# taz.de -- Neues Kita-Gesetz in den Bundesländern: Gebührenfreiheit nicht überall
       
       > Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz soll deutliche Verbesserungen für Kinder
       > und Eltern bringen. In den Bundesländern wird es unterschiedlich
       > umgesetzt.
       
 (IMG) Bild: Alles gut jetzt? Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft
       
       Berlin dpa | Viele Länder wollen die Bundes-Milliarden aus dem
       [1][sogenannten Gute-Kita-Gesetz] zwar zur finanziellen Entlastung der
       Eltern einsetzen, eine deutschlandweite Gebührenfreiheit wird es in naher
       Zukunft aber nicht geben. Das ergab eine Umfrage in den 16 Bundesländern.
       
       Das Gute-Kita-Gesetz ist seit Jahresbeginn in Kraft. Vom Bund sollen bis
       2022 rund 5,5 Milliarden Euro über einen höheren Anteil an den
       Umsatzsteuer-Einnahmen an die Länder fließen. Wie diese das Geld für die
       Kitas einsetzen, können sie selbst entscheiden. Die Planungen der
       Landesregierungen sind sehr unterschiedlich. „Qualität und
       Beitragsentlastungen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, sagte
       Schleswig-Holsteins Familienminister Heiner Garg (FDP).
       
       Schleswig-Holstein will zunächst die Qualität stärken und die Beiträge bis
       2020 landesweit auf einen Höchstbetrag deckeln. Die Beitragsfreiheit soll
       aber langfristiges Ziel bleiben.
       
       Die SPD/CDU-Koalition in Mecklenburg-Vorpommern will die Elternbeiträge für
       die Ganztagsbetreuung von Kindern in Krippe, Kita, Hort und bei Tageseltern
       zum Jahresanfang 2020 völlig abschaffen. Dies schlägt laut
       Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit insgesamt etwa 130 Millionen
       Euro jährlich zu Buche. Das Land will ihren Angaben zufolge zur
       Finanzierung auch die Mittel aus dem Gute-Kita-Paket des Bundes nutzen,
       dessen Fortführung über 2022 hinaus noch nicht gesichert ist.
       
       ## Inklusive Mittagessen
       
       Sachsen-Anhalt rechnet in diesem Jahr mit rund 13 Millionen Euro aus dem
       Gute-Kita-Gesetz – strebt aber nicht an, die Mittel für eine komplette
       Gebührenfreiheit zu verwenden. Es sei vor allem wichtig, etwas für die
       Qualität zu tun, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Das Geld
       soll helfen, mehr Personal in die Kitas zu bekommen und den
       Betreuungsschlüssel zu verbessern. Das müsse aber noch in der
       schwarz-rot-grünen Koalition besprochen werden.
       
       Auch in Hamburg – dort gibt es bereits seit 2014 eine fünfstündige
       Grundbetreuung inklusive Mittagessen für alle Kita-Kinder beitragsfrei –
       soll das zusätzliche Geld für die Verbesserung der Qualität genutzt werden.
       
       In Rheinland-Pfalz ist der Kita-Besuch für alle Kinder ab zwei Jahre seit
       2010 kostenfrei. Auch dort sollen die Mittel für Investitionen in die
       Qualität bereitgestellt werden.
       
       In Thüringen ist seit Anfang 2018 das letzte Kita-Jahr vor der Schule
       kostenfrei. Das Geld vom Bund will Bildungsminister Helmut Holter (Linke)
       für ein weiteres beitragsfreies Jahr einsetzen. Außerdem soll mit den
       Mitteln die Betreuungsqualität verbessert werden. Auch mehrere Vertreter
       der rot-rot-grünen Landesregierung hatten sich für ein weiteres kostenloses
       Kita-Jahr im Freistaat ausgesprochen. Entschieden ist aber noch nichts.
       
       Das rot-rot-grün regierte Berlin hatte als erstes Bundesland die
       Kita-Gebühren komplett abgeschafft. Über die Verwendung des Geldes aus dem
       Gute-Kita-Gesetz wurde noch nicht entschieden. Angedacht ist unter anderem
       eine Unterstützung der Kita-Leistungen und mehr Qualifizierung für
       Quereinsteiger.
       
