# taz.de -- Zwangspensionierung von Richtern: EU-Kommission verklagt Polen
       
       > Polen hat zahlreiche oberste Richter per Gesetz zwangspensioniert. Nun
       > muss das Land sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten.
       
 (IMG) Bild: Mit der Verfassung in den Händen demonstrieren Menschen in Warschau
       
       Brüssel dpa | Wegen der [1][Zwangspensionierung zahlreicher oberster
       Richter] verklagt die EU-Kommission Polen vor dem Europäischen Gerichtshof.
       Ein von der polnischen Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße
       gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und
       insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, erklärte die
       Kommission am Montag in Brüssel.
       
       Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern.
       Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen.
       
       Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach
       mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Es ist Teil
       [2][der umstrittenen polnischen Justizreformen], die aus Sicht der
       EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit
       von Gerichten einschränken.
       
       Wegen eines neuen Gesetzes zu den ordentlichen Gerichten hatte die
       Kommission bereits im März Klage gegen Polen eingereicht. Mit dem nun
       angefochtenen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten
       Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dies nutzte die politische Führung
       seit Anfang Juli dazu, etliche missliebige Richter in den Ruhestand zu
       schicken. Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit
       müssen nämlich vom Staatspräsidenten bewilligt werden.
       
       Wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Kommission
       gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des
       EU-Vertrags eingeleitet. Dieses könnte im letzten Schritt sogar mit einem
       Entzug des Stimmrechts im EU-Ministerrat enden.
       
       Dafür müssten allerdings erst einmal 22 der 28 EU-Staaten zustimmen, dass
       in Polen die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von
       EU-Werten besteht. Diese Mehrheit ist nicht sicher, da Großbritannien sowie
       andere mittel- und osteuropäische Länder dem Strafverfahren kritisch
       gegenüberstehen.
       
       24 Sep 2018
       
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