# taz.de -- Im Bamf-Revisionsbericht sind Fehler: Zweifel an Vorwürfen gegen das Bamf
       
       > Im Bamf-Skandal wurden falsche Behauptungen gemacht: Eine Vielzahl der
       > untersuchten Asylbescheide war offenbar inhaltlich nicht zu beanstanden.
       
 (IMG) Bild: Zur Bamf-Affäre äußerte sich vor der Sondersitzung des Innenausschusses die Vorsitzende Andrea Lindholz
       
       Berlin afp | In der Affäre um Vorwürfe wegen rechtswidriger
       Asylentscheidungen in der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration
       und Flüchtlinge (Bamf) sind Medienberichten zufolge falsche Behauptungen im
       internen Revisionsbericht der Behörde aufgestellt worden. Dabei gehe es
       sowohl um die Zahl angeblich rechtswidrig zustande gekommener
       Asylentscheidungen als auch um Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter der
       Behörde, wie [1][NDR und Radio Bremen am Dienstag berichteten].
       
       So habe es in einem Revisionsbericht geheißen, in Bremen seien 1371
       Asylentscheidungen getroffen worden, obwohl die Außenstelle dort nur für
       142 von ihnen zuständig gewesen sei. Dabei sei jedoch übersehen worden,
       dass der Außenstelle zeitweise offiziell die Zuständigkeit auch für Fälle
       aus anderen Zuständigkeitsbereichen übertragen worden sei. Der inneren
       Revision sei dies „zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt“ gewesen, teilte
       das Bamf den Sendern zufolge nun auf Anfrage mit.
       
       Auch die bislang öffentlich genannte Zahl von 1200 unrechtmäßigen
       Asylbescheiden erscheint laut NDR und Radio Bremen nun in einem anderen
       Licht. Dies sei kein Ergebnis des Revisionsverfahrens, erklärte das Bamf
       den Sendern zufolge. Vielmehr seien in 975 Fällen zwar formale Fehler
       gefunden worden, es werde aber nicht der Inhalt der Entscheidungen
       angezweifelt. In 578 von 1336 untersuchten Bescheiden seien die Prüfer
       jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Widerruf der ursprünglichen
       Asylentscheidung geboten sei.
       
       ## Unglaubwürdiger Belastungszeuge
       
       Falsch sei zudem die Behauptung in dem Revisionsbericht gewesen, neben der
       damaligen Amtsleiterin seien auch weitere Mitarbeiter der Außenstelle in
       der Angelegenheit als „Beschuldigte“ eingestuft worden. Dies sei von der
       zuständigen Staatsanwaltschaft dementiert worden. Demnach ist die frühere
       Amtsleiterin die einzige Beschuldigte in dem Fall.
       
       Zweifel gibt es dem Bericht zufolge inzwischen auch an der Glaubwürdigkeit
       des ursprünglichen Belastungszeugen, auf dessen Angaben hin Durchsuchungen
       angeordnet worden waren. Dabei handelt es sich demnach um einen
       Dolmetscher, dem in der Bremer Bamf-Außenstelle Hausverbot erteilt wurde,
       nachdem er beim unerlaubten Kopieren von Unterlagen erwischt worden sei.
       
       13 Jun 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama3/Zweifel-an-der-BAMF-Affaere,panoramadrei2846.html
       
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