# taz.de -- Online-Pranger gegen „Indoktrination“: Schüler sollen bei der AfD petzen
       
       > Hamburgs AfD sieht sich als Opfer linker Ideologen und hält mit einer
       > Meldeplattform dagegen. Der Schulsenator sieht Kinder instrumentalisiert.
       
 (IMG) Bild: Melden beim Lehrer ist kein Problem, melden des Lehrers dagegen schon
       
       Hamburg taz | Seit Donnerstag ist eine Meldeplattform der AfD-Fraktion in
       Hamburg freigeschaltet, auf der Schüler und Eltern anonym „Verdachtsfälle“
       auf Verstöße von Lehrern gegen das Neutralitätsgebot melden können.
       „Neutrale Schulen Hamburg“ nennt der AfD-Schulpolitiker Alexander Wolf
       seine Aktion. Bis Freitag gingen schon über 350 Meldungen ein, wie ein
       Sprecher mitteilt. Darunter seien auch Fake-Meldungen, etwa Neues über
       Ernie und Bert.
       
       Doch lustig ist die Sache nicht. „Hier werden Kinder zu Denunzianten
       gemacht und einseitig für Anliegen der AfD instrumentalisiert“, erbost sich
       Schulsenator Ties Rabe (SPD). Er will prüfen, „ob es rechtlich überhaupt
       zulässig ist, wenn Schüler, Eltern oder Lehrer dort schulische Vorfälle
       melden“. Ohnehin könnten eventuelle Verstöße gegen das Neutralitätsgebot
       schon jetzt an die Behörde direkt gemeldet werden.
       
       Jenes Gebot ist im „Beutelsbacher Konsens“ festgehalten, auf den sich
       Politikdidaktiker unterschiedlicher parteipolitischer Herkunft 1976 im
       gleichnamigem Ort verständigten. Lehrer dürfen Schülern nicht ihre Meinung
       aufzwingen, sondern sollen sie in die Lage versetzen, sich eine Meinung zu
       bilden. Der Lehrende muss ein Thema kontrovers darstellen, wenn es
       kontrovers ist. Seine eigene Meinung darf er nicht zur „Überwältigung“ des
       Schülers einsetzen.
       
       ## Die Grenze ist die Verfassung
       
       Doch Lehrer müssen auch für Werte der Demokratie wie Gleichbehandlung
       einstehen. „Lehrer dürfen nicht für politische Positionen werben, aber sie
       sind auch nicht gesichts- und meinungslos. Denn wären sie das, würden die
       Schüler sie nicht ernst nehmen“, sagt Schulbehördensprecher Peter Albrecht.
       Lehrer hätten auch dafür zu sorgen, dass im Klassengespräch jeder ausreden
       darf und niemand ausgegrenzt wird. Die Grenze sei die Verfassung. „Wer die
       überschreitet, muss durch die Lehrkraft ,ausgegrenzt' werden.“
       
       Die AfD indes sieht Hamburgs Schüler seit geraumer Zeit als Opfer
       politischer Indoktrination und hat etliche kleine und große Anfragen
       gestellt. In einigen Fällen wurde die Schulbehörde daraufhin sogar aktiv.
       Zum Beispiel wurde eine Berufsschule, die eine Veranstaltung mit Parteien
       absagen wollte, damit die AfD nicht erscheint, angewiesen, diese trotzdem
       abzuhalten.
       
       Eine Geschichtslehrerin, die sich abwertend über die Partei geäußert haben
       soll, wurde zum Gespräch gebeten und auf das Neutralitätsgebot hingewiesen.
       Allerdings stellte sie die fragliche Passage des Unterrichts anders dar als
       der Schüler, der sich bei der AfD beklagt hatte.
       
       Solche Klagen werden nun wohl mit der Plattform mehr kommen. „In Fällen, in
       denen eine schulinterne Klärung nicht möglich ist, bieten wir an,
       Verdachtsfälle von der Schulbehörde überprüfen zu lassen“, so Alexander
       Wolf.
       
       Doch ist dieser Umweg über die AfD der Richtige? „Wir sagen nein. Wir sind
       der richtige Ansprechpartner“, sagt Albrecht. Gegen das
       Lehrerbewertungsportal wie „Spick mich“ versuchte die Schulbehörde vor
       einigen Jahren vergeblich eine Musterklage zu führen. Und die AfD sagt, sie
       sehe der rechtlichen Prüfung gelassen entgegen.
       
       ## Schulbehörde will beide Seiten anhören
       
       Doch die Schulbehörde weist darauf hin, dass auch die Melder verantwortlich
       handeln müssten. Zum Beispiel verpflichtet Paragraf 105 des Schulgesetzes
       Mitglieder in schulischen Gremien zur Verschwiegenheit in allen
       persönlichen Angelegenheiten. Bei Verfehlungen von Lehrern müssten beide
       Seiten gehört werden und die zuständigen Schul-Institutionen dies klären,
       sagt Albrecht. Denn sonst könnten falsche Vorwürfe zu einer Beschädigung
       der Person führen.
       
       Im Bezug auf Lehrer ist die Rechtslage klar. Sie dürfen sich nicht zuerst
       mit einer Beschwerde an Parteien wenden, sondern müssen den Dienstweg
       nutzen. „Sonst gilt dies als Dienstpflichtverletzung.“
       
       Im Zivilrecht seien „unsinnige Meinungsäußerungen“ von Eltern und Schülern
       zwar hinzunehmen, fährt Albrecht fort, doch für Schüler gilt das schärfere
       Schulgesetz. Sie könnten nach Paragraf 49 disziplinarisch bestraft werden,
       wenn sie durch ihre Äußerungen den Schulfrieden gefährdeten. „Dies ist in
       Folge von ‚Spick mich‘ passiert.“
       
       Die Lehrergewerkschaft GEW lehnt Bewertungsplattformen für Lehrer mit Blick
       auf die Persönlichkeitsrechte generell ab. Angesichts des politisch
       motivierten AfD-Portals bezweifelte der Vize- Landesvorsitzende Fredrik
       Dehnerdt, dass die AfD den Sinn politischer Bildung „überhaupt versteht“.
       
       Denn auch wenn die AfD sich in einigen Fällen zu Recht beschwerte, bedeute
       dies nicht, dass ihr Verständnis politischer Bildung mit anerkannten
       Grundsätzen übereinstimme. „Richtig verstandene Neutralität ruft dazu auf,
       als kontrovers empfundene Positionen der AfD zu benennen und sich mit ihnen
       auseinander zu setzen – so wie mit jeder anderen Partei auch“, sagt
       Dehnerdt. Die Plattform sei ein Instrument der Überwachung, um Druck
       aufzubauen. Er forderte betroffene Lehrkräfte auf, sich an die Gewerkschaft
       zu wenden.
       
       21 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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