# taz.de -- Dauerstreit um Familiengeld: Bund und Bayern einigen sich
       
       > Das Bundessozialministerium wollte Familien, die Hartz-IV beziehen kein
       > Familiengeld zahlen. Bayern schon. Nun scheint der erbitterte Streit
       > beigelegt.
       
 (IMG) Bild: Ab sofort bekommen alle Familien in Bayern das Familiengeld, auch wenn sie Hartz-IV beziehen
       
       München dpa/taz | Im Dauerstreit um [1][Familiengeldzahlungen für
       bayerische Hartz-IV-Empfänger] haben sich der Bund und der Freistaat
       geeinigt. „Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben
       können“, sagte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Freitag
       der Deutschen Presse-Agentur in München. Der Kompromiss sieht eine
       Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die
       Auszahlung dem Zweck einer „förderlichen frühkindlichen Bestreuung des
       Kindes“ zugeordnet wird.
       
       Bayern zahlt seit Anfang September 2018 Eltern von Kindern im zweiten und
       dritten Lebensjahr 250 Euro pro Monat und Kind, ab dem dritten Kind sind es
       300 Euro. Der Streit ging darum, ob das Familiengeld auf Grundsicherung
       angerechnet wird. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen Behörden zusätzliches
       Einkommen mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Für Familien, die Hartz-IV
       beziehen hätte das eine Kürzung von monatlich 250 Euro pro Kind im Alter
       von 13 bis 36 Monaten.
       
       Das zumindest war die Position des SPD-geführten Bundessozialministerium.
       Es entbrannte ein erbitterter Streit zwischen dem Bund und dem Freistaat
       und fühte dazu, dass in Bayern zwei unterschiedliche Regelungen galten. Je
       nachdem in welcher, bekamen Eltern, die von Hartz IV leben, zusätzliches
       Familiengeld oder nicht. In den sogenannten Optionskommunen – [2][wie zum
       Beispiel Ingolstadt], Schweinfurt oder Erlangen hat der Bund keinen Zugriff
       und damit auch schon vorher nicht auf die Höhe des ausgezahlten
       Hartz-IV-Satzes bzw. Familiengeldes. Mit der neuen Einigung erhalten nun
       alle Familien in Bayern das besagte Familiengeld.
       
       Der Streit zwischen der bayrischen CSU-Landesregierung und dem
       SPD-Bundesarbeitsminister [3][erinnert an einen alten Konflikt]: Bis zum
       Jahre 2011 wurde das staatliche Elterngeld und zuvor auch das sogenannte
       Erziehungsgeld nicht oder nicht voll auf Hartz-IV-Leistungen
       beziehungsweise die frühere Sozialhilfe angerechnet. Eine Alleinerziehende
       konnte noch zu Zeiten des Erziehungsgeldes bis zu zwei Jahre lang monatlich
       300 Euro Erziehungsgeld zusätzlich zur Grundsicherung für sich und ihr Kind
       beziehen. Dies wurde dann im Rahmen der Spargesetze gekippt.
       
       Für den aktuellen Kompromiss mit Bayern verzichtet der Bund im Gegenzug ab
       sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf
       Hartz-IV-Zahlungen und hat sich zudem bereit erklärt, schon angerechnete
       und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten. Dies könne laut
       Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im
       bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Am
       kommenden Dienstag will zunächst das Kabinett den Änderungen zustimmen.
       
       1 Feb 2019
       
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