# taz.de -- Neue Preise für Hansewerk-Kund*innen: Die vergiftete Gutschrift
       
       > Die Verbraucherzentrale warnt Fernwärmekund*innen davor, einer
       > Preisanpassung zuzustimmen, bevor diese nicht gerichtlich geklärt ist.
       
 (IMG) Bild: Ein Ofen für viele: Ein Fernwärmekraftwerk in Kiel
       
       HAMBURG taz | 100 Kilowattstunden Gutschrift für alle, die Ja sagen zu
       einer Vertragsänderung des Fernwärmeversorgers Hansewerk Natur. Vor diesem
       Angebot haben die „Marktwächter“ der Verbraucherzentralen gewarnt. Denn
       gegen die Änderung der Preisanpassungsklausel läuft noch eine Klage der
       Verbraucherzentrale Hamburg.
       
       Kommen die Verbraucherschützer mit der durch, könnte das für viele Kunden
       günstiger sein, als die Gutschrift in Anspruch zu nehmen. Denn mit ihrer
       Unterschrift würden sie die Preisanpassungsklausel individuell akzeptieren.
       „Wer das nicht riskieren möchte, lässt das Schreiben des Anbieters am
       besten unbeantwortet und widerspricht schriftlich der ursprünglichen
       Preisanpassung“, sagt Svenja Gesemann, die Leiterin des Marktwächters
       Energie.
       
       Das zu Eon gehörende Hansewerk Natur veröffentlichte 2015 eine geänderte
       Preisanpassungsklausel, nach der die Preise anders berechnet werden. Nach
       den Allgemeinen Bedingungen zur Versorgung mit Fernwärme, einer staatlich
       gesetzten Regelung, die für alle Fernwärmeanbieter gilt, hätten die Kunden
       das hinzunehmen, behauptet das Unternehmen.
       
       Die Verbraucherzentralen sehen das anders. „Der Fernwärmemarkt ist der
       letzte Energiemarkt, auf dem Kunden durch regionale Monopolisten beliefert
       werden, ohne die Möglichkeit, zu einem Anbieter mit besseren Bedingungen zu
       wechseln“, kritisierte Kerstin Hoppe vom
       Verbraucherzentralen-Bundesverband.
       
       Verbraucherzentralen seien bereits in zwei Gerichtsverfahren in Offenbach
       und Dietzenbach erfolgreich in erster Instanz gegen solche
       Preisanpassungsklauseln vorgegangen, sagt Hoppe. Der Verband geht deshalb
       davon aus, dass auch die Klage gegen Hansewerk vor dem Hamburger
       Landgericht gute Aussichten auf Erfolg hat. Die mündliche Verhandlung sei
       für diesen Herbst angesetzt.
       
       „In einem Vertrag, in dem man gebunden ist, kann man nicht einfach die
       Regeln ändern“, findet die Verbraucherschützerin Hoppe. Sie findet es „ein
       bisschen seltsam“, dass das Hansewerk während eines laufenden Rechtsstreits
       versuche, die Kunden mit einem Bonus zu einer Zustimmung zu verlocken. 
       
       In dem entsprechenden Angebot weist Hansewerk darauf hin, dass es
       umstritten sei, ob eine öffentliche Bekanntgabe der Preisanpassungsklausel
       genüge. Im Interesse einer „für beide Seiten unbelasteten und stabilen
       Wärmeversorgung“ sowie der Rechtssicherheit bittet der Versorger seine
       Kunden, die neue Klausel auch individualvertraglich zu vereinbaren.
       
       ## „Reine Aufwandsentschädigung“
       
       Hansewerk nimmt zu den Vorwürfen der Verbraucherzentralen und den
       Rechtsstreitigkeiten keine Stellung, weist aber darauf hin, dass es sich
       bei der angebotenen Gutschrift um „eine reine Aufwandsentschädigung“
       handele. Die Rechte der Kunden, die aufgrund der Leitungsgebundenheit nicht
       einfach den Versorger wechseln können, würden durch die gesetzliche
       Regelung zu Versorgung mit Fernwärme gewahrt. Zudem wache das
       Bundeskartellamt über die Versorger und schließlich gebe es „eine
       Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die die Rechte der Kunden wahrt“.
       
       Die Preise seien inzwischen fast in allen von Hansewerk versorgten Gebieten
       in Hamburg und Schleswig-Holstein angepasst worden. Dabei hätten sich die
       Wärmepreise für einen großen Teil der Kunden verringert oder sie seien
       gleich geblieben, teilt Hansewerk mit.
       
       16 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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