# taz.de -- MDR-Doku über armenische Mafia: Keine Ausstrahlung der Mafia-Doku
       
       > Der MDR hat eine Mafia-Doku zurückgezogen, weil ein Botschafter die
       > Ausstrahlung per Gericht gestoppt hat. Der Sender will dagegen vorgehen.
       
 (IMG) Bild: Der MDR hält den Film zunächst zurück
       
       Berlin taz | Der MDR hat die für Mittwochabend geplante Dokumentation über
       die armenische Mafia nicht ausgestrahlt. Zuvor hatte das Landgericht Berlin
       auf Betreiben des armenischen Botschafters eine einstweilige Verfügung
       erlassen. Dagegen wird der MDR wohl vorgehen und hofft, den Film später
       doch noch ausstrahlen zu können.
       
       Ein gemeinsames Reporterteam von Spiegel und MDR hatte über den Einfluss
       der armenischen Mafia („Diebe im Gesetz“) in Deutschland recherchiert.
       Grundlage war unter anderem ein BKA-Bericht. Die BKA-Ermittlungen hatten
       zwar wenig Konkretes ergeben, was aber dennoch als Beleg für die
       Gefährlichkeit der armenischen Kriminellen und die mangelnde Ausstattung
       der deutschen Polizei gewertet wurde.
       
       Am Wochenende veröffentlichte bereits der Spiegel einen Artikel über die
       armenischen Mafiagruppen, denen es gelungen sei, in Deutschland ein breites
       Netzwerk aufzubauen. Dabei werden auch Verwicklungen von Profiboxern und
       diplomatischen Kreisen geschildert.
       
       Der dort erwähnte armenische Botschafter Ashot Smbatyan mahnte den MDR
       darauf hin ab. Die Nennung seines Namens im Zusammenhang mit organisierter
       Kriminalität verletze seine Persönlichkeitsrechte. Aufgrund der
       Spiegel-Veröffentlichung sei zu befürchten, dass der Diplomat auch im
       angekündigten MDR-Film „Paten in Deutschland – die armenische Mafia, die
       Diebe im Gesetz“ auftauchen werde. Der MDR nahm noch am Montag Stellung.
       Der Botschaftsangehörige sei eine Person des öffentlichen Lebens, deshalb
       sehe man keinen Grund, die Berichterstattung zu unterlassen.
       
       ## Gericht vermisst „Mindestbestand an Beweistatsachen“
       
       Daraufhin beantragten die Anwälte des Armeniers beim Landgericht Berlin
       eine einstweilige Verfügung, die am Dienstag auch erlassen wurde. Es
       handele sich hier um Verdachtsberichterstattung, die nur zulässig sei, so
       die Richter, wenn es einen „Mindestbestand an Beweistatsachen“ gibt. Die im
       Spiegel-Bericht aufgezählten Indizien für eine Mafia-Verwicklung hätten
       diesen Anforderungen aber nicht genügt. Die angeführten
       Ermittlungsverfahren aus den Jahren 2005 und 2008 seien eingestellt worden.
       Eine erwähnte Mahnung des Bundeskriminalamts vor möglichen „Verquickungen“
       staatlicher armenischer Strukturen mit den „Dieben im Gesetz“, beinhalte
       auch nichts Konkretes.
       
       Der MDR hätte den Film entsprechend ändern und die Aussagen über den
       Diplomaten weglassen oder anpassen können, sah sich dazu aus Zeitgründen
       aber nicht mehr in der Lage. Die Doku über die „Paten in Deutschland“ wurde
       daher zunächst abgesetzt. Stattdessen wiederholte der MDR eine ältere
       Dokumentation zur Mafia in Mitteldeutschland.
       
       Auf seiner Webseite [1][beklagte der MRD am Mittwoch], das Landgericht
       Berlin habe die Entscheidung über die einstweilige Verfügung aus
       Dringlichkeitsgründen ohne mündliche Verhandlung getroffen. „Der MDR hatte
       deshalb noch keine Gelegenheit, dem Gericht seine Rechtsposition selbst
       darzulegen“. Das sorgte für gewisses Aufsehen. Schließlich hatte das
       Bundesverfassungsgericht erst vor kurzem [2][in zwei Beschlüssen
       gefordert], dass Medien vor Erlass einer einstweiligen Anhörung angehört
       werden müssen.
       
       ## Erste Stellungnahme genügt
       
       Allerdings hatte Karlsruhe es genügen lassen, wenn die Medien vom
       persönlich Betroffenen abgemahnt wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme
       hatten. Falls der Betroffene anschließend beim Gericht eine einstweilige
       Unterlassung beantragt, muss er eine etwaige Stellungnahme des Mediums mit
       vorlegen, so dass die Richter die Sichtweise beider Seiten kennen. So war
       es auch hier. Der Botschafter hatte den MDR ja vorab abgemahnt, der MDR
       nahm Stellung, der Botschafter hatte die Stellungnahme dem Landgericht
       vorgelegt. Die Anforderungen des Verfassungsgerichts waren also erfüllt.
       
       Der MDR prüft jetzt, ob er Rechtsmittel einlegt. Das Landgericht Berlin
       müsste dann eine mündliche Verhandlung anberaumen. Für diesen Fall sehen
       sich die Autoren der Mafia-Dokumentation gut gerüstet. Sie hätten noch
       weitere, auch aktuelle Belege für Verwicklungen des Botschafters. Der Film
       soll auf jeden Fall ausgestrahlt werden. Das bisherige juristische
       Tauziehen war jedenfalls gute Werbung.
       
       Auch gegen den Spiegel hatte das Landgericht Berlin eine einstweilige
       Verfügung erlassen. Der Mafia-Artikel war am Donnerstagnachmittag
       allerdings immer noch als kostenpflichtiger Spiegel-Plus-Text auf
       spiegel.de zu finden, da dem Spiegel die Verfügung noch nicht förmlich
       zugestellt worden war. Ein Spiegel-Sprecher erklärte: „Wir halten die
       Entscheidung des Landgerichts für falsch und werden nach Einsicht in die
       Verfahrensunterlagen prüfen, ob wir Widerspruch einlegen.“
       
       9 Nov 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.mdr.de/thueringen/mafia-film-wird-nicht-gezeigt-100.html
 (DIR) [2] /Urteil-staerkt-Medien-in-Presseverfahren/!5546048
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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