# taz.de -- „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch: Gericht bestätigt Hänels Verurteilung
       
       > Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen Kristina Hänel in Höhe von
       > 6.000 Euro Strafe bestätigt. Die Ärztin zeigte sich dennoch zufrieden.
       
 (IMG) Bild: Information, nicht „Werbung“: Das wollen die Demonstrant*innen vor dem Landgericht in Gießen
       
       Gießen taz/epd | Das Gießener Landgericht hat das Urteil gegen die Ärztin
       Kristina Hänel in Höhe von 6.000 Euro Strafe bestätigt, weil sie auf ihrer
       Website unerlaubt „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche macht. „Sie müssen
       das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein besseres Gesetz“,
       sagte der Vorsitzende Richter Johannes Nink zu Hänel. Nink machte der
       während der Verhandlung mehrfach deutlich, Zweifel an der
       Verfassungsgemäßheit des [1][Paragrafen 219a] zu haben, der die „Werbung“
       für Abbrüche verbietet.
       
       Obwohl Hänels Verteidiger Karlheinz Merkel jedoch beantragt hatte, das
       Verfahren auszusetzen und direkt die Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts einzuholen, folgte Nink diesem Antrag nicht. Er
       sehe das Landgericht nicht als die Instanz, diese Entscheidung zu treffen,
       sagte er.
       
       Kristina Hänel zeigte sich im Anschluss an die Verhandlung dennoch
       zufrieden. „Nun sind wir einen Schritt weiter im Kampf, den Paragrafen 219a
       zu ändern oder abzuschaffen“, sagte sie. Zwar schlügen zwei Herzen in ihrer
       Brust: „Ich bin keine Verbrecherin und möchte deshalb auch nicht verurteilt
       werden“. Dennoch stehe sie hier für die „vielen tausend Frauen“, die durch
       den Paragrafen 219a beeinträchtigt werden, nötige Informationen zu finden.
       „Ich will die Rechtssicherheit für ÄrztInnen und für Frauen.“
       
       Ihr Verteidiger kündigte an, direkt in Revision zu gehen, um so schließlich
       ein höchstricherlichers Urteil zu erlangen.
       
       Im vergangenen November war Hänel vom Amtsgericht Gießen [2][zu einer
       Geldstrafe verurteilt worden], weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis
       über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des
       Gerichts verstieß sie damit gegen das „Werbeverbot“ für Abtreibungen nach
       Paragraf 219a Strafgesetzbuch.
       
       ## Soli-Demo am Morgen für Hänel
       
       Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen rund 200 Menschen, um ihre
       Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften
       wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. „Der
       219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten
       Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des
       Paragrafen.
       
       Nach der bestätigten Verurteilung bekräftigt Familienministerin Franziska
       Giffey, die derzeit gemeinsam mit Justizministerin Katarina Barley (beide
       SPD), Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide
       CDU) einen Kompromiss zu Paragraf 219a verhandelt, die Position der SPD:
       „Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine
       extreme Ausnahmesituation –, dann brauchen sie Beratung, Information und
       Unterstützung“, erklärte Giffey am Freitag in Berlin. „Das darf man ihnen
       nicht verwehren.“
       
       Der Fall löste eine breite politische Debatte über eine mögliche
       Abschaffung des Paragraphen 219a aus. „Das Recht auf Information, nicht auf
       Werbung, ist elementar“, erklärte Giffey am Freitag. „Darum brauchen wir
       eine Reform des Paragraphen 219a. Wir müssen die gute Arbeit von Ärztinnen
       und Ärzten entkriminalisieren und ihnen Rechtssicherheit geben.“
       
       12 Oct 2018
       
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