# taz.de -- Grünen-Politikerin über das Bamf: „Das Skandal-Gerufe war groß“
       
       > Die Grünen fordern ein Qualitätsmanagement für das Bamf. Nur so könne man
       > rechtsstaatliche Verfahren garantieren, sagt Luise Amtsberg.
       
 (IMG) Bild: „Wir sehen ja, wie viele Entscheidungen von den Gerichten kassiert werden“, sagt Amtsberg
       
       taz: Frau Amtsberg, am Freitag diskutiert der Bundestag über einen Antrag
       der Grünen, ein umfassendes Qualitätsmanagement beim Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu implementieren. Ist das Ihre Reaktion
       auf den sogenannten Bamf-Skandal vom Frühling? 
       
       Luise Amtsberg: Naja. Ich wundere mich, dass wir die ersten sind, die mit
       einem solchen Antrag kommen. Immerhin war im April das Skandal-Gerufe groß,
       FDP und AfD haben einen Untersuchungsausschuss gefordert und seitens des
       Innenministeriums wurde die Angelegenheit [1][als „hochkriminell, kollusiv
       und bandenmäßig“ eingeordnet]. Und jetzt – herrscht Ruhe. Keine Vorschläge
       der Regierung oder von FDP oder AfD. Wir Grüne hingegen beschäftigen uns
       schon seit Jahren mit dem Bamf und fordern Reformen zur
       Qualitätsverbesserung. [2][Dieser Antrag fasst zusammen, wo es aus unserer
       Sicht hakt.]
       
       Vieles in Ihrem Antrag liest sich ziemlich selbstverständlich für die
       Arbeit einer Behörde – so sollen Mitarbeiter*innen etwa qualifizierte
       Ausbildungen und regelmäßige Fortbildungen erhalten. Wozu braucht es Ihren
       Antrag? 
       
       Ja, so sollten die Dinge laufen – [3][aber es ist leider nicht lückenlos
       so]. Aber nur auf diese Weise kann ein rechtsstaatliches Verfahren
       garantiert werden. Die Entscheider müssen mit dem Befragungswesen genau so
       vertraut sein wie mit der Lage in den Herkunftsstaaten. Wir finden gut,
       dass der jetzige Bamf-Chef dafür sorgt, dass Anhörer und Entscheider wieder
       ein und dieselbe Person sind. Das ist ein sinnvoller und in der Praxis
       bewährter Umgang.
       
       Ist das nicht auch kritisch? Angenommen, die anhörende Person hat
       irgendwelche Vorbehalte gegen einen Schutzsuchenden, wer kontrolliert das? 
       
       Das Vieraugenprinzip, also eine weitere Person, die die Entscheidung
       überprüft, bleibt natürlich erhalten. Dieses Prinzip gehört zu einer
       selbstkritischen Behörde unbedingt dazu.
       
       Steckt denn auch etwas Neues in Ihrem Antrag? 
       
       Vieles. Wir fordern zum Beispiel eine flächendeckende unabhängige
       Asylverfahrensberatung. Asylbewerber*innen müssen wissen, wie das
       Asylverfahren abläuft und worauf es in der Anhörung ankommt. Viele haben
       Probleme, über ihre Erlebnisse und Traumata zu sprechen und wissen nicht,
       dass diese Erlebnisse für die Anhörung hochrelevant sind. Sie müssen gut
       vorbereitet sein, im Übrigen auch, damit Unregelmäßigkeiten durch
       Bamf-Mitarbeiter*innen durch die Betroffenen selbst erkannt und angezeigt
       werden können.
       
       Eine unabhängige und flächendeckende Asylverfahrensberatung ist auch Teil
       des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD. 
       
       Ja. Gesehen haben wir davon aber noch nichts. [4][In den Ankerzentren in
       Bayern] übernehmen Bamf-Mitarbeiter*innen die Beratung. Wir Grüne sagen
       aber: Das darf keine staatliche Institution machen. Das muss jemand sein,
       der in erster Linie die Interessen der Schutzsuchenden im Blick hat. und
       der nicht befangen ist. Da ist das Bamf naturgegebener Weise zu befangen.
       
       Sie wollen, dass neben positiven auch negative Asylbescheide
       stichprobenartig überprüft werden. Wie groß ist denn das Problem mit
       fälschlich negativen Bescheiden? 
       
       Wir sehen ja, wie viele Entscheidungen von den Verwaltungsgerichten
       kassiert werden. Das sind mitunter deutlich über ein Viertel der Fälle
       insgesamt, bei Syrern und Afghanen sogar über 60 Prozent – eine
       erschreckende Zahl. Diese Quote liegt weit über dem, was in anderen
       Verwaltungsangelegenheiten üblich sein dürfte und wiegt umso schwerer, als
       es sich hier um Fragen eines Grundrechts dreht. Von der unnötigen Belastung
       der Gerichte ganz zu schweigen. Aber das Bamf und die Union meinen, genau
       dafür seien die Gerichte ja da. Ich bin jedoch der Auffassung, dass es im
       Eigeninteresse einer Behörde liegen müsste, eventuelle Muster zu erkennen,
       die zu einer solchen Fülle von Falschentscheidungen führen, um sie
       abzustellen.
       
       Und wie könnte man diese Muster erkennen? 
       
       Wir schlagen vor, diese und weitere Fragen durch eine unabhängige
       Expert*innen-Kommission bearbeiten zu lassen, bestehend aus
       Wissenschaftler*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Anwälte*innen,
       Richter*innen, Dolmetscher*innen und NGOs.
       
       19 Oct 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gericht-untersagt-Pressemitteilung/!5534280
 (DIR) [2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/048/1904853.pdf
 (DIR) [3] /Ueberforderte-BAMF-Mitarbeiter/!5521475
 (DIR) [4] /Fluechtlingspolitik-in-Bayern/!5525061
       
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 (DIR) Dinah Riese
       
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