# taz.de -- Menschenrechtsanwältin zu KiK-Prozess: „Beurteilt nach pakistanischem Recht“
       
       > Am Landgericht Dortmund wird der Fabrikbrand in Karatschi mit 258 Toten
       > verhandelt. In dem Musterprozess fordern Betroffene Schmerzensgeld.
       
 (IMG) Bild: Saeeda Khatoon zeigt das Foto ihres beim Brand ums Leben gekommenen Sohnes
       
       taz: Frau Saage-Maaß, am Donnerstag verhandelt das Landgericht Dortmund
       über einen Fabrikbrand in Pakistan. Wie kommt es dazu? 
       
       Miriam Saage-Maaß: Im September 2012 sind [1][in einer Textilfabrik der
       Firma Ali Enterprises in Karatschi 258 Menschen gestorben]. Die Fabrik
       arbeitete zu 70 Prozent im Auftrag des Textildiscounters Kik. In dem
       Musterprozess verlangen ein Überlebender und drei Angehörige Schmerzensgeld
       von Kik. Nach Ansicht der Kläger ist Kik für den mangelnden Brandschutz und
       die versperrten Fluchtwege in der Fabrik mitverantwortlich.
       
       Warum findet der Prozess in Dortmund statt? 
       
       Die Firma Kik hat ihren Sitz in Bönen, im Landgerichtsbezirk Dortmund.
       
       Die Klage wird also nach deutschem Recht beurteilt? 
       
       Nein, nach pakistanischem Recht. Denn Pakistan ist der Ort, an dem die
       schuldhafte Verletzung von Sorgfaltspflichten stattfand.
       
       Wie soll das gehen? Kennen Dortmunder Richter pakistanisches Recht? 
       
       Für Fragen des pakistanischen Rechts wurde der britische Juraprofessor Ken
       Oliphant als Sachverständiger beauftragt. In einem ersten Gutachten ging es
       nur um die eventuelle Verjährung der Klage nach pakistanischem Recht.
       
       Wie man hört, geht der Gutachter von einer Verjährung der Klage aus. 
       
       In Pakistan müssen derartige Schadenersatzklagen spätestens ein Jahr nach
       dem Todesfall eingereicht werden. Die Klage gegen Kik wurde erst
       zweieinhalb Jahre nach dem Brand erhoben. Die Kläger hatten aber mit Kik
       einen Verjährungsverzicht ausgehandelt, das ist in Deutschland möglich. Ein
       solcher Verzicht ist nach pakistanischem Recht aber nicht wirksam.
       
       Wird das Landgericht die Klagen also abweisen? 
       
       Kik erwartet das. Wir weisen darauf hin, dass es im pakistanischen Recht
       eine Ausnahme von der strengen Verjährungsfrist gibt – wenn bereits über
       eine gütliche Einigung verhandelt wurde. Tatsächlich haben die Kläger ja
       mit Kik über eine außergerichtliche Entschädigung verhandelt. Aus unserer
       Sicht ist die Klage deshalb nicht verjährt.
       
       Hat Kik die Kläger getäuscht? Wusste Kik, dass der vereinbarte
       Verjährungsverzicht eventuell unwirksam ist? 
       
       Vermutlich nicht. Allerdings berufen sie sich jetzt massiv auf die
       angebliche Verjährung. Wenn sie damit durchkommen, wird die rechtliche
       Verantwortung von Kik nicht geklärt, obwohl Kik immer behauptet hat, sie
       wollen eine gerichtliche Entscheidung.
       
       Es würde also nicht geklärt, ob ein Großauftraggeber wie Kik für den
       Zustand in den beauftragten Fabriken mitverantwortlich ist? 
       
       Die Frage der Haftung wird dann nicht geklärt – weshalb auch in der
       Textilbranche offenbar manche unzufrieden sind mit dem deutschen
       Textildiscounter Kik. Auch dort hatte man auf eine rechtliche Klärung
       gehofft.
       
       Gehen die pakistanischen Kläger dann leer aus? 
       
       Nein, zum Glück nicht. Zum einen bekommen sie eine Entschädigung vom
       pakistanischen Staat, weil dieser die Fabrik nicht genügend kontrolliert
       hat. Zum anderen hat Kik den Klägern Ende 2016 in einer Schlichtung bei der
       Internationalen Arbeitsorganisation ILO eine Entschädigung von 5 Millionen
       Euro gewährt. Aus diesem Fonds werden monatliche Renten für über 500
       Personen ausbezahlt, insbesondere für Hinterbliebene.
       
       Warum dann noch die Klage in Deutschland? 
       
       Vor dem Landgericht Dortmund wurde nur auf Schmerzensgeld geklagt. Einen
       solchen Schadenersatz für die seelischen Belastungen hatten die Betroffenen
       bisher noch nicht erhalten. Und natürlich geht es auch darum, die
       Verantwortung deutscher Unternehmen für ihre Produktionsstätten und
       Zulieferer in Asien grundsätzlich festzustellen.
       
       Fühlen sich die Betroffenen nicht ausgenutzt, wenn sie in Deutschland
       Grundsatzfragen für europäische Organisationen klären sollen? 
       
       Nein. Wir haben alle Schritte immer intensiv mit den Betroffenen
       besprochen. Auch sie wollen, dass die Verantwortlichkeit von Kik
       gerichtlich festgestellt wird. Außerdem haben die Betroffenen den Eindruck,
       dass die Klage in Deutschland für den Durchbruch bei den ILO-Verhandlungen
       hilfreich war.
       
       29 Nov 2018
       
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