# taz.de -- Kommentar Wahlkampf in Österreich: Gesetz ist Gesetz
       
       > Sebastian Kurz' ÖVP gibt mehr Geld für Wahlkampf aus, als gesetzlich
       > erlaubt ist. Das ist dreist, gerade für die Law-and-Order-Partei.
       
 (IMG) Bild: Kanzler Kurz zeigt sich moralisch flexibel, wenn es um die Macht geht
       
       Kurz vor der letzten Nationalratswahl in Österreich versicherte die
       damalige Wahlkampfmanagerin der Österreichischen Volkspartei (ÖVP),
       Elisabeth Köstinger, dass ihre Partei die gesetzliche Obergrenze für die
       Wahlkampfkosten einhalten werde.
       
       Das ist erst einmal löblich, an Gesetze gilt es sich zu halten. Nicht mehr
       als 7 Millionen Euro dürfen Parteien in Österreich für ihren Wahlkampf
       ausgeben. Die SPÖ-ÖVP-Regierung hat das im Jahr 2012 beschlossen. Ein
       Gesetz also, das sich die Volkspartei selbst gegeben hat.
       
       Nun wurde bekannt, dass Sebastian Kurz’ ÖVP statt der erlaubten 7 Millionen
       Euro knapp 13 Millionen für den Wahlkampf 2017 ausgegeben hat. Eine
       Überschreitung von fast 100 Prozent. War das zwei Wochen vor der Wahl noch
       nicht absehbar?
       
       Kanzler Sebastian Kurz hat in seinem Wahlkampf oft genug betont, wie
       wichtig ihm die Einhaltung der bestehenden Gesetze sei, egal ob im
       Sozialbereich oder in Asylfragen. Wenn es darum geht, Menschen abzuschieben
       oder ihnen die Leistungen zu kürzen, argumentiert er stur: Gesetz ist
       Gesetz. Und Regeln sind das Fundament eines jeden Rechtsstaates.
       „Durchschummler“ und jene, die diesen helfen, gelte es zu bestrafen.
       
       ## Dreiste Schutzbehauptung
       
       Sebastian Kurz hat, in eleganterer Form, dem von der extrem Rechten
       beschworenen Bild Vorschub geleistet, wonach Österreich sich seit Sommer
       2015 (Ankunft der Flüchtlinge) in einem rechtsfreien Zustand befindet. Dank
       seiner Law-and-Order-Attitude konnte Kurz die Wahl gewinnen.
       
       Law-and-Order, das kann auch bedeuten, dass der Ermessensspielraum der
       Instanz, die das Gesetz auslegt, eingeschränkt wird. So ist das humanitäre
       Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlingsfamilien unter der türkis-blauen
       Regierungspolitik in der Praxis zu totem Recht geworden.
       
       Umso dreister, dass die ÖVP jetzt die Schuld für ihren Gesetzesbruch dem
       politischen Gegner SPÖ und dessen „untergriffigem Wahlkampf“ zuschiebt. Ein
       parteipolitischer Ermessensspielraum – zum ersten Mal ein richtiges Problem
       für den eisernen Sebastian Kurz.
       
       1 Nov 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Laurin Lorenz
       
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