# taz.de -- BGH zu Urheberrechtsverletzungen: YouTubes Verantwortung?
       
       > Wer haftet für Urheberrechtsverletzungen? Die BundesrichterInnen fordern
       > vom Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung darüber.
       
 (IMG) Bild: Verstößt man gegen das Urheberrecht, wenn man auf Youtube Musikvideos oder Konzertmitschnitt hochlädt?
       
       Karlsruhe taz | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss entscheiden, ob
       YouTube für fremde Urheberrechtsverletzungen haftet. Der Bundesgerichtshof
       hat diese Frage jetzt in Luxemburg vorgelegt, weil das deutsche
       Urheberrecht auf EU-Richtlinien zurückgeht.
       
       Konkret geht es um Musik der englischen Sopranistin Sarah Brightman, die
       2008 immer wieder illegal bei YouTube hochgeladen wurde. Frank Peterson,
       der Produzent von Sarah Brightman, verlangte deshalb von YouTube
       Schadenersatz. YouTube berief sich auf sein Provider-Privileg. Man hafte
       nicht für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern, wenn man nach einem
       Hinweis illegale Videos unverzüglich lösche oder sperre.
       
       Ob YouTube neben den eigentlichen Rechtsverletzern, die oft schwer zu
       ermitteln sind, voll haftet, ist eine der umstrittensten Fragen des
       Urheberrechts. Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hatte vor Jahren auch
       schon einmal eine gerichtliche Klärung versucht, dann aber im Herbst 2016
       einen Vertrag mit YouTube geschlossen, wonach YouTube der Gema Gebühren
       zahlt. Der Brightman-Fall schien als Möglichkeit, die Frage endlich zu
       klären. Doch nun muss der EuGH entscheiden.
       
       Der BGH will vom EuGH wissen, ob dessen Urteil im Fall Pirate Bay auf
       YouTube übertragbar ist. 2017 entschied der EuGH, dass die Plattform Pirate
       Bay, die einen Index erstellt, welche Werke in Peer-to-Peer-Netzen
       angeboten werden, selbst Urheberrechte verletzt, weil sie eine „zentrale
       Rolle“ einnimmt. Hat auch YouTube bei Urheberrechtsverletzungen eine
       zentrale Rolle inne?
       
       ## EuGH soll das Thema umfassend behandeln
       
       Der BGH würde dies gerne verneinen, weil YouTube darauf hinweise, dass nur
       legale Inhalte hochgeladen werden dürfen. Außerdem stelle YouTube den
       Rechte-Inhabern Hilfsmittel zur Verfügung, mit denen sie auf eine Sperrung
       von Videos hinwirken können. „Da es um die Auslegung von EU-Recht geht,
       muss dies aber der EuGH entscheiden“, sagte der Vorsitzende BGH-Richter
       Thomas Koch.
       
       Damit der EuGH das Thema umfassend behandeln kann, legte der BGH noch fünf
       weitere Fragen vor. So soll der EuGH auch klären, ob bei einer etwaigen
       Haftung von YouTube schon fahrlässiges Handeln genügt, und wenn nicht, wenn
       also Vorsatz erforderlich sein sollte, ob Kenntnis vom allgemeinen Risiko
       von Urheberrechtsverletzungen genügt.
       
       Der Streit ist von besonderem Interesse, weil auf EU-Ebene gerade über eine
       Reform des EU-Urheberrechts diskutiert wird. Auch dort soll die Haftung von
       Plattformen für Urheberrechtsverletzungen festgeschrieben werden. Der EuGH
       könnte nun also durch Auslegung des geltenden Rechts das erreichen, was die
       EU-Gremien durch Änderung der EU-Urheberrechts-Richtlinie erst noch
       durchsetzen wollen. Kritiker befürchten jedoch, dass eine Haftung von
       YouTube für Urheberrechtsverletzungen dazu führt, dass dann Upload-Filter
       zum Standard werden, die nicht zwischen illegalen Kopien und legalen
       Zitaten und Parodien unterscheiden können.
       
       13 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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