# taz.de -- Arbeitskampf der Lehrer: Streikverbot für Beamte bleibt
       
       > Vier Lehrer wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Streikverbot für
       > Beamte aufweichen. Doch die Verfassungsrichter folgen ihrer Argumentation
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Das Verfassungsgericht hat entschieden: Beamte dürfen nicht streiken
       
       KARLSRUHE dpa | Beamte dürfen in Deutschland auch in Zukunft nicht
       streiken. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag vier gegen das
       Streikverbot gerichtete Verfassungsbeschwerden von beamteten Lehrern
       zurück. Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit finde eine Schranke in den
       hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums, sagte der Präsident des
       Gerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Einer
       dieser Grundsätze sei das Streikverbot.
       
       „Ein Streikrecht für Beamte löste eine Kettenreaktion in Bezug auf die
       Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses aus und zöge fundamentale Grundsätze
       des Berufsbeamtentums in Mitleidenschaft“, sagte er.
       
       Das Beamtenstreikverbot ist nach Überzeugung des Zweiten Senats untrennbar
       mit den verfassungsrechtlichen Fundamenten des Berufsbeamtentums in
       Deutschland verbunden. Namentlich seien dies die beamtenrechtliche
       Treuepflicht und das Alimentationsprinzip. Voßkuhle wies aber darauf hin,
       dass Beamte zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und
       Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen bilden dürfen.
       
       Die Beschwerdeführer aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und
       Schleswig-Holstein hatten an Protesten oder Warnstreiks während ihrer
       Arbeitszeit teilgenommen und dafür disziplinarische Strafen erhalten. Die
       Lehrer wurden in ihren Verfassungsbeschwerden von [1][der
       Bildungsgewerkschaft GEW] und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
       unterstützt. Von rund 800 000 Lehrern in Deutschland sind nach Angaben des
       Bundesverfassungsgerichts rund drei Viertel Beamte.
       
       Der Zweite Senat hatte die Verfassungsbeschwerden im Januar [2][in einer
       mündlichen Verhandlung erörtert.] Der damalige Bundesinnenminister Thomas
       de Maizière (CDU) hatte dabei das besondere Treue- und Fürsorgeverhältnis
       zwischen Staat und Beamten betont und davor gewarnt, zwischen hoheitlich
       und nicht hoheitlich tätigen Beamten zu unterscheiden.
       
       12 Jun 2018
       
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