# taz.de -- „Werbeverbot“ für Abtreibungen: Von der Angeklagten zur Aktivistin
       
       > Kristina Hänel wurde in zweiter Instanz schuldiggesprochen, „Werbung“ für
       > Abtreibungen zu machen. Sie will Rechtssicherheit.
       
 (IMG) Bild: Gibt den Kampf für die Abschaffung des Paragrafen 219a nicht auf: Ärztin Kristina Hänel
       
       Gießen taz | Kristina Hänel steht in einem mit Panzerglas abgeschirmten
       Saal des Gießener Landgerichts und wendet sich an den Richter. „Dass ich
       Schwangerschaftsabbrüche durchführe, ist für mich eine Gewissensfrage“,
       sagt die Ärztin. Eine kleine Frau, kurze rote Haare. „Ich nehme meinen
       Beruf sehr ernst. Und ich kann Frauen, die sich in einer Notsituation
       befinden, nicht im Stich lassen.“
       
       Doch die Situation, die durch den [1][Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs]
       geschaffen wird, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet, sei
       diskriminierend, sagt Hänel. Dadurch, dass Frauen sich nicht frei über ihre
       medizinischen Möglichkeiten informieren können, sei „die Würde der Frau
       eklatant verletzt“. Hänel will gar keinen Freispruch – sondern bis vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen, um den Paragrafen 219a abzuschaffen.
       
       Am Freitag kommt die Allgemeinärztin Hänel diesem Ziel einen Schritt näher:
       Sie wird [2][in zweiter Instanz verurteilt], weil sie auf ihrer Website
       sachlich darüber informiert, dass sie neben Lungenfunktionsuntersuchungen
       und Blutegeltherapien auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.
       
       „Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel im Kampf für ein
       besseres Gesetz“, sagt der Vorsitzende Richter Johannes Nink anerkennend zu
       Hänel. Nink macht während der freundlich und bisweilen heiter geführten
       Verhandlung mehrfach deutlich, Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des
       Paragrafen zu haben.
       
       ## Das Problem ist viel größer
       
       Vor knapp einem Jahr wollte Hänel noch einen Freispruch erreichen, doch als
       die Allgemeinärztin im November 2017 zum ersten Mal [3][zu einer Strafe von
       6.000 Euro verurteilt wurde], wandelte sich die Angeklagte zur Aktivistin –
       und zur Frontfrau der bundesdeutschen Anti-219a-Bewegung.
       
       In unzähligen Zeitungen im In- und Ausland, darunter im Guardian und in der
       New York Times, erscheinen Artikel über Hänel, Tausende Mails gehen bei ihr
       ein, von PatientInnen, UnterstützerInnen, auch Hasspost ist darunter. „Vor
       einem Jahr wusste ich noch nicht, dass es nicht nur in Gießen kaum noch
       ÄrztInnen gibt, die Abbrüche anbieten“, sagt Hänel. „Heute weiß ich: Das
       Problem ist viel größer – und wir Angeklagte sind nur die Spitze des
       Eisbergs.“
       
       Denn der Druck auf ÄrztInnen wächst: Am Mittwoch verglich der Papst bei
       seiner Generalaudienz in Rom Abtreibung mit Auftragsmord. Zudem bekommen
       [4][AbtreibungsgegnerInnen] auch durch das Erstarken rechter Parteien
       Rückenwind, die im Bereich sexueller und reproduktiver Rechte ähnlich
       rückwärtsgewandte und restriktive Positionen vertreten.
       
       Dabei gibt ihnen der Paragraf 219a ein Werkzeug in die Hand, um ÄrztInnen
       systematisch einzuschüchtern: Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des
       Paragrafen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren es von
       2010 bis 2014 maximal 14 ÄrztInnen jährlich, gegen die ermittelt wurde, lag
       die Zahl 2015 bei 27 und 2016 schon bei 35 Fällen.
       
       Zwei Männer sind ganz vorn dabei, wenn es darum geht, anzuzeigen – die
       beiden, die auch Kristina Hänel vor Gericht gebracht haben. Einer der
       beiden, [5][Klaus Günter Annen], betreibt eine Website namens „babykaust“,
       auf der er Abtreibungen mit dem Holocaust gleichsetzt, Hänel als
       „Tötungsspezialistin“ diffamiert und mehr als 170 von ihm angezeigte
       ÄrztInnen auflistet.
       
       ## Grüne Halstücher als Symbol der Solidarität
       
       Durch die Norm des Paragrafen 219a, zumindest durch seinen Missbrauch,
       werde das gesellschaftliche Klima „notorisch vergiftetet“, sagt Hänels
       Anwalt Karlheinz Merkel am Freitag vor Gericht. Rund 70 Menschen haben im
       größten Saal des Gießener Landgerichts Platz gefunden, mehrheitlich Frauen.
       Einige, wie [6][die beiden ebenfalls angeklagten Kasseler ÄrztInnen] Nora
       Szász und Natascha Nicklaus, deren Verfahren im Januar neu aufgerollt wird,
       tragen grüne Halstücher – das Symbol der Solidarität mit den argentinischen
       Protesten gegen das dortige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen.
       
