# taz.de -- taz-adventskalender: Frohe Botschaft (10): Bring your families!
       
       > Jugendliche Geflüchtete dürfen jetzt nicht nur ihre Familie nach Berlin
       > nachholen, sondern sogar ihre Geschwister. Klingt selbstverständlich, war
       > es aber lange nicht.
       
 (IMG) Bild: Alte Forderung, jetzt wird sie in Teilen wahr
       
       Nach dem christlichen Kalender wird die Frohe Botschaft ja erst am 24.
       Dezember verkündet. Weil es in diesem irdischen Jammertal aber so selten
       Grund zur Freude gibt, präsentieren wir bis Weihnachten täglich eine gute
       Nachricht. 
       
       Für viele jugendliche Flüchtlinge, die ohne ihre Familien in Berlin leben,
       gibt es Grund zur Freude: Werden sie als Asylberechtigte anerkannt, dürfen
       sie nicht nur ihre Eltern, sondern auch die jüngeren Geschwister nach
       Berlin holen. Klingt selbstverständlich – war es aber bis Oktober in Berlin
       nicht. „Wir haben hartnäckig immer wieder an die Berliner Innenverwaltung
       und den Leiter der Ausländerbehörde appelliert, hier die landesrechtlichen
       Spielräume zu nutzen“, freut sich Nora Brezger vom Flüchtlingsrat über den
       Erfolg.
       
       Bisher galt: Wer allein nach Berlin floh und Asyl bekam, durfte zwar die
       Eltern im Familiennachzug nachholen. Doch minderjährige Geschwister mussten
       etwa in Syrien oder dem Libanon bleiben; es sei denn, der Jugendliche in
       Berlin konnte für sie Wohnraum bereitstellen und den Lebensunterhalt
       erarbeiten. Praktisch war das nie möglich. Seit Ende Oktober verzichtet die
       Ausländerbehörde nun auf diese Forderung.
       
       Einer der Härtefälle, auf die der Flüchtlingsrat immer wieder hingewiesen
       hatte, war Ali K. Er kam Ende 2015 als sogenannter minderjähriger
       unbegleiteter Flüchtling aus Syrien nach Berlin; eineinhalb Jahre später
       wurde er als Asylberechtigter anerkannt. Dem Antrag auf Familiennachzug
       legte der Gymnasiast Nachweise über Integrationsleistungen bei: Seine
       Klassenlehrerin bestätigte seine gute soziale Integration; der Junge
       übersetzt ehrenamtlich; er konnte sogar eine Mietzusage für eine Wohnung
       für die gesamte Familie nach deren Ankunft vorlegen.
       
       Aber die Ausländerbehörde entschied im Sommer, dass Ali K.s Geschwister im
       Alter von sechs Monaten bis 16 Jahren nicht nach Berlin kommen durften.
       Alis Eltern standen vor der Wahl: entweder nach drei Jahren Trennung ihren
       Sohn Ali wiederzusehen und ihre anderen Kinder einschließlich des sechs
       Monate alten Säuglings in Syrien zurückzulassen oder im lebensgefährlichen
       Syrien zu bleiben und Ali auf unbestimmte Zeit nicht wiederzusehen. Sie
       entschieden sich, dass die Mutter mit den Geschwistern in Syrien bleiben
       sollte; der Vater hingegen reiste zu seinem ältesten Sohn.
       
       Ob auch Alis Mutter und Geschwister nun bald eine „frohe Botschaft“
       erhalten, ist noch offen. Das hängt davon ab, ob die neue Regelung auch für
       sogenannte Altfälle gilt. Für Neufälle sieht es dagegen gut aus.
       
       10 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
       
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