# taz.de -- BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: Wer bekommt wieviel?
       
       > Der Bundesgerichtshof entscheidet am Mittwoch darüber, ob
       > Versicherungsgesellschaften mehr Geld an KundInnen ausschütten müssen.
       
 (IMG) Bild: Mehr für wenige oder mehr für viele? Der BGH entscheidet
       
       Statistisch gesehen haben jede und jeder in Deutschland Lebende mindestens
       eine Kapitallebens- oder eine private Rentenversicherung abgeschlossen –
       die meisten, um fürs Alter vorzusorgen. Für die BesitzerInnen dieser
       Policen spricht der Bundesgerichtshof (BGH) heute ein wegweisendes Urteil.
       Fällt es zugunsten der Kläger vom Bund der Versicherten (BdV) aus, können
       viele Kunden auf eine höhere Auszahlung hoffen.
       
       Es geht um die Beteiligung der Versicherten an den sogenannten
       Bewertungsreserven. Diese Rücklagen entstehen, wenn der aktuelle Marktwert
       der Kapitalanlagen einer Versicherungsgesellschaft höher ist als der
       Buchwert. Das ist bei festverzinslichen Anlagen zum Beispiel der Fall, wenn
       das Zinsniveau sinkt und dadurch der Kurswert der Papiere steigt.
       
       An diesen Bewertungsreserven mussten die Kunden bis 2014 zur Hälfte
       beteiligt werden. Dann hat die Bundesregierung das Gesetz angesichts der
       anhaltenden Niedrigzinsphase auf Betreiben der Versicherungswirtschaft
       geändert. Seither dürfen die Unternehmen die Beteiligung kürzen, wenn dies
       nötig ist, um alle Garantiezusagen an die übrigen Kunden einzuhalten.
       
       Im Fall vor dem BGH geht es um den Vertrag eines Kunden der Victoria
       Lebensversicherung, die zum Ergo-Konzern gehört. Ihm waren kurz vor der
       Gesetzesänderung 2.821,35 Euro von der Victoria in Aussicht gestellt
       worden. Nach der Änderungen standen in der Abrechnung nur noch 148,95 Euro
       als Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Klage scheiterte in den
       Vorinstanzen.
       
       Nun hat der BGH das letzte Wort. Vermutlich werden die Richter die
       Gesetzesänderung wohl billigen, weil es das Gemeinwohl über die
       individuellen Interessen von Versicherten stellt. Wenn ein Unternehmen
       durch die anhaltende Niedrigzinsphase nicht genug erwirtschaften kann, um
       seine garantierten Leistungen zu erbringen, kann eine Kürzung der
       Beteiligung an der Reserve denkbare Schieflagen verhindert. Davon
       profitiert die Gemeinschaft aller Versicherten zu Lasten der Kunden, deren
       Vertrag gerade ausläuft.
       
       27 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Mulke
       
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