# taz.de -- „Werbung“ für Schwangerschaftsabbruch: Kristina Hänel im Berufungsprozess
       
       > Am Landgericht Gießen beginnt die Berufung im Fall der Ärztin Hänel. Sie
       > war verurteilt worden, weil sie Informationen zu Abtreibungen
       > veröffentlichte.
       
 (IMG) Bild: Geht in Berufung: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel
       
       Braunschweig/Berlin epd/taz | Vor dem Landgericht Gießen beginnt am
       Freitagmorgen die Berufungsverhandlung im Fall der Allgemeinmedizinerin
       Kristina Hänel. Sie war im vergangenen November vom Amtsgericht Gießen
       [1][zu einer Geldstrafe verurteilt worden], weil sie nach Auffassung des
       Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis Werbung für
       Schwangerschaftsabbrüche gemacht hatte.
       
       Nach Angaben eines Gerichtssprechers wird es am Freitag voraussichtlich zu
       einer Entscheidung kommen. In der Berufungsverhandlung sei die Frage
       zentral, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung
       handele, sagte Hänels Verteidiger Hans Goswin Stomps dem Evangelischen
       Pressedienst. Hänel hat bereits angekündigt, notfalls bis vor das
       Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
       
       Vor dem Gericht versammelten sich am Morgen [2][rund 200 Menschen], um ihre
       Unterstützung für Hänel auszudrückten. Sie trugen Schilder mit Aufschriften
       wie „Gegen Bevormundung“ und „Frauen haben ein Recht auf Information“. „Der
       219a in seiner heutigen Form muss weg“, sagte SPD-Vizechef Thorsten
       Schäfer-Gümbel, der auch anwesend war. Die SPD sei für die Streichung des
       Paragrafen.
       
       Justizministerin Katarina Barley (SPD) sprach sich in den Zeitungen der
       Funke Mediengruppe ebenfalls für eine Neuregelung des [3][Paragrafen 219a
       im Strafgesetzbuch] aus. „Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend
       Rechtssicherheit“, damit sachliche Information möglich sei, so Barley. Der
       Strafrechtsparagraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus
       finanziellem Eigeninteresse oder „in grob anstößiger Weise“.
       
       Frauen, die über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken, müssten sich
       schnell und unkompliziert bei Ärzten über einen solchen Eingriff
       informieren können, sagte Barley. „Hier geht es um sachliche Information,
       und keinesfalls um Werbung“, unterstrich die Ministerin.
       
       Sie sei optimistisch, dass „noch in diesem Herbst“ eine Lösung in der
       Koalition gefunden werde, sagte Barley. „Hier vertraue ich auch auf das
       Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten
       zu finden.“ Die Justizministerin hat die Federführung in einer Gruppe von
       Kabinettsmitgliedern, die einen Kompromiss aushandeln sollen.
       
       12 Oct 2018
       
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