollen steuerlich besser gestellt werden als
       nicht-tarifgebundene Unternehmen, sieht das Papier vor. Der Aufschrei der
       ArbeitgeberInnen ist garantiert.
       
       Froh ist die SPD um jeden Vorschlag, der nicht Fragen nach der
       Finanzierbarkeit aufwirft. So sollen ArbeitnehmerInnen ein gesetzlich
       verankertes „Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice“ bekommen. Hier
       dürften die Details darüber entscheiden, inwieweit betriebliche Belange
       dieses Recht einschränken können.
       
       Wie die Vorschläge, die Geld kosten, finanziert werden sollen, wird in dem
       SPD-Papier nicht angesprochen. Die Kassen in der Arbeitslosenversicherung
       sind allerdings derzeit gut gefüllt. Das Papier ist vor allem auch ein
       psychologisches Signal an ArbeitnehmerInnen: Wir schützen euch. Im
       aktuellen Politbarometer des ZDF legte die SPD in der Wählergunst um zwei
       Prozentpunkte auf 16 Prozent zu.
       
       8 Feb 2019
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://docs.dpaq.de/14511-arbeit_solidarita_t_menschlichkeit__190206.pdf
 (DIR) [2] /Nahles-will-Buergergeld/!5551607
 (DIR) [3] /SPD-und-Hartz-IV/!5571226
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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