# taz.de -- Hitlergrüße in Chemnitz: Nazi aus Versehen?
       
       > Das Chemnitzer Amtsgericht urteilt im Schnellverfahren Rechte ab. Etliche
       > sind stramme Nazis, andere behaupten, sie haben sich mitreißen lassen.
       
 (IMG) Bild: Antifaschisten beobachten „besorgte BürgerInnen“ in Chemnitz
       
       Chemnitz taz | 15 Minuten, so schnell kann es gehen. Florian K., 24 Jahre,
       kurze braune Haare, blickt von der Anklagebank ins Leere, als der Richter
       das Urteil verkündet: 120 Tagessätze à 35 Euro, Verstoß gegen Paragraf 86a
       Strafgesetzbuch, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
       Organisationen.
       
       Florian K. hat am 27. August vor der Karl-Marx-Statue in Chemnitz den
       Hitlergruß gezeigt. Das geht aus Fotos hervor. Das hat Florian K. gerade
       zugegeben – nachdem er zuvor behauptet hatte, nur jemanden gegrüßt zu
       haben. Sturzbetrunken sei er gewesen – vor allem aber sei er kein Nazi.
       „Ich habe mich einfach mitreißen lassen“, sagt er. Das Gericht glaubt
       Florian K. „Sie sind wohl keiner derer, die vorneweg laufen“, sagt der
       Richter in der Begründung. Pünktlich um 13 Uhr hat der Prozess begonnen. Um
       13.15 Uhr ist der Saal schon wieder leer.
       
       Florian K.s Prozess fand am 27. September statt, genau einen Monat nach
       seiner Tat. Einen Monat, nachdem Tausende Rechte sich in Chemnitz über
       mehrere Tage hinweg versammelten, offiziell um um einen getöteten
       Chemnitzer zu trauern, die aber [1][vor allem Menschen anfeindeten und auch
       angriffen.] Einen Monat, nachdem Vertreter*innen der AfD zum ersten Mal mit
       Neonazis gemeinsam auf einer Demonstration liefen. Und einen Monat nachdem
       sich alle Meinungen zu Sachsen mal wieder zu bestätigen schienen.
       
       Seitdem bemüht sich die sächsische Landesregierung um Schadensbegrenzung.
       Und die sächsische Justiz um eine schnelle rechtliche Aufarbeitung. Bereits
       am 1. September kündigte der Generalstaatsanwalt an, vermehrt auf
       sogenannte beschleunigte Verfahren zu setzen. Florian K.s Prozess ist das
       vierte von insgesamt sechs „Schnellverfahren“, die seitdem durchgeführt
       wurden.
       
       ## Rechtsprechung im „Schnellverfahren“
       
       „Möglich ist das beschleunigte Verfahren grundsätzlich, wenn der Fall wenig
       komplex ist“, sagt Birgit Feuring, Richterin am Amtsgericht Dresden. Die
       Beweislage muss klar sein und die behandelten Straftaten dürfen höchstens
       eine Freiheitsstrafe von einem Jahr nach sich ziehen. Dann verkürzen sich
       Fristen und diverse bürokratische Zwischenschritte entfallen.
       
       Das Ziel: Die Justiz soll schnell und effizient auf Straftaten reagieren.
       In der Praxis spielen die Verfahren allerdings nur eine geringe Rolle. Etwa
       38.000 Strafverfahren beschäftigen die sächsischen Amtsgerichte pro Jahr –
       nur an Amtsgerichten können Staatsanwälte beschleunigte Verfahren
       beantragen. Im Jahr 2017 wurden in ganz Sachsen gerade mal 13 Anträge auf
       „Schnellverfahren“ gestellt.
       
       In diesen Tagen sind es am Amtsgericht Chemnitz vor allem Fälle, die denen
       von Florian K. ähneln. Oft geht es um den Hitlergruß, aber auch um Angriffe
       auf Polizeibeamt*innen. Immer sind die Straftaten gut belegt, auf Fotos
       oder Videos. Viele Angeklagte sind aus Medienberichten bekannt. Es sind
       Hooligans und Rechtsradikale unter den Verurteilten. Aber auch Menschen wie
       K., die keine einschlägigen Vorstrafen haben und die auch Beobachter*innen
       in Chemnitz nicht kennen.
       
       ## Nicht häufig – dafür schnell
       
       13. 9. 2018: Der 33-jährige Chemnitzer Daniel M. wird zu acht Monaten Haft
       auf Bewährung [2][und einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt.] Er hatte
       beim sogenannten Trauermarsch am 1. September den Hitlergruß gezeigt und
       ging anschließend einen Polizisten an. M. ist bekannt in der
       Hooligan-Szene. Er gilt als „Intensivtäter Sport“, ist mehrfach
       vorbestraft, auch weil er schon mal den Hitlergruß gezeigt hat.
       
