# taz.de -- Debatte Justizreform in Polen: Rettet das Recht
       
       > Die polnische Justizreform hebelt die Gewaltenteilung aus. Die EU muss
       > darauf eine Antwort finden – am besten vor Gericht.
       
 (IMG) Bild: Flagge zeigen: Polnische Oppositionelle protestieren beim „Marsch der Freiheit“ mit der Europa-Fahne
       
       Der Name des Strafrichters, Dominik Czeszkiewicz, steht immer noch unter
       Nummer fünf auf der Website des Bezirksgerichts. Keiner weiß, wie lange
       noch. Jedenfalls kann keiner behaupten, der Mann sei nicht gewarnt worden:
       Er solle die Machthaber nicht ärgern, rieten ihm einige Kollegen. Er hat
       die Warnungen ignoriert.
       
       Im Januar 2017 sprach Richter Czeszkiewicz in dem schmucklosen
       zweistöckigen Gerichtsgebäude in Suwałki Aktivisten der oppositionellen
       KOD-Bewegung, angeklagt wegen Protesten gegen die Regierungspartei PiS,
       frei. Es folgten ein Gerichtsbesuch des Stellvertretenden Justizministers
       und die Aufhebung des Freispruchs durch Berufungsrichter. Die Sache ging
       zurück, dann wieder hoch und runter. Das Ergebnis dieses Politpingpongs war
       noch nicht abzusehen, außer dass der regierungsfreundliche Berufungsrichter
       zum Gerichtspräsidenten ernannt und der unbeugsame Czeszkiewicz mit
       Disziplinarverfahren überzogen wurde. Der Vorwurf: Er habe ein
       Strafverfahren gegen eine Minderjährige um einige Tage verzögert.
       
       Der Fall in Suwałki ist nur ein Beispiel. Ein Strafverfahren läuft gegen
       einen unbequemen Warschauer Richter, ein Disziplinar- und ein
       Korruptionsverfahren gegen den widerborstigen geschassten Sprecher des
       Krakauer Bezirksgerichts, ein Untersuchungsverfahren gegen eine Richterin,
       die Ärzte des verstorbenen Vaters des jetzigen Justizministers nicht
       verurteilen wollte.
       
       Diese Fälle haben System. Und dieses System heißt: Justizreform der
       PiS-Regierung. Der Kern der Reform ist klar: Die Regierung schafft faktisch
       die richterliche Unabhängigkeit ab. Gewaltenteilung, adieu!
       
       ## Richter am Pranger
       
       Die Instrumente der Regierenden sind nicht neu, man fühlt sich unfreiwillig
       an Sowjetzeiten erinnert. Bisher unabhängige Gremien für die Ernennung von
       Richtern wurden in Abhängigkeit von der Regierungsmehrheit gebracht,
       Disziplinarverfahren gegen Richter drakonisch verschärft. Auf
       Juristendeutsch würde man die Neuerungen als „inquisitorisch“ bezeichnen.
       Mittelalterliche Foltermethoden wurden zwar nicht eingeführt, aber die
       Verteidigungsmöglichkeiten beschuldigter Richter sind stark eingeschränkt,
       Disziplinarrichter werden zunehmend in die Rolle der Ankläger gedrängt. Die
       beschuldigten Kollegen können jetzt innerhalb von 24 Stunden ihre Immunität
       verlieren, ganz so, als wären sie terroristische Gefährder. Die Verfahren
       gegen sie können sogar in ihrer Abwesenheit verhandelt werden. Der
       Justizminister, nach PiS-Reformen zugleich auch Generalstaatsanwalt, darf
       bindenden Einspruch gegen die Ablehnung von Disziplinarverfahren einlegen.
       Gegen „undisziplinierte“ Richter sind jetzt auch rechtswidrig erlangte
       Beweise zulässig, etwa Ergebnisse telefonischer Abhörmaßnahmen.
       
