# taz.de -- Internetknoten klagt wegen BND-Spitzelei: Abhören, nein danke
       
       > Der Betreiber des Internetknotens DE-CIX will mit einer
       > Verfassungsbeschwerde verhindern, dass der BND innerdeutsche
       > Kommunikation abzapfen darf.
       
 (IMG) Bild: Liest mit: der Bundesnachrichtendienst
       
       Berlin rtr | Der Betreiber des weltgrößten Internetknotens DE-CIX in
       Frankfurt will mit einer Verfassungsbeschwerde verhindern, dass der
       Bundesnachrichtendienst dort weiter auch rein innerdeutsche Kommunikation
       abzapfen darf. Man habe Beschwerde beim obersten deutschen Gericht in
       Karlsruhe eingereicht, erklärte das Management des Unternehmens am
       Donnerstag.
       
       Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine Klage der Firma wegen Verstoßes
       gegen das Brief-, Post- und Fermeldegeheimnisses [1][im Mai abgewiesen].
       DE-CIX wolle nun eine grundsätzliche rechtliche Klärung und damit
       Rechtssicherheit für Bürger und Betreiber erreichen.
       
       „Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden auch nach dem Urteil des
       Bundesverwaltungsgerichts weiterhin in der Pflicht, darauf hinzuwirken,
       dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation
       ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise
       stattfindet“, erklärte DE-CIX-Aufsichtsratsmitglied Klaus Landefeld. „Dies
       sehen wir derzeit weiterhin nicht als gewährleistet.“ Das Unternehmen
       betreibt 14 Internetknoten in Europa, Nordamerika, Indien und dem nahen
       Osten. DE-CIX in Frankfurt ist nach Angaben der Firma der weltweit führende
       Internetknoten mit einem Rekorddatenverkehr von mehr als 6,4 Terabits pro
       Sekunde.
       
       [2][Die BND-Reform von 2016] erlaubt es dem Auslandsgeheimdienst in weit
       größerem Umfang als in der Vergangenheit, im Rahmen der strategischen
       Fernmeldeaufklärung Internetknoten in Deutschland anzuzapfen, um Emails und
       Telefonate zwischen Ausländern im Ausland auszuforschen.
       Oppositionspolitiker kritisieren jedoch seit langem, dass die Filter, die
       eine Überwachung der Telekommunikation deutscher Bürger verhindern sollen,
       unzuverlässig seien. Daher würden auch Emails und Telefonate von Deutschen,
       deren Überwachung nicht zulässig ist, dem Dienst ins Netz gehen.
       
       Der DE-CIX-Betreiber reichte bereits im September 2016 beim
       Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage gegen die Bundesregierung ein. Das
       Unternehmen bezweifelt, dass der Zugriff des BND auf den Internetknoten
       rechtmäßig ist. Bis zur BND-Reform durfte der Dienst nach dem sogenannten
       G10-Gesetz höchstens 20 Prozent der Datenströme einer Leitung überwachen.
       
       12 Oct 2018
       
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