# taz.de -- Kommentar Urteil zur FDLR-Miliz: Taten ohne Täter
       
       > Ruandische Rebellen haben im Kongo Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       > begangen. Zu belangende Täter wird es wohl nie geben.
       
 (IMG) Bild: Ignace Murwanashyaka, oberster Führer der FDLR, 2011 im Oberlandesgericht Stuttgart
       
       Straflosigkeit beenden, Kriegsverbrecher zur Rechenschaft ziehen – es sind
       hehre Ziele, die sich die internationale Gemeinschaft seit einem
       Vierteljahrhundert auf die Fahnen schreibt. Ad-hoc-Tribunale, der
       Internationale Strafgerichtshof, das Weltrechtsprinzip, in Deutschland das
       Völkerstrafgesetz: Es existiert mittlerweile ein beeindruckender
       juristischer Apparat, der dafür sorgen soll, dass schwerste
       Menschheitsverbrechen nicht länger ungesühnt bleiben.
       
       Wie schwierig das aber in den Mühen des juristischen Alltags ist, zeigt
       sich jetzt wieder einmal in Deutschland. Seit rund zehn Jahren jagen
       deutsche Behörden die in Deutschland lebenden politischen Führer [1][der im
       Kongo kämpfenden FDLR-Miliz – ein Sammelbecken flüchtiger Völkermordtäter
       aus Ruanda] und ihrer auf Revanche für ihren Sturz sinnenden Anhänger – für
       die von der Miliz verübten Verbrechen.
       
       Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden: FDLR-Präsident
       Ignace Murwanashyaka, oberster politischer und militärischer Führer der
       Organisation und seit 2009 in deutscher Haft, ist nicht als Täter zu
       belangen, wie es die Anklage gefordert hatte – und sogar seine
       erstinstanzliche Verurteilung wegen Beihilfe durch das Oberlandesgericht
       Stuttgart vor gut drei Jahren muss neu verhandelt werden.
       
       Dem gegenüber steht eine andere Feststellung aus Karlsruhe: [2][Die FDLR
       hat im Kongo sehr wohl Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen] – also
       systematisch Kongos Zivilbevölkerung angegriffen – und nicht nur
       Kriegsverbrechen im Kampf gegen Kongos Armee, wie die Stuttgarter Richter
       kurioserweise geurteilt hatten, nachdem sie aus Zeitmangel drei Viertel der
       Anklage hatten fallen lassen müssen.
       
       ## Bewältigung der Gegenwart
       
       Für die kongolesischen Überlebenden der FDLR-Angriffe mag es eine
       Genugtuung sein, dass die Schwere der an ihnen verübten Gräuel endlich von
       einem Gericht anerkannt wird. Zumindest einige wenige Taten werden jetzt
       korrekt identifiziert. Aber zu belangende Täter – die gibt es nach wie vor
       nicht. Und es wird sie wohl auch nie geben.
       
       Auf ähnliche Probleme in diesem Bereich stößt derzeit ein ums andere Mal
       der Internationale Strafgerichtshof. Denn solange eine bewaffnete Gruppe,
       die Verbrechen an Zivilisten verübt, weiter militärisch aktiv ist und
       Menschen vor ihr Angst haben müssen, bleibt es unmöglich, in ihrem
       Wirkungsgebiet angemessen zu ermitteln und auch Opferzeugen in einer
       gerichtlich verwertbaren Weise aussagen zu lassen. Verurteilen lassen sich
       Verbrecher erst, wenn ihre Verbrechen Geschichte sind. Die Bewältigung der
       Gegenwart aber ist in erster Linie Sache der Politik.
       
       20 Dec 2018
       
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 (DIR) Dominic Johnson
       
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