# taz.de -- Der Fall Abadir M.: Zum Nichtstun verdammt
       
       > Ein Jahr hat Abadir M. bei der Hamburger Stadtreinigung gearbeitet. Seine
       > Chefs und Kollegen wollen, dass er das auch weiter tut, doch die
       > Ausländerbehörde stellt sich quer.
       
 (IMG) Bild: Würde gerne weiter bei der Stadtreinigung arbeiten, darf aber nicht: Abadir M
       
       HAMBURG taz | Viel wird gerade über den sogenannten Spurwechsel in der
       Asylpolitik gesprochen. Geflüchtete, die einen Job haben, aber nicht als
       Flüchtlinge anerkannt wurden, sollen so die Möglichkeit bekommen, trotzdem
       in Deutschland bleiben zu dürfen. Unternehmerverbände und Politiker
       befürworten diese Lösung, denn es fehlen Arbeitskräfte, während viele
       Geflüchtete von Gesetzes wegen zum Nichtstun verdammt sind – sie dürfen
       nicht arbeiten, obwohl sie wollen und könnten. Ein aktueller Fall in
       Hamburg zeigt, wie absurd das deutsche Asylsystem häufig mit
       arbeitswilligen Flüchtlingen umgeht.
       
       Abadir M. ist 29 Jahre alt und lebt seit vier Jahren in Hamburg. Er ist in
       Eritrea geboren, aber in Äthiopien aufgewachsen. Über Stationen im Sudan
       und in Libyen kam er 2014 über die zentrale Mittelmeerroute nach Europa.
       
       Im Mai 2017 begann er als Entsorger bei der Stadtreinigung Hamburg zu
       arbeiten – und machte seinen Job so gut, dass der Betrieb seinen
       Arbeitsvertrag ein Jahr später in ein unbefristetes
       Beschäftigungsverhältnis umwandelte.
       
       Doch keine zwei Monate später, im Juli dieses Jahres, entzog ihm die
       Hamburger Ausländerbehörde unerwartet die Arbeitserlaubnis. „Die Behörde
       hat gesagt, ich habe keinen Pass und darf nicht mehr arbeiten“, sagt M.
       „Aber vorher hatte ich auch keinen Pass.“ In seinen Duldungspapieren ist
       die Arbeitserlaubnis seitdem durchgestrichen, handschriftlich ist daneben
       vermerkt: „Die Arbeitsaufnahme ist nicht gestattet.“
       
       Abadir M. hat nach eigener Aussage nie einen Pass oder eine Geburtsurkunde
       besessen. Sein Vater fiel im Krieg in Eritrea, seine Mutter, die mit Abadir
       und seinen Geschwistern nach Äthiopien geflohen war, ist ebenfalls tot.
       
       Eine Bestätigung des Dorfvorstehers seines Heimatdorfes über seine
       Identität haben die deutschen Behörden nicht akzeptiert. Eine Schule, auf
       die er in Äthiopien gegangen ist und die womöglich hätte bestätigen können,
       dass es sich bei Abadir M. um Abadir M. handelt, existiert nicht mehr. Die
       Botschaften von Eritrea und Äthiopien haben die Ausstellung von
       Passdokumenten verweigert, sagt er. Es gibt niemanden, der seine Identität
       bezeugen könnte. „In Afrika ist das anders als hier, da gibt es sowas nicht
       immer“, sagt M.
       
       Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde soll gesagt haben „Ich weiß doch
       nicht, ob das kein Terrorist ist“, sagt eine Unterstützerin M.s, Ruth
       Winterfeldt.
       
       ## Fehlender Pass
       
       „Ich habe noch nie jemanden erlebt, der so stolz erzählt, wie er in
       Billstedt die Straßen sauber hält“, sagt Winterfeldt. Die pensionierte
       Sozialarbeiterin ist Anwohnerin des Containerdorfes in Hummelsbüttel, in
       dem M. lebte. Als Freiwillige gab sie von 2015 bis 2017 Deutschunterricht,
       kochte und begleitete Ausflüge mit den Bewohnern nach Berlin und Lübeck.
       
       M. ist abgelehnter Asylbewerber, sein Asylantrag sei wegen des fehlenden
       Passes abgelehnt worden, berichtet Winterfeldt. In Deutschland geduldet
       wird der junge Mann – bittere Ironie – laut Ausländerbehörde nur, weil er
       ohne Papiere nicht abgeschoben werden könne, „was er selbst zu vertreten
       hat“, wie es in einem Schreiben der Behörde heißt. Damit verweigert ihm die
       Behörde eine Aufenthaltserlaubnis, auf die er rechtmäßig Anspruch hätte,
       wenn er zum Beispiel unverschuldet passlos wäre.
       
       Doch aus Sicht der Bürokratie ist er seinen gesetzlichen
       Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen, weshalb ihm gemäß
       Aufenthaltsgesetz auch die Arbeitserlaubnis entzogen wurde. Warum er zuvor
       aber arbeiten durfte, hat man weder ihm noch Winterfeldt erklärt, sagen
       beide.
       
       ## Perspektive bei der Stadtreinigung
       
       Aus Behördensicht müsse M. zur Not eben einen Vertrauensanwalt in Eritrea
       oder Äthiopien beauftragen, die fehlenden Dokumente zu beschaffen.
       Abgesehen davon, dass das Geld kostet, das Abadir nicht hat, würde ihm bei
       erfolgreicher Suche nach den Papieren womöglich die Abschiebung drohen,
       denn dann wäre das „Abschiebungshindernis“ beseitigt.
       
       Die Hamburger Stadtreinigung hat in einem Brief an die Ausländerbehörde ihr
       „außerordentliches“ Bedauern darüber ausgedrückt, dass sie M. als
       Mitarbeiter verlieren. Ob die Behörde reagiert hat, ist unklar. Der junge
       Mann hatte eine Perspektive in dem Unternehmen. Sobald er seine
       Autofahrerlaubnis gemacht hätte, hätte ihm die Stadtreinigung den
       Lkw-Führerschein bezahlt, erzählt er. Zudem hätte er in Zukunft seine
       Ausbildung absolvieren können. Seinen Hauptschulabschluss und die
       B1-Deutschprüfung hat er schon gemacht, sagt er stolz.
       
       Auch jetzt noch gibt es Kollegen der Stadtreinigung, die M. bei Gängen zu
       seiner Anwältin oder den Behörden unterstützen. Selbst seinen Schlüssel zu
       den Firmengebäuden hat er noch.
       
       10 Sep 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Stepputat
       
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