# taz.de -- Infos über Schwangerschaftsabbrüche: Landtag stimmt für Frauen
       
       > Niedersachsens Landtag stimmt über den Paragrafen 219a ab. Die
       > Abgeordneten dürfen nach ihrem Gewissen entscheiden – ohne
       > Fraktionszwang.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen §219a: Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung ein
       
       Bremen taz | Nach einjährigem Vorlauf wird der niedersächsische Landtag nun
       am Montag die Landesregierung dazu auffordern, sich auf Bundesebene für
       eine Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch einzusetzen. Der
       sogenannte Werbeverbots-Paragraf verhindere, dass Ärzt*innen darüber
       informieren können, wenn sie in ihren Praxen Schwangerschaftsabbrüche
       durchführen, heißt es in einem Antrag von 74 Landtagsabgeordneten, den alle
       Mitglieder der Fraktionen von FDP und Grünen unterzeichnet haben.
       
       Bei der SPD fehlen die Unterschriften von vier Männern, darunter auch die
       des Ministerpräsidenten Stephan Weil. Die CDU kündigte bereits am Freitag
       an, einen konkurrierenden Antrag einbringen zu wollen. Dieser ziele darauf,
       den § 219a zu behalten, aber zu „modernisieren“, sagte
       Fraktionspressesprecher Marco Zacharias der taz. „Frauen sollen alle
       Informationen bekommen, die sie brauchen.
       
       Nur wer in „werbender Absicht“ die medizinische Leistung anpreise, solle
       strafrechtlich belangt werden können. „Damit wollen wir verhindern, dass
       Pharmaunternehmen Werbung schalten können nach dem Motto: Abtreibung 1a“,
       sagte Zacharias. Er bezieht sich damit auf die sogenannte Abtreibungspille.
       Für diesen medikamentösen Abbruch entscheidet sich in Deutschland
       allerdings nur ein Fünftel aller Frauen.
       
       ## Straftat darf nicht beworben werden
       
       Für die Abstimmung am Montag ist der Fraktionszwang aufgehoben worden. Alle
       CDU-Abgeordneten sowie der SPD-Abgeordnete Markus Brinkmann hätten den
       Antrag unterschrieben, sagte der CDU-Sprecher. Aber selbst mit den Stimmen
       der AfD wäre er chancenlos.
       
       Zudem fordert er etwas, was ohnehin verboten ist. Laut Gesetz sind
       Schwangerschaftsabbrüche „Straftaten gegen das Leben“, die nicht verfolgt
       werden, wenn sich die Schwangere hat beraten lassen und der Abbruch vor der
       zwölften Woche nach Empfängnis stattfindet. Eine Straftat darf nicht
       beworben werden. Und: Berufsrechtliche Regelungen untersagen
       Mediziner*innen, ihre Leistungen „anzupreisen“.
       
       8 Dec 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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