# taz.de -- Arbeitskampf der Lehrer: Beamten-Streikverbot auf Prüfstand
       
       > Lehrer müssen Buße für Streik zahlen. Aber es ist nur noch eine Frage der
       > Zeit, bis das Verfassungsgericht das generelle Streikverbot für Beamte
       > aufhebt.
       
 (IMG) Bild: Berliner Lehrer-Demo im vergangenen Jahr. Für beamtete Lehrer ist Streiken jedoch verboten.
       
       FREIBURG taz | LehrerInnen dürfen in Deutschland - noch - nicht streiken.
       Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück. Das bestehende
       Streikverbot könne nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Ein
       solcher Schritt dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein, denn der
       Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schließt ein generelles
       Streikverbot für alle Beamten aus.
       
       Geklagt hatten zwei Lehrer aus Nordhorn. Sie hatten im Februar 2009 während
       der laufenden Tarifrunde an einem eintägigen Warnstreik der
       Lehrergewerkschaft GEW teilgenommen. Wie bei einem Streik üblich, wurden
       sie für diesen Tag nicht bezahlt. Zusätzlich wurde ihnen aber noch eine
       Geldbuße von je 100 Euro aufgebrummt. Gegen diese Buße klagten die Lehrer.
       
       Sie beriefen sich auf ein Urteil des EGMR vom April 2009. In einem Fall aus
       der Türkei hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden, dass
       Streikverbote für BeamtInnen sich aus deren konkreter Funktion ergeben
       müssen.
       
       Die Straßburger Richter beriefen sich dabei auf die Europäische
       Menschenrechtskonvention. Dort sind Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte
       nur für "Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der
       Staatsverwaltung" vorgesehen. Ein generelles Streikverbot für alle Beamten
       verstoße gegen die Konvention.
       
       ## Schon jetzt wird kein Bußgeld mehr verhängt
       
       Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Straßburger Entscheidung bereits
       umgesetzt. Im Dezember 2010 entschieden die dortigen Richter, dass
       streikende BeamtInnen zwar immer noch gegen ihre Dienstpflichten verstoßen.
       Ein Bußgeld könne wegen der EGMR-Rechtsprechung aber in Deutschland nicht
       mehr verhängt werden.
       
       So weit wollte das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Urteil nicht
       gehen. Das Straßburger Urteil widerspreche "dem Kernbestand des
       Grundgesetzes", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Schwenke. Deshalb
       könne nur das Bundesverfassungsgericht den streikenden Lehrern
       weiterhelfen.
       
       Das Streikverbot für BeamtInnen steht weder im Grundgesetz noch in den
       Beamtengesetzen. Allerdings sind im Grundgesetz die "hergebrachten
       Grundsätze des Berufsbeamtentums" besonders geschützt. Hierzu gehört auch
       das Streikverbot für Beamte. Dies jedenfalls hat das
       Bundesverfassungsgericht seit den 1950er Jahren immer wieder entschieden.
       
       ## Beamte sollen sich politisch mäßigen
       
       Als Grund für das Streikverbot wird genannt, dass die Bezüge der BeamtInnen
       nicht mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, sondern per Gesetz
       festgelegt werden. Auch sonst gelten für Beamte viele Besonderheiten. Sie
       können nicht gekündigt werden, haben einen rechtlichen Anspruch auf
       angemessene Bezahlung, müssen sich aber politisch mäßigen.
       
       Die GEW fordert dennoch ein Streikrecht für Beamte. Während der Tarifrunden
       der Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten die Beamten sich dafür
       einsetzen, dass das angestrebte Verhandlungsergebnis später auch für sie
       übernommen wird.
       
       ## Undemokratisch, sagt die GEW
       
       Das Streikverbot für BeamtInnen sei "unzeitgemäß und vordemokratisch",
       sagte jetzt Ilse Schaadt, die bei der GEW für Angestellten- und
       Beamtenpolitik zuständig ist. Beamte dürften nicht weiter "nach
       Gutsherrenart" behandelt werden.
       
       Das Osnabrücker Urteil ist - wie die Entscheidung aus Düsseldorf - noch
       nicht rechtskräftig. Die GEW will die Betroffen durch alle Instanzen
       finanziell unterstützen. Letztlich wird wohl tatsächlich das
       Bundesverfassungsgericht oder sogar der Gerichtshof für Menschenrechte
       entscheiden müssen.
       
       19 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
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