# taz.de -- Fährbetreiber klagen erfolgreich: Der Dänentunnel geht unter
       
       > Das Finanzmodell der Fehmarnbelt-Querung verstößt gegen
       > EU-Wettbewerbsrecht. Zuschüsse und Staatsgarantien müssen neu geprüft
       > werden – Zeitplan in Trümmern.
       
 (IMG) Bild: Darf noch lange über den Fehmarnbelt pendeln: umweltfreundliche Hybridfähre von Scandlines
       
       HAMBURG taz | Der von Dänemark geplante Tunnel im Fehmarnbelt steht vor dem
       Aus. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Europäischen Gerichts
       (EuG) in Luxemburg von Donnerstag. Die Richter erklärten einen möglichen
       Zuschuss der Europäischen Union in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und das
       dänische Modell der Staatsgarantien für den Tunnelbau für rechtswidrig.
       
       Damit steht das Finanzierungsmodell für das mindestens 7,4 Milliarden Euro
       teure Vorhaben vor dem Scheitern. „Das ist der Sargnagel für das Projekt“,
       sagt Schleswig-Holsteins grüner Bundestagsabgeordneter Konstantin von Notz.
       
       Das EuG gab Klagen der Fährreedereien Scandlines und Stena Line zum großen
       Teil Recht. Scandlines betreibt die Fähren auf der sogenannten
       Vogelfluglinie über den Fehmarnbelt, Stena fährt auf mehreren Routen
       zwischen Deutschland und Skandinavien. Beide Unternehmen sehen in dem
       EU-Zuschuss und den Garantien des dänischen Staats eine
       Wettbewerbsverzerrung zugunsten der staatlichen Realisierungsgesellschaft
       Femern A/S, die den Tunnel bauen soll.
       
       „Es darf nicht nach Belieben die Staatskasse benutzt werden, um einen vom
       Steuerzahler finanzierten Preisdruck auf die Fähren auszuüben“, sagt
       Scandlines-Chef Søren Poulsgaard Jensen. „Wir sind mit der Entscheidung
       zufrieden.“
       
       ## EU-Kommission hatte keine Einwände
       
       Konkret hat das EuG einen Beschluss der EU-Kommission aus dem Jahr 2015 in
       einem wichtigen Punkt für nichtig erklärt. Die Kommission hatte erklärt,
       keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Garantien für
       den staatseigenen Konzern Femern A/S zu erheben und die Tunnelpläne als
       förderungswürdig einzustufen. Verantwortlich für diese Einschätzung war die
       dänische EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager von der liberalen
       Venstre-Partei, der auch der dänische Ministerpräsident Lars Løkke
       Rasmussen angehört.
       
       Nach Angaben des Luxemburger Gerichts seien die staatlichen Beihilfen ohne
       förmliches Prüfungsverfahren genehmigt worden. Dies aber sei unerlässlich.
       Die Kommission habe somit „einen Rechtsfehler und einen offensichtlichen
       Beurteilungsfehler begangen“, so das Gericht. Deshalb hob es die Zustimmung
       der Kommission für die Finanzierung des größten und teuersten
       Verkehrsprojekts in Nordeuropa auf. Das dänische Verkehrsministerium
       kündigte in einer Stellungnahme am Donnerstag an, die Konsequenzen „neu
       bewerten“ zu wollen.
       
       Bauherr Femern A/S erklärte in einer ersten Stellungnahme, der Bau sei
       nicht gefährdet. „Das Urteil gibt keinen Grund zu der Annahme, dass das
       Projekt gestoppt wird“, sagte Lars Friis Cornett, Direktor von Femern A/S
       in Deutschland. Der Fall liege jetzt erneut bei der EU-Kommission, die eine
       neue Entscheidung treffen müsse. „Femern A/S verfügt über die nötigen
       Finanzmittel, um auch während der erneuten Prüfung der Europäischen
       Kommission das Projekt weiter vorantreiben zu können“, sagte Cornett.
       
       Das indes ist unrealistisch. Eine Geldspritze aus Brüssel in Höhe von 1,4
       Milliarden Euro wird es auf Jahre hinaus nicht geben. Die vom Gericht
       verfügte neue förmliche Beihilfeprüfung der EU-Kommission, die nach der
       Europawahl im nächsten Mai neu gebildet werden muss, dürfte anschließend
       mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen. Der Bewilligungszeitraum aber
       endet 2020. Eine erste Tranche von 589 Millionen Euro, die Femern A/S bis
       dahin hätte abrufen können, darf nun nicht ausgezahlt werden.
       
       ## Fördergeld nur für Schienenprojekte
       
       Das Geld dürfte nun an andere, rechtmäßig bewilligte europäische
       Verkehrsprojekte umverteilt werden. Den neuen EU-Verkehrsplan von 2021 bis
       2028 muss das nächste EU-Parlament erarbeiten und beschließen – wie groß
       dieser Topf nach dem Brexit sein kann, ist jetzt noch offen. Unklar ist
       zudem, ob die Pläne von Femern A/S eine ordentliche Prüfung überstehen.
       
       Denn nach den EU-Förderregeln dürfen nur Schienenprojekte unterstützt
       werden, keine Straßen. Nicht wenige Experten gehen davon aus, dass der
       Autobahnanteil am Tunnel herausgerechnet werden muss – dann würde der
       eventuell förderungswürdige Anteil mindestens halbiert und die
       Finanzierungslücke umso größer.
       
       Damit steht auch der Ausbau der Schienenstrecke zwischen Lübeck und Fehmarn
       samt einer neuen Brücke über den Fehmarnsund in den Sternen. Ohne
       Ostseetunnel ist dieses rund vier Milliarden Euro teure Projekt
       überflüssig.
       
       Der Naturschutzbund NABU, der die Klage der Reedereien unterstützt hatte,
       begrüßte das Urteil als „gute Nachricht für den Meeresschutz“. Denn der
       Fehmarnbelt ist nach der EU-Richtlinie Flora-Fauna-Habitat geschützt und
       nach deutschem Recht ein Naturschutzgebiet. Jetzt könne dort, glaubt
       Nabu-Bundeschef Leif Miller, „ein ökologischer Totalschaden“ verhindert
       werden.
       
       13 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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