# taz.de -- Bedeutung des Urteils zu Xavier Naidoo: Antisemitismus beim Namen nennen
       
       > Das Landgericht Regensburg beschließt, dass der Sänger Xavier Naidoo
       > nicht Antisemit genannt werden darf. Ein Urteil mit gefährlicher
       > Symbolkraft.
       
 (IMG) Bild: Mehr als nur ein schlechter Sänger: Xavier Naidoo
       
       Xavier Naidoo [1][spricht bei Treffen von sogenannten „Reichsbürgern“],
       übernimmt in seinen Liedern Wordings der neuen Rechten und reproduziert
       judenfeindliche Stereotype. Doch ist Naidoo ein Antisemit? Niemals.
       Zumindest darf man ihn künftig nicht mehr als einen bezeichnen. So lautet
       [2][das Urteil des Landgerichts Regensburg vom vergangenen Dienstag]. Das
       Urteil hat noch keine Rechtskraft. Geklagt hatte der Sänger der Band „Söhne
       Mannheims“ gegen eine Referentin der Amadeu Antonio Stiftung, die noch in
       Berufung gehen kann.
       
       Diese hatte im vergangenen Jahr vor Publikum gesagt: „Er ist Antisemit, das
       ist strukturell nachweisbar.“ Laut Richterin Barbara Pöschl konnte die
       Referentin ihre Vorwürfe nicht belegen. Zwar handele es sich bei der
       Aussage der Referentin, um eine Meinungsäußerung, doch hier überwiege das
       Persönlichkeitsrecht des Sängers. Richterin Pöschl verkündete in ihrer
       Urteilsverkündung, dass Naidoo nicht „in seinem ganzen Tun und Denken als
       Antisemit einzustufen ist“.
       
       Gerade diese Argumentation verdeutlicht, wie schwierig das Urteil ist. Es
       wirft die Frage auf: Ist jemand ein*e Antisemit*in, wenn er oder sie etwas
       Antisemitisches sage? Wer das bejaht, muss demnach auch Menschen, die etwas
       Rassistisches oder Sexistisches sagen, als Rassist*innen oder Sexist*innen
       bezeichnen. Doch wer bitte sind die Menschen, die noch nie einen
       stereotypen Witz erzählt haben? Die sich immer einmischen, wenn sie
       diskriminierendes Verhalten sehen? Die noch nie eine PoC für ihr gutes
       Deutsch gelobt haben oder sie gefragt haben, woher sie „wirklich“ kommen?
       
       Menschen, die noch nie jemanden diskriminiert haben, durch Gedanken, Worte
       oder Taten, gibt es nicht. Sie dann als Rassist*innen, Sexist*innen oder
       Antisemit*innen zu bezeichnen, ist richtig, denn es zeigt auf, wie
       ganzheitlich und strukturell diese Diskriminierungsformen sind. Denn
       Diskriminierung ist nie das Fehlverhalten eines*r einzelnen. Es sind
       Denkmuster und Strukturen, die unsere Gesellschaft verinnerlicht hat und
       ständig reproduziert. Doch wie dann unterscheiden zwischen einer Alice
       Weidel, Xavier Naidoo und der Nachbarin?
       
       Entscheidend ist, wie wir damit umgehen, wenn wir selbst oder andere
       erkennen, was wir sagen, denken oder tun. Ob wir versuchen, unser Verhalten
       kritisch zu hinterfragen und daraus lernen.
       
       ## Antisemitische Klischees und Codes
       
       Wer das nicht tut, ist das Problem. Und einer von ihnen ist Naidoo. Er
       widerspricht der Aussage der Referentin, er sei Antisemit. Er begründet es
       damit, dass sein Sohn ja einen hebräischen Namen trage. Doch diese
       Argumentation ist in etwa so haltbar, wie „Ich bin kein Rassist, ich habe
       einen schwarzen Bekannten“ oder „Ich kann kein Sexist sein, denn meine
       Mutter ist ja eine Frau“.
       
       Die Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung bezieht sich im Prozess auf
       seine Liedtexte, in denen er Antisemitisches reproduziert. Dort singt er:
       „Baron Totschild gibt den Ton an“. Er benutzt Totschild als eine Chiffre
       für die jüdische Bankerfamilie Rothschild und reproduziert damit die
       Verschwörungstheorie, dass Juden die Allmacht über das Finanzwesen hätten.
       In einem weiteren Lied heißt es: „Muslime tragen den neuen Judenstern.
       Alles Terroristen, wir haben sie nicht mehr gern.“ Darin ist nicht nur eine
       Verharmlosung des Holocausts, sondern auch Hetze gegen Muslim*innen zu
       lesen.
       
       Naidoo behauptete vor Gericht, diese antisemitischen Klischees und Codes
       nicht zu kennen. Und zeigt damit, dass er das Problem nicht verstanden hat
       oder nicht verstehen will. Als eines kann man ihn damit auf jeden Fall
       bezeichnen: ignorant.
       
       ## Falsches Signal
       
       Wenn wir antisemitische Äußerungen und Verschwörungstheorien nicht mehr als
       solche benennen, ist das falsch. Das Gerichtsurteil vermittelt den
       Eindruck, es sei okay diese Stereotype zu reproduzieren und erweitert damit
       den Bereich des Sagbaren.
       
       Es entsteht eine Grauzone, die damit auch künfitg weiter genutzt werden
       kann, um Menschenverachtendes weiterzuverbreiten. Doch gerade in Zeiten, in
       denen [3][Hass auf Juden und Jüdinnen in Deutschland zunimmt] und junge
       Männer [4][mit Kippa auf offener Straße verprügelt werden,] ist es
       notwendig, die Dinge beim Namen zu nennen.
       
       Und das hätte auch im Urteil von Naidoo passieren müssen. Denn die
       Kunstfreiheit wurde beim Urteil berücksichtigt, nicht aber welchen Einfluss
       und welche Reichweite Naidoo mit seinen Liedern hat. Und wenn Naidoo nicht
       als Antisemit bezeichnet werden möchte, sollte er aufhören Antisemitisches
       zu sagen. Vielleicht sollte er besser wieder von irgendwelchen steinigen
       Wegen singen. Oder einfach gar nicht mehr.
       
       18 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
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