# taz.de -- Weltstrafgericht befasst sich mit Myanmar: Den Haag nimmt sich Rohingya an
       
       > Das Haager Tribunal wird über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus
       > Myanmar urteilen. Die Frage der Zuständigkeit des IStGH ist juristisch
       > umstritten.
       
 (IMG) Bild: Eine UN-Untersuchungsmission empfahl vor Kurzem, Myanmars Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing (rechts) und fünf Generäle wegen Völkermords vor Gericht zu stellen
       
       Den Haag afp | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist nach eigenen
       Angaben befugt, [1][über die Vertreibung der Rohingya-Minderheit aus
       Myanmar] zu urteilen. Das entschied eine Kammer des Haager Tribunals per
       Mehrheitsentscheid, wie der Strafgerichtshof am Donnerstag mitteilte.
       Demnach kann das Gericht über die mutmaßlichen Vertreibungen der Rohingya
       von Myanmar nach Bangladesch Gerichtsbarkeit ausüben.
       
       Eine UN-Untersuchungsmission hatte Ende August in einem Bericht empfohlen,
       Myanmars Armee-Oberbefehlshaber und fünf Generäle wegen Völkermords an den
       Rohingya vor ein internationales Gericht zu stellen. Die UN-Ermittler legen
       ihnen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last und
       dokumentieren als Beweise Vergewaltigungen und Massenmorde an den Rohingya.
       
       Die muslimische Minderheit wird in Myanmar, dem ehemaligen Birma, seit
       Jahrzehnten unterdrückt und diskriminiert. Die Lage eskalierte vor einem
       Jahr, nachdem Rohingya-Rebellen bei Angriffen mehrere Grenzwächter töteten.
       
       Das Militär in dem mehrheitlich buddhistischen Land reagierte mit brutaler
       Gegengewalt und [2][brannte zahlreiche Rohingya-Dörfer nieder]. Flüchtlinge
       berichteten von Plünderungen, Vergewaltigungen und Exekutionen.
       Hunderttausende Rohingya flohen ins Nachbarland Bangladesch.
       
       Im April beantragte IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda von den Richtern
       des Gerichtshofs eine Klärung der Frage, ob das Tribunal zuständig sei. Die
       Frage ist juristisch schwierig: Myanmar ist kein Mitgliedstaat beim
       Strafgerichtshof und fällt damit eigentlich nicht in dessen
       Kompetenzbereich. Allerdings ist Bangladesch IStGH-Mitgliedstaat.
       
       6 Sep 2018
       
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