# taz.de -- Kommentar Tod nach Haft in Kleve: Immer neues Grauen
       
       > Monatelang hatte ein 26-Jähriger Syrer widerrechtlich in Haft gesessen.
       > Nach seinem Tod treten jetzt Schlamperei und struktureller Rassismus
       > zutage.
       
 (IMG) Bild: Mauern Polizei und Justiz im Fall des widerrechtlich inhaftierten und verstorbenen Syrers Ahmed A.?
       
       Ein junger Mensch ist tot. In Deutschland hat Amed A. Schutz gesucht. Doch
       unter Obhut der Bundesrepublik wurde der 26-jährige Bürgerkriegsflüchtling
       aus Syrien am 17. September tödlich verletzt: Bei einem Brand seiner Zelle
       in der Justizvollzugsanstalt im niederrheinischen Kleve erlitt er so
       schwere Verbrennungen, dass er nach einer Lungentransplantation am 29.
       September in der Bochumer Unfallklinik Bergmannsheil starb.
       
       Erst nach seinem Tod wird bekannt: Amed A. saß monatelang widerrechtlich in
       Haft. Der Mann aus Aleppo wurde Opfer einer Verwechslung – ein von der
       Staatsanwaltschaft Hamburg gesuchter Mann aus Mali hatte sich einen ähnlich
       klingenden Tarnnamen ausgedacht, der in den Polizeicomputern gespeichert
       war. In Nordrhein-Westfalen versprechen zwei Landesminister, die für
       Inneres und Justiz zuständigen Christdemokraten Herbert Reul und Peter
       Biesenbach, schonungslose Aufklärung.
       
       Was sie zutage fördern, ist struktureller Rassismus, [1][mit dem Polizei]
       und Justiz einen Bürgerkriegsflüchtling entmenschlicht und zu einem zu
       erledigenden bürokratischen Fall abgewertet haben: Erst am Mittwoch machte
       [2][Justizminister Biesenbach] bekannt, dass Amed A. schon bei seiner
       Aufnahme im Gefängnis als akut suizidgefährdet galt – in Syrien soll er
       gezwungen gewesen sein, zuzuschauen, wie seine inzwischen verstorbene
       Verlobte vergewaltigt wurde. „THC-Abhängigkeit, schädlicher Konsum von
       Alkohol, Persönlichkeitsstörung (Dauerdiagnose), Anpassungsstörung (…),
       Borderline-Persönlichkeitsstörung“ war in der ärztlichen Diagnose bei
       seinem Haftantritt Anfang Juli zu lesen. Eine Gefängnis-Psychologin kam am
       3. September dennoch zu der Einschätzung, Amed A, sei nicht
       suizidgefährdet.
       
       Überhaupt scheint die Wissenschaftlerin, wie auch ihre Vorgesetzten, Amed
       A. für einen Simulanten, einen nicht ernst zu nehmenden Lügner gehalten zu
       haben: Eine „Menge kaum nachvollziehbarer Angaben zur Person“ habe der
       26-Jährige in einem Gespräch mit ihr gemacht, notierte die Psychologin:
       „Das Urteil betreffe ihn nicht. Er sei nie in Hamburg gewesen, schon gar
       nicht zu der dort angegebenen Tatzeit, da sei er noch gar nicht in
       Deutschland gewesen, und so weiter und sofort.“ Interessiert haben die
       Unschuldsbeteuerungen des jungen Syrers niemanden. Die Ermittler, die
       seinen Tod untersuchen, halten es für nicht unwahrscheinlich, dass er das
       Feuer in seiner Zelle selbst gelegt hat.
       
       ## „Schwere Fehler“ bei der Polizei
       
       War der 26-Jährige so verzweifelt, dass er keinen andere Chance sah, auf
       die Verwechselung, auf Inhaftierung gegen Recht und Gesetz aufmerksam zu
       machen? „Das er möglicherweise keinen anderen Ausweg sah, dass wir dazu
       beigetragen haben – das geht mir nahe“, sagt jetzt Justizminister
       Biesenbach. Innenminister Reul spricht von „schweren Fehlern“ seiner
       Polizei – und bittet die Familie des Toten um Entschuldigung. Doch auch die
       Politiker erwecken teils den Eindruck, die Verantwortung für das Sterben
       des jungen Mannes möglichst weit von sich schieben zu wollen: Der
       Justizminister macht immer wieder klar, dass die allererste, ursprüngliche
       Verwechselung nicht auf Kosten seiner Justizbeamten, sondern der Polizisten
       geht.
       
       Und Reul betont, der Mann aus Syrien sei kein unbeschriebenes Blatt
       gewesen: Wegen des Verdacht auf Raub, Verdacht auf Bedrohung, wegen seines
       Drogenkonsums sei er „bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten“
       – und Anfang Juli sei er verhaftet worden, weil er vier Frauen an einem
       Baggersee sexuell belästigt habe. Völlig ohne Grund in Haft gesessen habe
       Amed A. nicht, will Reul damit wohl andeuten. Mit dem Rechtsstaatsprinzip
       hat das natürlich nichts zu tun. Wollen die beiden Minister Amed A.
       wenigstens nach seinem Tod Gerechtigkeit verschaffen, müssen sie vieles
       klären: Völlig unglaubwürdig bleibt, dass der Syrer nur die Psychologin –
       und das nur ein einziges Mal – auf die fatale Verwechselung hingewiesen
       haben soll, die ihn ins Gefängnis brachte.
       
       Unklar bleibt, wie Polizei und Justiz es überhaupt schafften, einen Araber
       aus Syrien monatelang mit einem Afrikaner aus Mali zu verwechseln.
       Unglaublich scheint, dass Amed A. nicht ein einziges Mal nach einem Anwalt
       verlangt haben soll. Und unverständlich bleibt, warum zunächst Polizisten
       aus Kleve die ausgebrannte Gefängniszelle untersuchen durften. Für all
       diese Merkwürdigkeiten müssen Reul und Biesenbach schnell glaubwürdige
       Erklärungen bieten – oder sich nicht wundern, wenn die Opposition einen
       Landtags-Untersuchungsausschuss fordert.
       
       11 Oct 2018
       
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