# taz.de -- Kinderschutzbundchef über Missbrauch: „Man muss auch das Kind befragen“
       
       > Im Breisgau hatte eine Mutter gemeinsam mit ihrem Partner ihren Sohn zum
       > Missbrauch angeboten. Der Chef des Kinderschutzbundes über
       > Behördenversagen.
       
 (IMG) Bild: „Für die Art von krimineller Energie bei einer leiblichen Mutter hat mir bisher die Fantasie gefehlt“
       
       taz: Herr Hilgers, in einem spektakulären Fall im Breisgau wird ein Junge
       von einem Familiengericht zu seiner Mutter zurückgeschickt, die ihn mit
       ihrem Lebensgefährten, der schon wegen Missbrauchs und dem Besitz von
       Kinderpornografie vorbestraft ist, im Netz Freiern anbietet. Welche
       Schutzmaßnahmen haben da versagt? 
       
       Heinz Hilgers: Das Jugendamt hatte zunächst entschieden, das Kind aus der
       Familie zu nehmen, und ist dann vom Familiengericht gestoppt worden. Das
       Familiengericht hat stattdessen die Auflage verhängt, dass der
       Lebensgefährte der Mutter, gegen den jetzt ermittelt wird, sich dem Kind
       nicht mehr nähern darf. Das Familiengericht sagt jetzt, das Jugendamt sei
       mit dieser milderen Maßnahme einverstanden gewesen. Das verkennt die
       Machtverhältnisse zwischen einem Gericht und einem Sozialarbeiter.
       
       Die Mutter soll durch ihr Verhalten keinen Anlass zum Misstrauen gegeben
       haben. 
       
       Ja, aber die Maßnahme, die das Gericht angeordnet hat, ist ja völlig
       ungeeignet. Wer soll denn kontrollieren, dass sich der Mann dem Kind nicht
       nähert? Außerdem soll eine Maßnahme laut Gesetz eine Unterstützung
       darstellen, die die Situation in der Familie verbessert. Das Kontaktverbot
       verbessert nichts, und es ist nicht überprüfbar.
       
       Offenbar ist der Junge in Staufen bei der Entscheidung des Familiengerichts
       nicht angehört worden. 
       
       Das ist bei der geltenden Gesetzeslage leider nicht zwingend.
       
       Es gab ja nicht einmal einen Verfahrensbeistand für den Jungen während des
       Verfahrens. 
       
       Ja, der wurde nicht für nötig befunden. Die Richter haben gesagt, das sei
       nicht notwendig gewesen, da ein Interessenkonflikt zwischen der Mutter und
       dem Kind nicht erkennbar gewesen sei. Aber um die Interessen des Kindes
       festzustellen, muss man das Kind ja zumindest befragen. Der Junge ist
       immerhin neun Jahre alt, er kann sprechen und wird auch schon schreiben
       können.
       
       Das Gericht sagt, man hätte mit Rücksicht auf das Kind auf eine Befragung
       verzichtet. 
       
       Um das Kind zu schonen, sollte die Befragung natürlich von einer
       Kinderpsychologin geführt werden.
       
       Man hat den Eindruck, das Gericht konnte sich einfach nicht vorstellen,
       dass eine Mutter organisierten Missbrauch ihres leiblichen Kindes
       unterstützt. Ist das denn tatsächlich so unvorstellbar? 
       
       Dass eine Mutter hilft, ihren leiblichen Sohn Freiern im Netz zum
       Missbrauch anzubieten, habe ich mir bisher auch nicht vorstellen können. Es
       kommt vor, dass Mütter vor dem Missbrauch in der Familie die Augen
       verschließen, das ist bei Missbrauchsfällen ein gängiges Muster. Aber für
       die Art von krimineller Energie bei einer leiblichen Mutter hat mir auch
       nach 25 Jahren, die ich mich mit solchen Fällen beschäftige, bisher die
       Fantasie gefehlt.
       
       Brauchen Familiengerichte mehr soziale Kompetenz, um solche Fälle adäquat
       zu beurteilen, wie es die Bundesfamilienministerin jetzt gefordert hat? 
       
       Es wäre schon gut, wenn Familienrichter neben ihrem sicher hervorragenden
       Wissen über Familien- und Verfassungsrecht mehr Wissen über psychosoziale
       Zusammenhänge hätten. Das ist ja nicht gerade das, was sie im Studium
       lernen.
       
       Der Fall in Staufen wirft zum zweiten Mal ein schlechtes Licht auf das
       Kreis-Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald. Bei einem Fall von 2014, bei dem
       ein Junge ums Leben kam, wurde sogar ein Mitarbeiter wegen fahrlässiger
       Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Sind die Jugendämter in der
       kommunalen Zuständigkeit gut aufgehoben? 
       