       Der Staat schütze die Meinungsfreiheit von Männern wie Annen – nicht aber
       die ÄrztInnen, sagt Verteidiger Merkel. Auch deshalb hat Hänels erste
       Verurteilung eine Debatte ausgelöst: Müssen ÄrztInnen, die
       Schwangerschaftsabbrüche durchführen, mit dem Risiko leben, kriminalisiert
       zu werden? Müssen sich Frauen, die ungewollt schwanger sind, Informationen
       über die Möglichkeit zu Abbrüchen hinter verschlossenen Türen suchen? Und:
       Soll der Paragraf 219a durch das Parlament geändert oder abgeschafft
       werden?
       
       Noch Anfang des Jahres sah es so aus, als sei die parlamentarische
       Abschaffung des 219a ein Selbstläufer. Grüne, Linke, FDP und SPD brachten
       [7][Gesetzentwürfe zur Abschaffung oder zumindest Änderung] ein. Doch nach
       langem Herumlavieren [8][kassierte die SPD ihren Entwurf] im März, um den
       gerade erst besiegelten Koalitionsfrieden mit der Union nicht zu gefährden.
       
       Seitdem hofft die Partei auf einen Kompromiss, den Justizministerin
       Katarina Barley, Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD),
       Gesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU)
       derzeit aushandeln. Andernfalls, so der SPD-Vorstand, müsse in Gesprächen
       mit „reformwilligen Fraktionen beziehungsweise Abgeordneten“ nach einer
       Lösung gesucht, also fraktionsübergreifend abgestimmt werden.
       
       Doch die Union mauert: „Der Paragraf 219a StGB gehört für uns unverzichtbar
       zum Schutzkonzept, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt werden“,
       so die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag,
       Elisabeth Winkelmeier-Becker, gegenüber der taz am Wochenende. „Eine
       Streichung oder Änderung des Paragrafen lehnen wir deshalb ab.“ Auch die
       Konrad-Adenauer-Stiftung veröffentlichte am Montag eine sechsseitige
       Analyse, die zeigen soll, warum eine Einschränkung des Paragrafen „weder
       geboten noch sinnvoll“ sei.
       
       ## Die Opposition hält die Debatte am Laufen
       
       „Wenn man die eine oder andere Aussage aus der Union hört, gibt es Anlass,
       pessimistisch zu sein“, räumt auch der rechtspolitische Sprecher der
       SPD-Fraktion, Johannes Fechner, auf Anfrage ein. Der Straftatbestand des
       219a müsse reduziert, besser abgeschafft werden. Zugleich pocht Fechner auf
       den Zeitplan: „Frau Merkel hat uns einen Vorschlag zugesagt“, sagte er,
       „und wir erwarten ihn im Oktober.“
       
       Die Opposition hält derweil die Debatte am Laufen: Am Donnerstag soll der
       Paragraf auf Initiative von Grünen und Linkspartei erneut im Plenum
       diskutiert werden. „Wir sehen in den Prozessen, wie groß die Notwendigkeit
       ist, eine politische Entscheidung zu treffen“, sagte die frauenpolitische
       Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws, der taz am wochenende. Auch
       die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring,
       äußerte sich: „Die nötige Mehrheit im Parlament, um den Paragrafen 219a zu
       streichen, hängt nur an der SPD. Sie muss endlich handeln.“
       
       Im Gießener Gerichtssaal kämpft Kristina Hänel am Freitag auf anderem Weg
       für dasselbe Ziel. Zwar folgt Richter Nink dem Antrag der Verteidigung
       nicht, das Verfahren auszusetzen und direkt dem Bundesverfassungsgericht
       vorzulegen. Er sehe das Landgericht schlicht nicht als die Instanz, diese
       Entscheidung zu treffen, macht Nink deutlich. Hänels Anwalt Karlheinz
       Merkel kündigt direkt nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.
       
       Als Kristina Hänel aus dem Gerichtsgebäude in die Herbstsonne tritt, wird
       sie mit lang anhaltendem Applaus von Unterstützerinnen empfangen. Sie
       lächelt, als sie die Stufen des Landgerichts hinabgeht.
       
       In ihrer Brust, sagt sie, schlügen zwei Herzen: „Ich bin keine Verbrecherin
       und möchte deshalb auch nicht verurteilt werden.“ Dennoch stehe sie hier
       für die „vielen tausend Frauen“, die durch den Paragrafen 219a darin
       beeinträchtigt werden, Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen zu
       finden. Auf welchem Weg der Paragraf geändert oder abgeschafft werde, sei
       ihr egal. Hierauf aber besteht sie: „Ich will Rechtssicherheit für
       ÄrztInnen und für Frauen.“
       
       12 Oct 2018
       
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