# taz.de -- Versäumnis beim Naturschutz: Trödeln wird für Deutschland teuer
       
       > Deutschland droht eine EU-Strafe in Millionenhöhe. Denn Niedersachsen
       > hinkt mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten hinterher.
       
 (IMG) Bild: Schön so ein herbstlicher Wald. Noch schöner, wenn das Bundesland nicht versäumt hat, ihn als Naturschutzgebiet auszuweisen
       
       Durch den niedersächsischen Landkreis Osnabrück schlängelt sich die Düte,
       ein Berglandbach, an dem viele schützenswerte Arten vorkommen. Etwa die
       Groppe, ein kleiner Süßwasserfisch, der wenig respektvoll auch Rotzkopf
       genannt wird und sehr sensibel auf Gewässerverunreinigungen reagiert.
       
       2007 hat der Landkreis Osnabrück den 31 Kilometer langen Fluss mit seinen
       naturnahen Ufern und Seitenbächen bei der Europäischen Union als FFH-Gebiet
       gelistet. Der nächste Schritt hätte dann die Ausweisung eines Natur- oder
       Landschaftsschutzgebietes sein müssen – passiert ist das aber bis heute
       nicht. Nicht an der Düte und auch nicht an mindestens 90 anderen Orten in
       Niedersachsen. Deutschland drohen deshalb nun Strafzahlungen in
       Millionenhöhe von der EU.
       
       In Europa entsteht mit dem Projekt Natura 2000 ein großes Netz an
       Schutzgebieten. Die EU-Mitgliedstaaten haben dafür seit den 90er Jahren
       Gebiete gemeldet, in denen Pflanzen, Vögel und andere Tiere leben, die die
       EU in der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als schützenswert
       definiert hat.
       
       Die EU hat den Staaten bereits mehrfach Fristen gesetzt und im Jahr 2015
       sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil
       die Gebiete nicht rechtlich abgesichert, also zu Schutzzonen gemacht
       wurden. Gerade läuft die allerletzte Frist bis zum 31. Dezember 2018. Das
       hat Druck aufgebaut.
       
       „Die Mehrheit der Bundesländer wird es schaffen“, heißt es aus dem
       Bundesumweltministerium. Wenn noch ein anderes Bundesland betroffen sei,
       dann in wesentlich geringerem Ausmaße als Niedersachsen, so eine
       Sprecherin. Dort werden mindestens 90 von insgesamt 385 Gebieten des Landes
       Ende Dezember nicht rechtlich gesichert sein.
       
       ## 11,83 Millionen Euro Zwangsgeld
       
       Aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag
       geht hervor, dass Deutschland, sollte es nach dem Ende des
       Vertragsverletzungsverfahrens zu einer Verurteilung durch den Europäischen
       Gerichtshof kommen, mindestens 11,83 Millionen Euro Zwangsgeld zahlen muss.
       Dazu kommen 861.000 Euro – für jeden Tag der Fristüberschreitung. Die
       Bundesregierung kann sich die Strafe von Niedersachsen zurückholen.
       
       Die Europäische Kommission erwarte, dass die noch ausstehenden Gebiete
       „ohne weitere Verzögerungen erfolgen werden“, sagt ein Sprecher aus
       Brüssel. Ansonsten werde die EU weitere Schritte im laufenden
       Vertragsverletzungsverfahren in Betracht ziehen.
       
       Die Kommission habe „bei der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie sehr viel
       Geduld mit Niedersachsen bewiesen“, findet der Bundestagsabgeordnete
       Sven-Christian Kindler (Grüne). „Die rot-schwarze Regierung muss jetzt
       endlich mal zu Potte kommen.“
       
       Das niedersächsische SPD-Umweltministerium schiebt den schwarzen Peter
       jedoch weiter. „Das Hauptversäumnis liegt darin, dass mit der Sicherung der
       FFH-Gebiete in Niedersachsen erst viel zu spät begonnen wurde“, sagt eine
       Ministeriumssprecherin. Man habe viel zu lange „auf das unzulässige
       Instrument des Vertragsnaturschutzes gesetzt“. Ex-Umweltminister
       Hans-Heinrich Sander (FDP) hatte freiwillige Vereinbarungen für den
       Naturschutz mit Flächeneigentümern geschlossen. Umweltminister Olaf Lies
       (SPD), der seit November 2017 im Amt ist, betont: „Wir versuchen nun mit
       Hochdruck zu retten, was zu retten ist.“
       
       In Niedersachsen sind die Landkreise für die Ausweisung von Schutzgebieten
       zuständig. Kompliziert wird es, wenn sich ein Naturschutzgebiet durch
       mehrere Landkreise zieht. Denn in Niedersachsen werden bereits für jede
       einzelne Fläche Verordnungen erlassen, die abgestimmt werden müssen. Wie
       darf ein Landwirt düngen, wo darf er pflügen und müssen Flussbegradigungen
       rückgängig gemacht werden? Auch die Öffentlichkeit wird beteiligt.
       
       ## Die nächste Frist: 2020
       
       Das koste mehr Zeit als in anderen Bundesländern, in denen es teilweise
       allgemeingültige Schutzverordnungen für alle Gebiete gebe, heißt es aus dem
       niedersächsischen Umweltministerium. Das Land hofft, dass Niedersachsen
       dafür bei der Erstellung der Managementpläne für die Schutzgebiete
       schneller ist. Denn auch hierfür gibt es eine Frist: 2020.
       
       In Osnabrück sieht der Landkreis im Gebiet um die Düte seine Hände
       gebunden. „Für die Umsetzung muss das Land die genauen Grenzen für das
       Gebiet festlegen und dem Landkreis übermitteln“, sagt ein Sprecher. Erst im
       Anschluss werde das Verfahren eingeleitet. Das klingt, als könnte es noch
       dauern, bis der Berglandbach durch ein Schutzgebiet plätschert. Bisher
       wurde Deutschland noch nie zu solchen Strafzahlungen verurteilt. Sollte es
       dazu kommen, wird jeder einzelne Tag teuer.
       
       14 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andrea Maestro
       
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