# taz.de -- Urteil im Staufener Missbrauchsfall: Zwölfeinhalb Jahre Haft für Mutter
       
       > Die Mutter des minderjährigen Opfers und ihr Partner werden wegen
       > Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution für viele
       > Jahre eingesperrt.
       
 (IMG) Bild: Die Mutter muss zwölf Jahre in Haft, ihr Lebensgefährte zwölfeinhalb Jahre mit anschließender Sicherheitsverwahrung
       
       Freiburg dpa | In einem der [1][bundesweit schwersten je bekanntgewordenen
       Fälle von Kindesmissbrauch] müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner
       viele Jahre ins Gefängnis. Die 48 Jahre alte Frau wurde am Dienstag vor dem
       Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen
       Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres
       Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften
       39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit
       anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach
       Verbüßung seiner Haftstrafe erstmal nicht frei.
       
       Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als
       zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür
       wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internet, auch an
       Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen
       insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres
       Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.
       
       Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie
       Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war
       dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast
       alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf
       gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen
       gebracht
       
       Ungewöhnlich war auch die Täterschaft: Dass eine Mutter Vergewaltigungen
       des eigenen Kindes nicht nur vertuscht und deckt, sondern sich am
       Missbrauch auch aktiv beteiligt und dafür verurteilt wird, kommt sehr
       selten vor. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive
       aber weitgehend geschwiegen. Der 39 Jahre alte Lebensgefährte gestand
       ebenfalls, sagte im Verlauf des achtwöchigen Prozesses aber auch
       ausführlich aus.
       
       ## Fehlverhalten bei den Behörden
       
       Auch die Behörden waren in die Kritik geraten. Sie hätten das Martyrium des
       Jungen möglicherweise zumindest früher beenden können. So hatte man sich
       vor einem Familiengericht nur auf die Mutter verlassen. Der Junge war nicht
       befragt worden.
       
       Im Zusammenhang mit dem Fall waren sechs weitere Sexualstraftäter
       festgenommen und vor Gericht gestellt worden. Sie alle wurden zu langen
       Haftstrafen verurteilt; zum Teil mit anschließender Sicherungsverwahrung.
       Das Kind lebt inzwischen bei einer Pflegefamilie.
       
       Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als
       Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor
       Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres
       Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die
       Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen
       müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, außerdem muss es ein
       größeres Therapieangebot und Betreuung geben.
       
       7 Aug 2018
       
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