# taz.de -- Maaßen und die AfD: Tagesspiegel gewinnt gegen BfV
       
       > Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss Fragen zu Treffen seines
       > Ex-Präsidenten mit AfD-Funktionären beantworten. Das entschied ein Kölner
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Was hat Maaßen mit AfD-Politikern besprochen?
       
       Köln dpa | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss nach einem
       Gerichtsbeschluss einem Journalisten Auskunft zu [1][Treffen seines
       früheren Präsidenten Hans-Georg Maaßen mit AfD-Politikern] geben. Da die
       Gespräche keine operativen Vorgänge darstellten, müsse in der Regel
       Auskunft erteilt werden, stellten die Richter des Verwaltungsgerichts Köln
       in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss fest. Der pauschale Verweis
       auf Vertraulichkeit genüge nicht, um eine Ausnahme zu begründen.
       
       Mitarbeiter des Amtes dürften außerhalb des parlamentarischen
       Kontrollgremiums mit Dritten nur über Inhalte sprechen, die nicht
       geheimhaltungsbedürftig seien. Einem Auskunftsbegehren über solche Inhalte
       sei grundsätzlich zu entsprechen.
       
       Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das
       Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden müsste. Das BfV äußerte sich auf
       Anfrage zunächst nicht zu dem Beschluss.
       
       Ein Redakteur des Tagesspiegels hatte das BfV um Auskünfte zu Treffen
       Maaßens mit AfD-Politikern gebeten. Darauf hatte dieser zuerst eine
       allgemeine Antwort bekommen. Auf eine erneute Bitte reagierte das Bundesamt
       nicht. Daraufhin stellte der Journalist beim Verwaltungsgericht einen
       Eilantrag. Die Gespräche von Maaßen mit AfD-Politikern hatten im September
       [2][zu Spekulationen über eine mögliche politische Nähe des Beamten zur
       AfD] geführt.
       
       Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte geltend gemacht, dem
       Auskunftsbegehren stünden schutzwürdige Interessen entgegen. Es bestehe ein
       öffentliches Interesse an der Wahrung der Vertraulichkeit, die der
       Aufgabenerfüllung des Amtes dienten. Ein unbefangener Austausch biete den
       Parlamentariern Einblick in die Tätigkeit des Amtes und sei
       vertrauensbildend.
       
       5 Dec 2018
       
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