# taz.de -- Asyl-Urteil des EuGH: EU-Staaten brauchen Einwilligung
       
       > Ein Flüchtling beantragt in Deutschland Asyl und reist weiter. Die
       > ausländischen Behörden wollen ihn zurückschicken. Dafür muss Deutschland
       > zustimmen.
       
 (IMG) Bild: AsylbewerberInnen dürfen nicht einfach so in einen anderen EU-Staat zurückgeschickt werden
       
       LUXEMBURG dpa | EU-Staaten dürfen Asylbewerber einem Urteil des
       Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht ohne Weiteres in jenes EU-Land
       zurückschicken, in dem diese zuvor internationalen Schutz beantragt haben.
       
       Aus den geltenden Dublin-Regeln ergebe sich eindeutig, dass das Land der
       Wiederaufnahme zuvor zugestimmt haben müsse, urteilten die Luxemburger
       Richter am Donnerstag (Rechtssache C-647/16). Hintergrund war ein Fall mit
       deutscher Beteiligung.
       
       Konkret ging es um einen Iraker, der in Deutschland Asyl beantragt hatte,
       dann aber nach Frankreich reiste, wo er vorläufig festgenommen wurde. Die
       französischen Behörden befanden Deutschland nach den geltenden
       Dublin-Regeln als zuständig für das Asylverfahren und ersuchten die
       Bundesrepublik deshalb um Wiederaufnahme des Irakers. Noch am selben Tag
       beschloss Frankreich, den Iraker nach Deutschland zu überstellen.
       
       Dieser wehrte sich dagegen vor einem französischen Gericht. Bevor
       Deutschland nicht auf das Wiederaufnahmegesuch geantwortet habe, dürfe
       seine Überstellung den Dublin-Regeln zufolge nicht angeordnet werden,
       argumentierte er. Das Verwaltungsgericht in Lille rief den Gerichtshof zur
       Auslegung der gültigen EU-Regeln an.
       
       Dieser wies in seinem Urteil vor allem darauf hin, dass der Betroffene in
       einem solchen Fall gezwungen sein könne, die Entscheidung rechtlich
       anzufechten, noch bevor der ersuchte Staat – im konkreten Fall Deutschland
       – geantwortet habe.
       
       Ein solcher Rechtsbehelf käme jedoch nur dann zum Tragen, wenn dem Gesuch
       stattgegeben würde. Zudem könne das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf
       eingeschränkt sein, da sich der Überstellungsbescheid nur auf Beweise und
       Indizien eines Staats stütze.
       
       31 May 2018
       
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