       Diese drakonischen Maßnahmen sind nur ein Teil der Reform. Die Stoßrichtung
       ist klar: Die Richter im Dienst sollen auf Linie gebracht, die junge
       Richtergeneration soll regierungskonform erzogen werden. Dafür gibt die
       Regierung auch positive Anreize: Richtern in den neuen Disziplinargremien
       des Obersten Gerichts, die ihre Kollegen überwachen, winken 40 Prozent
       Lohnaufschlag. Von den bisherigen Richtern werden möglichst viele
       ausgetauscht: Bis nächsten Monat gehen nach dem Willen der Regierung 40
       Prozent der RichterInnen des Obersten Gerichts in Rente. Wer bleiben will,
       muss auf die Gnade des Staatspräsidenten hoffen. Nach der Nachwahl sind
       insgesamt rund 60 Prozent der obersten Richter neu.
       
       Hat die EU darauf eine Antwort? Bisher nicht. Das laufende Verfahren nach
       Artikel 7 des EU-Vertrags ist im politischen Sande verlaufen.
       Vielversprechender sind aktuelle Forderungen nach Einschaltung des
       Europäischen Gerichtshofs. Das wäre ein guter Weg, um zweierlei zu
       erreichen: den Umgang mit den Veränderungen in Warschau zu entpolitisieren
       und zugleich zu entmoralisieren. Beides wäre von Vorteil.
       
       Das Entpolitisieren ist besonders deshalb wichtig, weil die Reformen keine
       abstrakt-politischen, sondern konkret-juristische Auswirkungen haben – vom
       Europäischen Haftbefehl bis zu der Frage, ob Polen noch als sicherer
       Erstaufnahmestaat für Flüchtlinge gelten kann. Das irische High Court
       verweigerte im März die Auslieferung eines Beschuldigten an Polen: Die
       Rechtsstaatlichkeit in Polen sei im Zuge der Reformen „nicht nur
       hypothetisch, sondern real und ziemlich systematisch“ bedroht, ein faires
       Verfahren nicht gewährleistet.
       
       ## Polen als „unvollendete Europäer“
       
       Zum anderen würde die Verlagerung der Auseinandersetzung auf die
       juristische Ebene eine willkommene Versachlichung des Umgangs mit der
       polnischen Gesellschaft bedeuten. Viel zu oft schauen wir Deutschen auf
       Polen als „unvollendete Europäer“ herab. Allzu bereitwillig sprechen wir
       den Polen ab, was wir uns in eigener moralischer Überhöhung gerne
       attestieren: „die echten“ Europäer zu sein. Doch wissen wir selbst, wo die
       echten europäischen Werte anfangen oder enden? Bei großzügiger
       Flüchtlingspolitik? Bei fortschrittlichen Klimaschutzregelungen? Seit wann
       endet Europa dort, wo es für die meisten Deutschen nicht mehr moralisch
       verträglich ist?
       
       Nein, Ausgangspunkt unserer Auseinandersetzung müssen, gerade in
       Krisenzeiten, Solidarität und Respekt vor Polen als gleichberechtigtem
       Mitglied der EU sein. Der Kern unserer nicht verhandelbaren Gemeinsamkeiten
       ist kleiner, aber eben auch konkreter als „europäische Werte“. Das sind
       Rechtsstaatlichkeit und Bürgerrechte – keine moralischen, sondern
       rechtliche Kategorien. Und im Grunde nichts anderes als das, wofür
       Solidarność einmal in Mittelosteuropa stand.
       
       Dafür und für die überwiegende Mehrheit der Polen – von Suwałki bis Krakau
       –, die sich nach neusten Umfragen im Gegensatz zu uns Deutschen als
       Europäer betrachten, lohnt es sich zu streiten. Nicht in Form von
       Belehrungen und Dominanz, aber sachlich und konkret.
       
       Am besten vor Gericht.
       
       12 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sergey Lagodinsky
       
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