       ## Saarland kennt keine Gebührenfreiheit
       
       In Baden-Württemberg soll bei künftigen Investitionen die Qualität der
       Kinderbetreuung Vorrang vor Gebührenfreiheit haben. Eine generelle
       kostenlose Betreuung hält Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) für
       sozial nicht gerecht, weil auch Besserverdienende dann nichts mehr bezahlen
       müssten.
       
       In Brandenburg darf seit Anfang August für Kinder im letzten Kita-Jahr vor
       der Einschulung kein Elternbeitrag mehr erhoben werden. Mit dem
       Gute-Kita-Gesetz des Bundes soll die Beitragsfreiheit erweitert werden. Die
       gänzliche Abschaffung der Elternbeiträge sei damit aber nicht realistisch
       und auch nicht angedacht, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums.
       
       Niedersachsen hatte zum 1. August 2018 Elternbeiträge für den
       Kindergartenbesuch abgeschafft. Für Kinder ab drei Jahren bis zur
       Einschulung ist die Betreuung für bis zu acht Stunden täglich gebührenfrei.
       Die Bundesmittel sollen unter anderem in einem Härtefallfonds für Kommunen
       angelegt werden, die durch den Wegfall der Elterngebühren finanzielle
       Probleme haben.
       
       Das von CDU und SPD regierte Saarland kennt bislang keine Gebührenfreiheit
       für die Kitas. Künftig sollen die Beiträge aber bis 2022 halbiert werden –
       auch das wird mit den neuen Bundesmitteln finanziert.
       
       Im Land Bremen gilt von August 2019 an die Kita-Beitragsfreiheit für Kinder
       im Alter von drei bis sechs Jahren. Mit den erwarteten Mitteln aus dem
       Gute-Kita-Gesetz sollen die Einnahmeausfälle teilweise kompensiert, aber
       auch die Qualität in den Kitas verbessert werden.
       
       ## Auch über 2022 hinaus
       
       Sachsen plant keine völlige Abschaffung der Kita-Gebühr. „Die Qualität
       steht an erster Stelle“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums der
       dpa.
       
       In Bayern wird sich für Eltern schon ab April 2019 etwas ändern: Ein
       Beitragszuschuss von 100 Euro pro Monat und Kind für die gesamte
       Kindergartenzeit komme in den meisten Gegenden des Freistaates einer
       Beitragsfreiheit gleich, teilte das zuständige Ministerium mit. Ab 2020
       sollen auch Eltern ein- und zweijähriger Kinder entlastet werden. Bei dem
       Beschluss des Kabinetts habe das „Gute-Kita-Gesetz“ aber keine Rolle
       gespielt. Das Geld hieraus werde für die Qualität der Betreuung eingesetzt.
       
       In Nordrhein-Westfalen ist nur das letzte Kindergartenjahr vor der
       Einschulung beitragsfrei. Eine allgemeine Kita-Beitragsfreiheit ist derzeit
       nicht in Sicht, weil sie laut Familienministerium in Düsseldorf nicht
       finanzierbar ist. Priorität für die schwarz-gelbe Regierung hat die
       Verbesserung der Qualität der Kitas.
       
       In Hessen ist bereits seit August dieses Jahres für alle Kinder ab drei
       Jahren bis zum Schuleintritt die Betreuung für sechs Stunden am Tag
       kostenfrei. Mit den 2019 bundesweit in Aussicht gestellten 500 Millionen
       Euro seien „keine großen Sprünge möglich“, sagt Sozialminister Stefan
       Grüttner (CDU). Er kritisiert, der Bund stülpe den Ländern ein Gesetz über,
       dessen Finanzierung nicht gesichert sei.
       
       Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat allerdings mehrfach die
       Absicht des Bundes betont, „dauerhaft und nachhaltig“ in die Qualität von
       Kitas zu investieren – auch über 2022 hinaus.
       
       1 Jan 2019
       
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