# taz.de -- Deutscher Konzern klagt gegen US-Staat: Illegale Medikamente für Hinrichtung
       
       > Der Pharmakonzern Fresenius Kabi klagt gegen den US-Bundesstaat Nebraska.
       > Das könnte die Vollziehung einer Todesstrafe verhindern.
       
 (IMG) Bild: Fresenius liefert bestimmte Medikamente nicht an Vollzugsanstalten – wurden sie illegal beschafft?
       
       Der deutsche Pharmakonzern Fresenius Kabi könnte mit seiner Zivilklage im
       US-Bundesstaat Nebraska eine Hinrichtung verhindern oder zumindest
       hinauszögern. Der verurteilte 60-jährige Mann soll am Dienstag, 14. August,
       mit einer Giftspritze getötet werden. Für Nebraska wäre es nicht nur die
       erste Hinrichtung seit 21 Jahren, sondern die erste überhaupt per
       Giftspritze. Fresenius Kabi wirft dem Bundesstaat vor, sich zwei der
       insgesamt vier Substanzen, die in der Giftspritze enthalten sind, illegal
       beschafft zu haben.
       
       Das Unternehmen geht davon aus, dass die Wirkstoffe Cisatracurium (zur
       Muskelentspannung) sowie Kaliumchlorid (es beendet den Herzschlag) aus
       seiner Produktion stammen. Deshalb hat es am Dienstagabend (Ortszeit) bei
       einem Bundesrichter beantragt, die Medikamentennutzung vorläufig oder
       endgültig zu unterlassen.
       
       In dem Fall geht es um Carey Dean Moore, der für den Mord an zwei
       Taxifahrern im Jahr 1979 verurteilt wurde. Der Konzern will zwar keine
       offizielle Position dazu einnehmen, ob er die Todesstrafe für
       gerechtfertigt hält. Aber weil die Todesstrafe in Europa größtenteils
       abgelehnt wird, ist der Konzern um seinen Ruf besorgt, wenn seine Produkte
       für die Vollstreckung der Strafe verwendet werden.
       
       Deshalb verkauft Fresenius Kabi „bestimmte Medikamente“ nicht an
       Vollzugsanstalten. Da der US-Bundesstaat aber Phiolen in der
       Fresenius-eigenen Abfüllmenge (30 Milliliter) verwenden will, wittert der
       Konzern einen Verstoß gegen geltende Vertriebsverträge. Laut Konzern füllt
       kein anderer Hersteller Kaliumchlorid in dieser Menge ab.
       
       ## Tödliche Injektion als erste Wahl
       
       Erst vor einem Monat hatte ein anderer Pharmakonzern, Alvogen, im
       US-Bundesstaat Nevada erfolgreich gegen eine Hinrichtung geklagt. Auch
       Alvogen begründete die Klage mit der Sorge um Rufschädigung und dem
       Verdacht der illegalen Medikamentenbeschaffung. Und Anfang 2017 hatte das
       Pharma-Unternehmen McKesson geklagt, hier allerdings, weil der tatsächliche
       Zweck des bestellten Medikaments verschwiegen wurde. Lieferadresse war die
       Gesundheitseinrichtung eines Gefängnisses, weshalb der Konzern davon
       ausging, dass das bestellte Mittel lediglich zu Muskelentspannungszwecken
       verwendet würde.
       
       Der Bundesstaat Nebraska hat bisher nicht mitgeteilt, wie er in den Besitz
       der beiden mutmaßlichen Fresenius-Kabi-Wirkstoffe gekommen ist. Für den
       Einzelfall von Carey Dean Moore war bis Redaktionsschluss nicht klar, wie
       die Zivilklage von Fresenius Kabi weiter verhandelt wird.
       
       Der Tod durch eine tödliche Injektion ist als Hinrichtungsmethode die erste
       Wahl in den US-Bundesstaaten, die die Todesstrafe noch erlauben. Die
       Verweigerung von Pharmakonzernen, ihre Produkte für Hinrichtungen
       bereitzustellen, stellt jene US-Bundesstaaten deshalb vor ein gewisses
       Dilemma. Dass sie deswegen die Todesstrafe abschaffen, ist jedoch nicht zu
       erwarten.
       
       9 Aug 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Juliane Fiegler
       
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