       Es geht ja bei Jugendhilfe darum, Netzwerke vor Ort zu bilden, zwischen
       Polizei, Gesundheitsämtern und sozialen Trägern. Das kann man nur vor Ort.
       Das Problem ist eher der kommunale Finanzausgleich in ganz Deutschland. Die
       Städte mit der höchsten Kinderarmut haben die geringste Wirtschaftskraft
       und damit die wenigsten Steuereinnahmen. Da kann im sozialen Bereich nur
       das Nötigste gemacht werden. Das gilt jetzt allerdings nicht für diese
       Region. Dort kann man sicher nicht davon reden, dass es am Geld gescheitert
       ist.
       
       Insgesamt beruft sich das Gericht mit seiner Entscheidung auf die
       Verfassung, die den Eltern den Vorrang vor staatlichen Maßnahmen einräumt. 
       
       Deshalb fordern wir seit 25 Jahren, dass die Kinderrechte, wie sie in der
       UN-Kinderrechtskonvention und der EU-Charta formuliert sind,
       Verfassungsrang erhalten. Bisher ist es so, dass unser Grundgesetz dem
       Elternrecht einen hohen Rang einräumt und die Kinder nur als Objekte
       erkennt.
       
       Wäre das nicht nur Kosmetik? Was würde sich denn für Kinder konkret
       verbessern, wenn der Verfassungsrang für Kinderrechte käme? 
       
       Kinder müssten dann insgesamt an gesellschaftlichen Entscheidungen
       beteiligt werden. Vor allem aber hätten sie ein Recht darauf, an
       Entscheidungen, die sie ganz individuell betreffen, entsprechend ihrem
       Alter, beteiligt zu werden. Wir reden jetzt über einen extremen Fall, aber
       es werden tagtäglich Entscheidungen getroffen, bei denen die Interessen des
       Kindes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es werden täglich Kinder
       aus Familien genommen. Wenn sie klein sind, kommen sie in eine
       Pflegefamilie, dann werden die Kinder wieder zurück in ihre leibliche
       Familie gegeben, weil sich die Familien angeblich gefangen haben. Das geht
       dann zwei-, dreimal hin und her, jedes Mal in einer anderen Pflegefamilie.
       Irgendwann müssen sie dann in ein Kinderheim. Am Schluss landen viele
       dieser Kinder in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, ohne dass irgendwann
       gefragt wurde, was sie eigentlich wollen. Dieses Pingpong-Spiel muss
       endlich aufhören.
       
       Was bedeutet denn konkret die Beteiligung der Kinder an einer solchen
       Entscheidung? 
       
       Ein Beispiel: ein Kind von einem Jahr, das man einer Pflegefamilie gibt,
       weil es von der Mutter misshandelt wurde. Wenn man es dann der Mutter
       wieder zurückgeben will und dieses Kind fängt an zu weinen und will nicht,
       dann hat sich das Kind doch geäußert. Das muss zumindest zur Kenntnis
       genommen und dokumentiert werden, und man muss das in eine Entscheidung mit
       einbeziehen.
       
       Eine Grundgesetzänderung mit Kinderrechten steht ja in den
       Sondierungspapieren der Großen Koalition. 
       
       Leider will die Union nur ein abstraktes Staatsziel. Das hätte kaum
       rechtliche Folgen. Ein Staatsziel haben wir auch beim Tierschutz. Das ist
       auch weit weniger, als die Kinderrechtskonvention und die EU-Charta
       verlangt. Beide Dokumente geben den Kindern konkrete Rechte und machen den
       Vorrang des Kindeswohls in allen Belangen geltend.
       
       Wie begründet die CDU ihren Widerstand? 
       
       Sie fürchtet, dass die Kinderrechte Konflikte zwischen Eltern und Kindern
       schüren würden. Außer in extremen Fällen, über die wir hier reden, gibt es
       aber eigentlich keine juristischen Interessenskonflikte zwischen Eltern und
       Kindern. Die Rechte auf Bildung und Spielen und soziale Sicherheit stärken
       ja in Wahrheit die Rechte von Eltern in der Gesellschaft. Die Diskussion
       verläuft ähnlich wie damals beim Recht auf gewaltfreie Erziehung. Auch da
       hieß es, es bringt nichts. Doch heute belegen Zahlen, wie stark die Gewalt
       in Familien und damit in der Gesellschaft abgenommen hat.
       
       Könnte der Fall in Freiburg die Diskussion über Kinderrechte noch einmal in
       Bewegung bringen? 
       
       Der Fall macht deutlich, dass das Kindeswohl im rechtsstaatlichen Verfahren
       bisher keinen Vorrang hat, dass die Beteiligung des Kindes bei der Frage,
       ob es zurück in eine solche Familie muss, nicht zwingend ist. Das würde
       sich mit dem Verfassungsrang sicher ändern und hätte womöglich Schlimmes
       verhindert.
       
       30 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Stieber
       
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