# taz.de -- Verhandlung zum Paragraf 219a: Zwei weitere Ärztinnen vor Gericht
       
       > Seit Mittwochmorgen harren UnterstützerInnen der beiden angeklagten
       > Gynäkologinnen in Kassel aus. Der Prozess wurde unterbrochen.
       
 (IMG) Bild: UnterstützerInnen der angeklagten Ärztinnen vor dem Amtsgericht Kassel
       
       Kassel taz | Zwischen 300 und 400 Menschen aller Altersstufen stehen am
       Mittwoch morgen schon gegen halb neun Uhr vor dem Kasseler Amtsgericht,
       fast alle sind Frauen. Viele halten Schilder in die Höhe. „In welchem
       Jahrhundert leben wir eigentlich?“, steht darauf. Oder auch: „Ob Kinder
       oder keine, entscheide ich alleine!“
       
       Gleich wird hier der [1][Prozess gegen die beiden Kasseler Gynäkologinnen
       Nora Szász und Natascha Nicklaus] beginnen. Die informieren in einem
       Halbsatz auf ihrer Website darüber, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
       durchführen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin „zum eigenen
       Vermögensvorteil“ einen Verstoß gegen den Paragrafen 219a, der Werbung für
       Abtreibungen verbietet.
       
       Es ist innerhalb eines Jahres der zweite Prozess wegen des Paragrafen: Im
       November 2017 war die Gießener Ärztin Kristina Hänel aus denselben Gründen
       zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seitdem hat sich viel getan: Eine
       hitzige Debatte über die Abschaffung von 219a ist entbrannt, die
       Unterstützung durch Frauen, NGOs und die politische Opposition für die
       betroffenen Ärztinnen ist enorm. Die SPD zielt momentan auf einen
       Kompromiss, die Union will am Paragrafen festhalten.
       
       Eine kleine Bühne ist vor dem Amtsgericht aufgebaut. Auf der, kündigt eine
       Rednerin des Bündnisses „Weg mit 219a“ an, sollen heute jede halbe Stunden
       Soli-Kundgebungen gehalten werden – so lange die Verhandlung gegen Szász
       und Nicklaus dauert. Im Gerichtssaal selbst haben ohnehin nur rund 70
       UnterstützerInnen Platz, darunter auch Kristina Hänel. Als die beiden
       angeklagten Ärztinnen den Saal betreten, brandet Applaus auf. „Heldinnen!“,
       ruft eine Frau. Sie lacht, aber es ist kein Scherz.
       
       ## „Wir wissen genau, wofür wir kämpfen“
       
       Angezeigt wurden Szász und Nicklaus von zwei Männern, die es sich [2][seit
       Jahren zur Aufgabe und zum „Hobby“ gemacht haben], hunderte Ärztinnen zu
       kriminalisieren. „Es ist unglaublich wichtig, da gegenzuhalten“, sagt Nora
       Szász kurz vor dem Prozess. Bei der Verhandlung gehe es nicht nur um den
       kleinen Eintrag auf der Seite ihrer Praxis, sondern um
       gesamtgesellschaftliche Entwicklungen: Die Möglichkeit, Abbrüche
       durchführen zu lassen, ist seit 2003 um 40 Prozent zurückgegangen.
       Bundesweit sind Abbrüche noch in 1.300 Praxen möglich. „Wir wissen genau“,
       sagt Szász, „wofür wir kämpfen.“
       
       Deshalb ist auch das Ziel des Prozesses klar: „Freispruch“ fordert ihr
       Verteidiger Knuth Pfeiffer gleich zu Beginn. Der Paragraf 219a sei mehrfach
       verfassungswidrig: Er verletze die Grundrechte auf Berufs- und
       Informationsfreiheit, das Grundrecht des
       Patientinnenselbstbestimmungsrechts und das Gebot der Gleichberechtigung.
       
       Auf der einen Seite lasse es der Staat zu, dass sich ÄrztInnen von
       sogenannten LebensschützerInnen als MörderInnen beschimpfen lassen müssen.
       Während den LebensschützerInnen also das Grundrecht der freien
       Meinungsäußerung gewährt werde, werde es auf der anderen Seite den
       ÄrztInnen verwehrt – und sogar unter Strafe gestellt.
       
       Auch die Verteidigerin von Natascha Nicklaus, Gabriele Heinecke, wird
       deutlich: „Gegenüber der schwangeren Frau will der deutsche Staat sich auch
       heute noch die Option bewahren, über ihren Körper zu bestimmen und damit
       den Nachwuchs zu steuern.“ Doch das Gericht werde aussprechen müssen, was
       jede Frau auf dieser Welt weiß: „dass Frauen verantwortungsvolle Menschen
       sind“.
       
       ## Notfalls durch alle Instanzen
       
       Nach zweieinhalb Stunden Verhandlung, in denen Szász und Nicklaus unter
       anderem darlegen, dass sich ihr „Vermögensvorteil“ durch 10 bis 15
       Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr zusammen auf rund 600 bis 1.650 Euro
       beläuft, wird die Verhandlung unterbrochen. Am Nachmittag soll sie
       fortgesetzt werden.
       
       Der Grund für die Unterbrechung: Die Verteidigung hatte beantragt, einen
       Sachverständigen zu hören. Beweisziele unter anderem: dass Schwangere nicht
       für einen Abbruch „geworben“ werden können und ein „Werbeverbot“ Schwangere
       nicht etwa von einem Abbruch abhält, sondern dass die Frauen vielmehr
       andere Wege suchen. Doch die Staatsanwaltschaft hält die Beweisanträge der
       Verteidigung für nicht relevant, und der Vorsitzende Richter weist den
       Antrag der Verteidigung schließlich zurück.
       
       „Das ist schlicht lebensfremd“, sagt die frauenpolitische Sprecherin der
       grünen Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, der taz. Und Verteidigerin
       Heinecke sagt schon jetzt: Der Prozess „wird durchgezogen“: [3][Wenn nötig,
       werde man bis zum Bundesverfassungsgericht] oder sogar Europäischen
       Menschenrechtsgerichtshof gehen.
       
       Draußen vor dem Gericht sind die UnterstützerInnen wieder zusammengekommen.
       Sie habe selbst einmal abgetrieben, erzählt eine 63 Jahre alte Frau aus
       Kassel, [4][damals habe es schon legale Möglichkeiten dazu gegeben]. Sie
       finde es grotesk, die Information über die Möglichkeit eines Abbruchs als
       Werbung zu betrachten. Und eine junge Frau mit Baby auf dem Arm sagt: Sie
       werde den ganzen Tag hier sein – „so lange der Prozess heute dauert“.
       
       29 Aug 2018
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Patricia Hecht
       
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