       14. 9. 2018: Einen Tag später wird Marcel W., 34 Jahre, [3][zu fünf Monaten
       Haft ohne Bewährung verurteilt.] Videos belegen, dass er am 27. August
       mehrfach den Hitlergruß gezeigt hat. Auch W. soll zur rechten Szene in
       Chemnitz gehören. Er muss aufgrund seiner 22 Vorstrafen nun ins Gefängnis –
       darunter Diebstahl und Körperverletzung.
       
       26. 9. 2018: Christopher S. wird zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten
       verurteilt, weil er zwei Bundespolizisten angegriffen hat. Auch er ist
       mehrfach einschlägig vorbestraft. Sein Anwalt Martin Kohlmann, der als
       Mitbegründer der rechten Bewegung „Pro Chemnitz“ und Organisator der
       Chemnitzer Demonstrationen bekannt wurde, sorgt am Ende der Verhandlung für
       einen Eklat. Durch lautes Stühlerücken stört er die Urteilsverkündung.
       Außerdem wirft er dem Richter vor, gelogen zu haben.
       
       27. 9. 2018: Die Verurteilung von Florian K.
       
       2. 10. 2018: Wieder sitzt ein Mann auf der Anklagebank, an den sich viele
       erinnern. André H. war in nationalen und internationalen Medien zu einer
       Art Symbol für die Ausschreitungen geworden, weil er unverhohlen den
       Hitlergruß in Kameras zeigte und menschenverachtende Parolen rief. Ein
       Tattoo mit dem Schriftzug „R.A.F.“ auf H.s Hand löste eine Debatte darüber
       aus, ob er ein eingeschleuster Provokateur sei. Vor Gericht stellt sich
       heraus, dass H. der Polizei wegen Drogenproblemen seit Jahren bekannt ist.
       Seit August steht er unter Betreuung. Das Verfahren endet ohne Urteil. Das
       Gericht will zunächst prüfen, inwieweit H. überhaupt schuldfähig ist.
       
       18. 10. 2018: Der 49-jährige Heinz-Günther S. ist angeklagt, weil er
       während der Demonstrationen einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Da die Tat
       im Zusammenhang mit einem anderen Verfahren steht, wird der Prozess
       ausgesetzt und die Verfahren werden zusammengezogen. Die Vorstrafenliste
       von Heinz-Günther S. umfasst mehr als 20 Einträge – politisch einschlägig
       ist davon keine.
       
       Die wenigen Strafverfahren bei Hunderten potenziellen Straftaten, das
       klingt nicht viel. Die eigens gebildete gemeinsame Ermittlungsgruppe der
       Polizeidirektion Chemnitz und des Landeskriminalamts Sachsen führt laut
       Stand vom 9. Oktober 2018 insgesamt 183 Ermittlungsverfahren im
       Zusammenhang mit den Demonstrationen – unter anderem wegen
       Landfriedensbruchs, Körperverletzung, Beleidigung und wegen des Verwendens
       von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
       
       ## Oppositionelle Anerkennung
       
       In 74 dieser Fälle geht die Polizei von einer rechten Motivation aus, in 13
       Fällen von einer linken. Viele Fälle konnten laut Aussage des LKA Sachsen
       noch nicht zugeordnet werden. Kommt es zum Prozess, werden all diese
       Verfahren auf gewöhnlichem Weg vor Gericht verhandelt werden.
       
       Die sächsische Staatskanzlei will sich zu den beschleunigten Verfahren
       nicht äußern, da sie nicht in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreifen
       will. Grundsätzlich scheint aber Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU)
       die schnelle Strafverfolgung zu begrüßen. Er twitterte nach dem ersten
       Strafverfahren Mitte September: „Der sächsischer Rechtsstaat urteilt und
       bestraft – wie der aktuelle Fall zeigt – konsequent und zügig.“
       
       Auch aus der Opposition kommt Anerkennung – trotz der niedrigen Zahl. „Der
       Rechtsstaat hat seine Reaktionsfähigkeit gezeigt“, sagte Klaus Bartl,
       rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Sächsischen Landtag der
       taz. Er kommt selbst aus Chemnitz, wo er auch als Anwalt arbeitet. „Bei den
       Auswüchsen, die sich in Chemnitz gezeigt haben, muss der Rechtsstaat
       schnell durchgreifen.“
       
       18 Oct 2018
       
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